S und G Jahrbuch 2016

19 Stimme Gegenstimme Nicht gläserne Bürger - gläserne Medien, Politiker, Finanzmogule brauchen wir! Weltgeschehen unter der Volkslupe S&G Klarheit durch intelligente Analytiker Weniggehörtes - vom Volk fürs Volk! frei und unentgeltlich Inspirierend S&G DIE VÖLKER HABEN EIN RECHT AUF STIMME UND GEGENSTIMME Medienmüde?Dann Informationen von ... www.KLAGEMAUER.TV Jeden Abend ab 19.45 Uhr mr. Frans Timmermans, erster Vizepräsident der für die Grenzbeobachtung zuständigen EUKommission, meldete für Dezember 2015, dass 60 % der Flüchtlinge nach der Genfer Konvention keinen Anspruch auf Asyl haben. Und dennoch dürfen allein in Deutschland täglich bis zu 10.000 Flüchtlinge unkontrolliert die Grenze passieren. Gegen diese rechtswidrige Asylpolitik der Bundesregierung hat die Bürgerinitiative „Ein Prozent für unser Land“ am 2.2.2016 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die vom Staatsrechtler Prof. Schachtschneider ausgearbeitet wurde. Kernanträge der Beschwerde sind: •Verpflichtung der Bundesregierung, die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland wirksam gegen die illegale Einreise von Ausländern zu sichern und den illegalen Aufenthalt der Ausländer unverzüglich zu beenden; •Vorläufige Suspendierung und spätere Amtsenthebung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und ihres Stellvertreters Sigmar Gabriel. Laut Professor Schachtschneider ist nicht nur dringend Eile geboten, sondern aufgrund der massiven Verfassungsbrüche durch die deutsche Regierung hätten die deutschen Bürger gemäß Artikel 20 Abs. 4 Grundgesetz ab sofort das Recht und die sittliche Pflicht auf Widerstand. [3] Quellen: [1] www.seniora.org/de/politik-wirtschaft/827-krieg-terrorismus-und-die-globale-wirtschaftskrise-2016 | www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_11/LP04811_160311.pdf [2] www.gesetze-im-internet.de/gg/art_26.html | http://dejure.org/gesetze/StGB/80.html [3] www.compact-online.de/frontex-bericht-fuer-dezember-60-prozent-der-fluechtlingenicht-asylberechtigt/ | http://einprozent.de/ pg. Am 4.12.2015 stimmte der deutsche Bundestag für einen Einsatz der deutschen Bundeswehr in Syrien. Somit können nun deutsche Truppen nach Syrien entsandt werden. Das, obwohl weder die Bundesrepublik Deutschland noch einer ihrer NATO-Partner von Syrien angegriffen oder gar besetzt wurde und es auch keine Kriegserklärung von Seiten Syriens gab. Syrien bat auch weder Deutschland noch die NATO um Unterstützung im Kampf gegen den Islamischen Staat IS, sondern einzig und allein Russland. Der vom Bundestag genehmigte Militäreinsatz ist somit ein Angriffskrieg Deutschlands an der Seite seiner NATO-Verbündeten gegen syrisches Staatsgebiet. Das deutsche Grundgesetz sagt dazu in Art. 26.1 „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen“ – Das deutsche Strafgesetzbuch § 80 ergänzt: „Wer einen Angriffskrieg, an demdieBundesrepublikDeutschland beteiligt sein soll, vorbereitet [ ... ] wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“ – Das deutsche Strafgesetzbuch besagt in § 80 a weiterhin: „Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften zum Angriffskrieg aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“ Sobald Rechtsprechung nach – noch – geltendem Recht geschieht, wird es in weiten Reihen der Politik und Medien möglicherweise sehr licht aussehen! [2] Schutz der Verfassung in Deutschland: Wer muss geschützt werden? INTRO Benjamin Ferencz, der bei den Nürnberger Prozessen ab November 1945 Chefankläger gegen die „SS-Einsatzgruppen“ war, beurteilte den US-amerikanischen Überfall auf den Irak im Jahr 2003 wie folgt: „Die USA haben mit dem Angriffskrieg gegen den Irak das schlimmste aller Kriegsverbrechen begangen.“ Ferencz bezog sich damit auf das Nürnberger Prinzip VI: „Folgende Verbrechen sind als völkerrechtliche Verbrechen strafbar: a) Verbrechen gegen den Frieden b) Kriegsverbrechen c) Verbrechen gegen die Menschlichkeit.“ Nach dem Nürnberger Prinzip III seien Präsident Obama und die Regierungschefs aller NATO-Staaten, die sich an den Luftangriffen auf Syrien beteiligen, als Kriegsverbrecher anzuklagen. So urteilt der kanadische Prof. Michel Chossudovsky. Das Prinzip III lautet nämlich: „Auch Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder sind für von ihnen begangene völkerrechtliche Verbrechen nach dem Völkerrecht verantwortlich.“ Robert H. Jackson, damals amerikanischer Chefankläger im Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, sagte 1945 in seiner Rede zur Eröffnung des Prozesses in Nürnberg: „…wir dürfen niemals vergessen, dass nach dem gleichen Maß, mit dem wir die Angeklagten heute messen, auch wir morgen von der Geschichte gemessen werden.“ – 70 Jahre später, wo in besonderer Weise Recht zu Unrecht und Unrecht zu Recht verdreht wird, ist es von existenzieller Wichtigkeit, sich wieder an den Rechtsfundamenten zu orientieren. Diese Ausgabe der S&G bietet einige Mit- und UmdenkAnstöße. [1] Die Redaktion (mol./hm.) Die Asylpolitik in Deutschland unter der Lupe des Verfassungsrechts US-Regierung: Freund oder Feind? ham. Bundeskanzlerin Angela Merkel will 25 bis 30 Milliarden Mehrausgaben für die Bundeswehr. Die US-Regierung und die NATO forderten diese Aufstockung. Dr. Alexander Neu aus demVerteidigungsausschuss kritisierte: „Merkel ist dank der deutsch-amerikanischen Freundschaft der Meinung, dass wir dem nachkommen sollten“. – Dieselben vermeintlichen USFreunde forderten seinerzeit die nach wie vor anhaltenden Russlandsanktionen. Diese Sanktionen bescheren der deutschen Fortsetzung Seite 2 ~ Ausgabe 8/2016 ~ 20. Februar 2016

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