S und G Jahrbuch 2016

103 Stimme Gegenstimme Nicht gläserne Bürger - gläserne Medien, Politiker, Finanzmogule brauchen wir! Weltgeschehen unter der Volkslupe S&G Klarheit durch intelligente Analytiker Weniggehörtes - vom Volk fürs Volk! frei und unentgeltlich Inspirierend S&G DIE VÖLKER HABEN EIN RECHT AUF STIMME UND GEGENSTIMME Medienmüde?Dann Informationen von ... www.KLAGEMAUER.TV Jeden Abend ab 19.45 Uhr ~ Ausgabe 50/2016 ~ 30. September 2016 Quellen: [1] www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/frontalangriff_auf_die_direkte_demokratie-2827 | http://eu-no.ch/news/bilaterale-sind-massiv-ueberschaetzt_10 [2] https://auns.ch/nationalrat-setzt-verfassung-ausser-kraft | www.kla.tv/8943[3] www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/spitzenqualitaet_oder_ buerokratiemief-2732[4] www.css.ethz.ch/content/specialinterest/gess/cis/center-for-securities-studies/de/publications/sicherheit/details.html?id=/s/i/c/h/sicherheit_2016 us./rs. Mit einem Rahmenvertrag will der Bundesrat die Schweiz an die EU „institutionell anbinden“. Das meint, dass die Schweiz sämtliche EU-Beschlüsse, die irgendwie mit bilateral* zwischen der Schweiz und der EU getroffenen Vereinbarungen in Zusammenhang stehen, automatisch übernehmen muss. Wenn Meinungsverschiedenheiten zwischen der Schweiz und der EU entstehen, muss die Schweiz den EU-Gerichtshof als oberste, nicht anfechtbare Instanz der Rechtsprechung anerkennen. Sollte die Schweiz einen EU-Beschluss einmal nicht im Sinne Brüssels übernehmen, könnte die EU gegen die Schweiz Sanktionen, also Strafmaßnahmen, ergreifen. Weiter würde der EU die Einsetzung eines EU-Überwachungsorgans zugestanden, das die Vertragstreue der Schweiz beaufsichtigen soll. Zusätzlich müsste die Schweiz, gleich wie die EU-Mitglieder, Jahresbeiträge nach Brüssel entrichten. Die Begründung des Bundesrates für diesen Souveränitätsverlust ist: Würde man Brüssel all dies nicht zugestehen, könnte die EU wichtige bilaterale Verträge mit der Schweiz kurzerhand annullieren. Allerdings ist es so, dass hauptsächlich die EU von den bilateralen Verträgen profitiert. Deshalb kann es kaum im Interesse der EU sein, der Schweiz die bilateralen Verträge zu kündigen. [1] Mit dem Rahmenvertrag schleichend in die EU Schweizer Nationalrat missachtet Volkswillen EU-Forschungsprogramm – Bundesrat unterschlägt Tatsachen ma. In regelmäßigen Abständen wird vom Schweizer Bundesrat über die Medien folgende Position verbreitet, die Brüssel zugeschrieben wird: Wenn die Schweiz, gemäß dem Volksauftrag vom 9.2.2014, die Einwanderung selbstständig kontrolliere, dann werde die Schweiz umgehend vom EU-Forschungsprogramm „Horizon 2020“ und damit von Forschungsgeldern in dreistelliger Millionenhöhe ausgeschlossen. Doch woher bezieht Brüssel eigentlich all die Hunderte Millionen, welche die EU der Schweiz zu sperren androht? Die Schweiz überweist an die Gesamtsumme des EU-Forschungsprogramms nämlich mindestens den gleichen Betrag, den Schweizer Hochschulen aus dem EUForschungsprogramm erhalten. Sollte die EU also der Schweiz die Forschungsmillionen streichen, dann kann die Schweiz auch ihre Beiträge an das EUForschungsprogramm stoppen und direkt in die Forschungsprogramme der Schweizer Hochschulen investieren. Diese Tatsache wird der Schweizer Bevölkerung aber geschickt vorenthalten. Stattdessen schlägt der Bundesrat immer wieder mit der Angstkeule von verlorenen Forschungsmillionen um sich. [3] INTRO Gemäß verschiedenen Umfragen in Europa wünschen sich die Menschen mehr Mitspracherecht in politischen Fragen. Weil dieses vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist, gehen viele besorgte Menschen auf die Straße, um sich so Gehör zu verschaffen. Aktuelles Beispiel sind die großen Demos gegen das CETA- und TTIP-Abkommen vor allem in Deutschland und Österreich. Auch der Erfolg der Partei Alternative für Deutschland (AfD) dürfte vor allem dem Umstand zugeschrieben werden, dass sie mehr Mitspracherecht für das Volk einfordert. In der Schweiz ist dieses Mitspracherecht tief in der Tradition und der Schweizer Verfassung verankert. Doch was geschieht, wenn sich der Volkswille nicht mit dem Willen der Regierung deckt? Zum Beispiel in Bezug auf den EU-Beitritt. Kritische Stimmen behaupten, dass seitens hoher Schweizer Regierungs- und Wirtschaftskreise insgeheim ein Beitritt in die EU angestrebt wird. Weil dieses Vorhaben jedoch gemäß aktuellen Umfragen in der Bevölkerung nicht den Hauch einer Chance hätte, werde versucht, dieses Ziel „schleichend“, das meint allmählich und fast unbemerkt beginnend, zu erreichen. Oder mit anderen Worten, das Schweizer Volk wird systematisch manipuliert und hintergangen. Diese Ausgabe zeigt auf, auf welchenWegen dies geschieht. Die Redaktion (brm./dd.) *In der Politik verwendet man das Adjektiv „bilateral“ für Verhandlungen und Abkom- men, die ausschließlich zwischen zwei ver- schiedenen Beteiligten stattfinden. br. Seit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) vom 9.2.2014 wird in der Schweiz darüber debattiert, wie die MEI umgesetzt werden soll. Dabei war der Auftrag des Volkes klar und deutlich formuliert: Der erteilte Verfassungsauftrag verlangt unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Interessen den Inländervorrang, jährliche Höchstzahlen und Kontingente sowie eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung. Am 21.9.2016 stimmte nun die Mehrheit des Nationalrates dem Vorschlag der StaatspolitischenKommission (SPK)* zur Umsetzung der MEI zu. Nun soll lediglich ein sogenannter „Inländervorrang light“ umgesetzt werden. Das bedeutet, die Arbeitgeber sind zu beauftragen, freie Arbeitsplätze den regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) zu melden. Dadurch sollen in der Schweiz lebende Arbeitnehmer einen kleinen Vorsprung auf dem Arbeitsmarkt erhalten. Regulierende Maßnahmen bei einer zu starken Einwanderung müsse der Bundesrat von der EU bewillligen lassen. De facto bedeutet der Entscheid des Nationalrates, dass der Verfassungsauftrag des Volkes ausgehebelt wird. Mit diesemneuen Kapitel der Umsetzungsfrage der MEI kann einmal mehr festgestellt werden, dass eine Mehrheit der Politiker nicht die Interessen des eigenen Volkes, sondern diejenigen der EU vertritt. [2] *Die SPK setzt sich aus Mitgliedern des Nationalrates oder Ständerates zusammen und arbeitet Vorschläge zu politischen Ge- schäften aus, die dann dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden. Umfrage der Studienreihe „Sicherheit 2016“ der ETH Zürich: Ja zum EU-Beitritt: 16 % (-5 % gegenüber 2015) Ja zur Neutralität: 95 % (unverändert) Ja zur Armee: 84 % (+4 % gegenüber 2015) Ja zur NATO: 19 % (-3 % gegenüber 2015) [4] „Wer noch glaubt, dass die Volksvertreter das Volk vertreten, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten!“ unbekannt

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