56 pb. Artemisia annua enthält wichtige Mineralstoffe in hoher Konzentration, darunter Kalium, Kalzium, Phosphor und Schwefel sowie das Spurenelement Bor. Die Bitterstoffe wirken entgiftend, entzündungshemmend und krampflösend. Das Werk „Artemisia annua – Pharmacology and Biotechnology“ zählt diese Pflanze bezüglich ihres antioxidativen* Potenzials zu den Top vier weltweit! Die Pflanze hat einen sensationell hohen ORAC-Wert von 72.820. Gemeint ist das antioxidative Potenzial der Pflanze, das die Zellen vor Stress und Schaden schützt. Zum Vergleich: Die heimischen Antioxidanzien-Stars Blaubeere und Broccoli sind mit einem ORAC-Wert von 2.300, beziehungsweise 2.160 aufgeführt. Das ist mithin der Grund, dass Artemisia annua als Pflanze, wie sie wächst, nicht nur hervorragend gegen Malaria wirkt, sondern auch Krebs bekämpfen kann. [10] S&G Hand-Express Ausgabe 26/25: Naturheilkunde im Kreuzfeuer mfg. Ursprünglich wurde diese Verordnung gegen die Gentechnik in Kraft gesetzt, damit genmanipulierte Früchte und Gemüse nicht ohne Bewilligung auf den Markt gebracht werden dürfen. Heute zählen auch Lebensmittel dazu, die durch ein anderes neuartiges Verfahren hergestellt werden. Für diese Lebensmittel ist ein aufwendiges Bewilligungsverfahren notwendig. Unter die Novel Food-Verordnung fallen aber auch „neuartige, traditionelle Lebensmittel“, die bis 1997 in der EU noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr in den Handel gebracht worden sind, z.B. Chia-Samen. Auch viele Heilpflanzen aus dem Ausland müssen über Novel Food-Richtlinien geprüft werden. Gesprochen wird von einem erleichterten Verfahren, aber man stelle sich vor: Unsere in Europa angebauten Kartoffeln würden an diesen Richtlinien gemessen, heute nicht mehr zugelassen werden. Damit wird der Beweis erbracht, dass diese Verordnung in vielen Fällen Schikane statt Schutz für den Verbraucher bewirkt. [7] Die Zistrose, lateinisch Cistus incanus pb. Die Zistrose aus dem Mittelmeerraum wirkt als Tee oder Sud entgiftend, antiallergisch, antibakteriell, antiviral und antioxidativ*. Zistrosensud bindet Cadmium und Quecksilber und wirkt auch gegen Neurodermitis. Tee hilft gegen Entzündungen im Mund- und Halsbereich, gegen Durchfall und gegen den Hefepilz Candida albicans. Grundsätzlich bilden sich bei der Einnahme von Tee oder Sud keine Resistenzen, und es gibt keine Nebenwirkungen. Am 1.6.2021 veröffentlichte die Universität zu Lübeck eine Publikation, die eine fast vollständige Reduktion der Infektionsrate gegen SARSCoV-2 nachwies. Vorherige Studien in einem Institut und an zwei Universitäten in Deutschland konnten beweisen, dass inhalieren mit Zistrosenextrakt vor Grippe schützt. [9] Welche Auswirkungen zeigen diese Entwicklungen in der Schweiz? rc. Fabian Lötsch, CEO von Kräuter Lötsch – eine Kräutermanufaktur, die Produkte in der Schweiz vertreibt – erfuhr gravierende behördliche Einschränkungen durch diese neue Verordnung! Während man zuerst dachte, der Verkauf von Kräutern wie z.B. Brennnesseltee und Zinnkraut sei durch die Übernahme der Novel FoodVerordnung in der Schweiz (2017) freier geworden, gibt es nun ständig wechselnde, einschränkende Bestimmungen: Zum Beispiel darf ein bestimmtes Kraut nicht mehr als „Lebensmittel“ gehandelt werden, wenn die Pharmalobby „pharmazeutische“ Eigenschaften behauptet. Um es weiter verkaufen zu können, muss z.B. das Zinnkraut, mit Zusätzen wie Eisen, Silicium und Vitamin C versehen und zwingend als „Nahrungsergänzungsmittel“ vertrieben werden. In der Schweiz muss der Produzent ständig den Novel Food-Katalog, die Teeliste vom Deutschen Teeverband sowie Listen vom Bund beachten. Diese ändern laufend die Bestimmungen, sodass das Geschäft mit Naturheilpflanzen in der Schweiz indirekt bekämpft wird. [8] *Die antioxidative Wirkung schützt Zellen vor Stress und Schaden durch freie Radikale, die gebunden werden. Freie Radikale entstehen durch Stress, aber auch durch z.B. rauchen, Alkohol, ungesundes Essen. rc. Diese Gesetze gehören weg, meint Dr. Hirt stellvertretend für viele Naturheilkundler und meint damit die neueren Gesetze über Arzneimittel und auch die Novel Food-Verordnungen, vor allem angewandt für altbekannte Heilpflanzen! Sie widersprechen dem Antidiskriminierungsgesetz der Europäischen Menschenrechtskonvention und auch der Erklärung am Anfang der WHO-Verfassung. Es kann nicht sein, dass man einem Land wie Afrika Sonderrechte für Kräutermedizin gewährt und dieselbe bei uns in Europa verbietet. Anbau, Forschung und Anwendung von Artemisia annua wird im Kongo von der Deutschen Bundesregierung zur Heilung von Malaria mit 50.000 Euro für die Jahre 2023–2024 unterstützt und in Deutschland verboten? Dies, während in China erforschtes und nach Deutschland exportiertes Artemisia für die chinesische TCM-Medizin keinerlei Handelseinschränkungen befürchten muss. Das ist in der Tat Diskriminierung! [6] Streit um die Gesetzeslage Die Novel Food-Verordnung *siehe Anmerkung unterhalb des Artikels „Die Zistrose“ Einjähriger Beifuß, Artemisia annua Quellen: [1], [4–10] www.kla.tv/37275 Schlusspunkt ● Mit diesen Beispielen wird klar: Die neueren Gesetze bezüglich Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit in Europa und der Schweiz erwecken den Anschein, dass sie zu unserem Besten geschaffen wurden. Sie bewirken aber das Gegenteil: Die Pharma profitiert in großem Stil. Im Gegenzug werden, parallel zur Abschaffung von Naturheilmitteln, gefährliche neue Stoffe entwickelt, die uns zum Beispiel in Form von Impfungen aufgezwungen werden sollen. Wir sind an einem Punkt angelangt, wo eine gesundheitsdiktatorische Bevormundung der Bürger und zeitgleich hochgefährliche medizinische Zwangsmaßnahmen drohen. Diese gilt es zu stoppen und die Verantwortungsträger zu entlarven! Zu untersuchen sind die gesetzgebenden Instanzen der Naturheilmittel-Verbote und die dazugehörenden Profiteure. Sind sie miteinander verbunden? Das würde erklären, warum die Pharma und die Gesetze erlassenden Instanzen – von außen betrachtet – völlig orchestriert zusammenarbeiten. Helfen Sie mit, in diesem Filz die Drahtzieher aufzudecken! Unterstützen Sie unsere Recherche-Teams: www.kla.tv/mitwirken Die Redaktion (pb.)
RkJQdWJsaXNoZXIy MTY5NDM=