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Ausgabe 2/14
S&G Hand-Express
„Transatlantische Freihandelszone“ –
die große Unterwerfung?
lo.
Das Projekt „Transatlantic
Trade and Investment Partner-
ship“ (TTIP
)
, das einer trans-
atlantischen Freihandelszone
entspricht (Transatlantic Free
Trade Area, Tafta), kommt
einem Staatsstreich in Zeitlu-
pe gleich, indem die Privile-
gien von Konzernen und In-
vestoren unumkehrbar zuge-
sichert und ausgeweitet wer-
den sollen. Die hinter ver-
schlossenen Türen geführten
Gespräche haben zum Ziel,
alle nationalen Regelungen
abzuschaffen, die den Wert
von Investitionen minimieren.
So könnte z.B. Deutschland
verklagt werden, wenn es ei-
nen Mindestlohn einführt und
dadurch erwartete künftige
Gewinne eines Unternehmens
schmälert, sodass Entschädi-
gungszahlungen fällig wür-
den. Sowohl der Schutz vor
chlor- und hormonbehandel-
tem Fleisch wie auch vor
GM-Food* fiele damit weg.
Denn: So wie es dann z.B.
keine Schutzzölle mehr gäbe,
so würde es auch keine Be-
schränkungen des Angebotes
innerhalb der Freihandelszo-
ne mehr geben, d.h. alle Wa-
ren könnten überall angebo-
ten werden – auch gentech-
nisch veränderte Lebensmit-
tel. Nationale Gesetze, die ris-
kante Finanzdienstleistungen
einschränken würden, könn-
ten mit Hilfe einer Klage auf-
gehoben werden. Die leitende
Schiedsstelle wäre mit Juris-
ten aus dem Privatsektor be-
setzt und unter Aufsicht der
Weltbank und der UNO ge-
stellt. Deren Pläne einer Ein-
weltregierung und Auflösung
der Nationalstaaten werden
immer offensichtlicher.
Deswegen dürfen wir uns
dieses Trojanische Pferd
„Transatlantische Freihandels-
zone“ nicht hereinholen!
[4]
„Niemand schafft größeres Unrecht als der,
der es in Form des Rechts begeht.“
Platon
Auflösung der Elternrechte durch den Staat
sep.
Das Bundesverwaltungs-
gericht (BVerwG) entschied
am 11. September 2013:
„Mit ihr (der Schulpflicht)
haben die Eltern hinzuneh-
men, dass der Staat als Bil-
dungs- und Erziehungsträger
im Umfang des schulischen
Wirkungsfeldes an ihre Stel-
le tritt, womit ihre Möglich-
keit, unmittelbar in eigener
Person pädagogisch auf ihr
Kind einzuwirken, auf den
außerschulischen Bereich be-
schränkt wird.“
Mit diesem Entscheid wird
auch das Grundrecht in Art.
6 Abs. 2 beschränkt, welches
besagt, dass die Pflege und
Erziehung der Kinder natür-
liches Recht der Eltern ist.
Doch rundum greift das
BVerwG in das elterliche Er-
ziehungsrecht ein, das da
lautet: „ [...] es ist Sache der
Eltern, ihren Kindern dieje-
nige Überzeugung in Glau-
bens- und Weltanschauungs-
fragen zu vermitteln, die sie
für richtig halten. Dem ent-
spricht das Recht, sie von
Glaubensüberzeugungen fern-
zuhalten, die den Eltern als
falsch und schädlich erschei-
nen.“
In einer Zeit der immer frühe-
ren Einschulungen (in Berlin
besteht z.B. die Schulpflicht
ab fünf Jahren) und der stei-
genden Tendenz zu Ganz-
tagsschulen stellt sich die
dringende Frage:
Wann bleibt den Eltern dann
noch Zeit, ihren Kindern die
eigenen Werte weiterzuge-
ben?
[3]
Eine Hymne an das Leben
fe.
„Schon vor der Geburt kön-
nen Babys fühlen, träumen und
küssen.“ Forscher haben Föten
beobachtet und festgestellt, dass
ihre Sinneswahrnehmungen be-
reits ab der dritten Woche nach
der Empfängnis ausgebildet wer-
den. Der Tastsinn z.B. ist ab der
achten Woche aktiv, die Föten
kuscheln an der Plazenta und
nehmen Berührungen von au-
ßen wahr, z.B. die Hand der
Mutter oder des Vaters auf
dem Bauch. Sie können Freude,
Angst undWut empfinden, Zwil-
linge küssen und umarmen sich,
manche rangeln miteinander.
Doch auch das Hören spielt ab
der 17. Woche eine bedeutende
Rolle; das Kind nimmt den
Herzschlag der Mutter wahr,
später auch ihre Stimme, die
sich ihm tief und unverwech-
selbar einprägt. Bereits im Mut-
terleib ereignen sich beinahe
alle potentiellen Möglichkeiten
eines lebensfähigen Menschen.
[6]
juh.
Am 12. Oktober 2013
fand in Melbourne (Austra-
lien) zum fünften Mal ein
„Marsch für die Babys“ statt.
Die ca. 3.000 Teilnehmer der
Kundgebung forderten, dass
das 2008 verabschiedete Ge-
setz wieder außer Kraft tritt,
das jeden Rechtsschutz für
ungeborene Kinder aufhebt.
Ca. 200 gewaltbereite Gegen-
demonstranten störten die Le-
bensschutz-Kundgebung und
versuchten, diese mit verbaler
und körperlicher Gewalt zu
verhindern. Eine junge, mit
Drillingen schwangere Frau
war über die Aggression der
Gegendemonstranten derart
entsetzt, dass sie ihre geplante,
kurz bevorstehende Abtrei-
bung absagte! Wegen dieses
erstaunlichen Ereignisses hat
dieser Marsch somit sein Ziel,
gerade im Angesicht aller
grausigen Absichten, doch er-
reicht. Das Leben ist eben
stärker als der Tod!
[5]
Schlusspunkt ●
„Der Geist,
der unverrückbar
an ein fernes schönes
Ziel glaubt,
vermag die Lebenskraft
sich zu erhalten,
die ihn über den
Alltag hinwegführt.“
Gustav Stresemann
Kind hört mit – ungeboren auf Empfang
„Marsch für die Babys“ rettet Drillinge
„Ja zur Liebe
heißt auch ja zum Leben.“
Erika Frankenfeld
Quellen:[3]
www.kultur-und-medien-online.blogspot.de/2013/11/schulunterricht-zu-hause-ev-das.html |
www.katholisches.info/2013/11/11/bundesverwaltungsgericht-loest-elterliche-grund-und-menschenrechte-auf-der-staat-tritt-an-die-stelle-der-eltern/ |
[ 4] M onatszei- tung: Le Monde Diplomatique, Nov. 2013:„TAFTA – die große Unterwerfung von Lori Wallach“, S. 1, 16–17. | www.monde-diplomatique.de/pm
/2013/11/08/a0003.text |
[5]
Infoblatt: mammainfo, Nr. 31, Nov./Dez. 2013: „´Marsch für die Babys’ rettet Drillingen das Leben“, S. 4–5 |
[6]
Magazin des Kölner
Stadtanzeiger vom 7. Januar 2014
*gentechnisch veränderte
Lebensmittel