19 Stimme Gegenstimme Nicht gläserne Bürger - gläserne Medien, Politiker, Finanzmogule brauchen wir! Weltgeschehen unter der Volkslupe S&G Klarheit durch intelligente Analytiker Weniggehörtes - vom Volk fürs Volk! frei und unentgeltlich Inspirierend S&G DIE VÖLKER HABEN EIN RECHT AUF STIMME UND GEGENSTIMME Medienmüde?Dann Informationen von ... www.KLAGEMAUER.TV Jeden Abend ab 19.45 Uhr 22. Februar 2025 ~ Ausgabe 8/2025 ~ Pflege-Impfpflicht verfassungswidrig?! ts. Kopf des Bundesverfassungsgerichts ist Präsident Stephan Harbarth. Kla.TV beleuchtete seine Vergangenheit, seine steile Karriere und seine Verbindungen in der „Akte Stephan Harbarth“ (www.kla.tv/21609). Nach jahrzehntelanger Karriere als Politiker rückte er 2018 zum Bundesrichter und einen Tag später zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes auf. Und das, obwohl Harbarth kein Spezialist für Verfassungsrecht ist und über keinerlei richterliche Erfahrungen verfügt! Als Rechtsund Innenpolitiker des Bundestages trug Harbarth seinerzeit entscheidend dazu bei, Gesetze auf den Weg zu bringen, zum Beispiel den heftig umstrittenen UN-Migrationspakt oder eine Verpflichtung der Kommunikationsdienste zur Vorratsdatenspeicherung. Für beide Gesetze setzte er sich als Abgeordneter vehement ein. Zu diesen gab es zahlreiche Verfassungsbeschwerden, über die er kurz nach seiner Berufung als Verfassungsrichter entschied. [4] sts./ark. Lockdowns, Schulschließungen, Ausgangssperren, Versammlungsverbote, indirekter Impfzwang – nie war die Klagewelle gegen drastische Grundrechtseingriffe größer als während der Coronakrise. Viele Menschen wandten sich zunächst an die Verwaltungsgerichte der Länder. Diese kippten daraufhin immer wieder verordnete Maßnahmen. Doch plötzlich wurde kurz nach dem Start der Impfkampagnen im April 2021 seitens Angela Merkel die sogenannte „Bundesnotbremse“ durchgesetzt. Drastische Einschränkungen des Versammlungsrechts, des öffentlichen und privaten Lebens waren die Folge. Der Druck auf die Bevölkerung war so groß, dass viele entweder in der Impfung einen Ausweg suchten oder den Rechtsweg in Anspruch nahmen. Der Weg über die Verwaltungsgerichte wurde jedoch durch die „Bundesnotbremse“ ausgehebelt. Es blieb also nur noch und von nun an einzig der Gang zum Bundesverfassungsgericht. Im Gegensatz zu den Verwaltungsgerichten der Länder fällt die Bilanz beim Bundesverfassungsgericht allerdings anders aus. Allein im Jahr 2020 gingen beim höchsten deutschen Gericht 239 Verfassungsbeschwerden und 72 isolierte Eilanträge gegen die Maßnahmen der Bundesregierung ein. Die Karlsruher Verfassungsrichter gaben dabei nur drei Anträgen statt! Eine vernichtende Quote, die das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit stark erschüttert hat. [3] ag./kw. Am 11. Februar 2022 wurde bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag zur vorläufigen Aussetzung der Impfnachweispflicht im Gesundheitswesen abgelehnt hat. In der Begründung räumt das Gericht sogar die Möglichkeit schwerwiegender Impfnebenwirkungen bis hin zum Tod ein. Dabei betonen sie dreist, niemand werde gezwungen, sich impfen zu lassen, sondern könne den Job wechseln oder aufgeben. Es gehe um die Abwendung von Gefahren für empfindliche Gruppen wie Alte oder Behinderte. Tatsächlich? Wie es diesen ergeht, wenn ein beträchtlicher Teil des medizinischen Personals den Job wechselt oder aufgibt, spielte in der Betrachtung offensichtlich keineRolle. [2] INTRO Am 3.9.2024 hat erstmalig ein Gericht festgestellt, dass die einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht in der Corona-Zeit möglicherweise verfassungswidrig war. Eine Pflegehelferin aus Niedersachsen hat gegen das vom Landkreis Osnabrück verhängte Tätigkeitsverbot geklagt. Aus Sicht der Osnabrücker Richter verletzte die PflegeImpfpflicht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit. Das Gericht schreibt in seiner Pressemitteilung: „Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des Covid-19-Krisenstabs des Robert‑Koch‐Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen.“ Das zuständige Verwaltungsgericht hat das Gerichtsverfahren ausgesetzt und die Sache dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt. Am 20.2.2025 veröffentlichte das BVerfG seinen Beschluss. Wie dieser aussieht, erfahren Sie in dieser S&G-Ausgabe.[1] Quellen: [1] www.kla.tv/30401 | www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Corona-Prozessum-Pflegehelferin-geht-ans-Bundesverfassungsgericht,corona11594.html | www.verwaltungsgericht-osnabrueck. niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/verwaltungsgericht-osnabruck-legt-bundesverfassungsgerichtentscheidung-uber-einrichtungs-und-unternehmensbezogene-nachweispflicht-vor-235240.html [2–3] www.kla.tv/21609 [4] www.kla.tv/21609, S&G 15/2022 [5] www.kla.tv/30564 Rückblick: BVerfG gibt grünes Licht für eine Impfpflicht im Gesundheitswesen Die Redaktion (etr./ts./jsa.) Vertrauen in die Gerichtsbarkeit stark erschüttert Politische Besetzung des BVerfG? Corona-Injektionen – Es gab nie Fremdschutz! etr. Dr. med. Sonja Reitz ist Ärztin für Allgemeinmedizin, Psychotherapie und Naturheilverfahren. Sie ist außerdem die Geschäftsführerin und Sprecherin des Ärzteverbands Hippokratischer Eid. Dr. Reitz war bei der Verhandlung des Verwaltungsgerichts Osnabrück dabei. Im Interview mit Kla.TV betonte sie, dass bereits bei der Einführung der Impfpflicht bekannt war, dass sie keinen Fremdschutz bietet. Dies belegten schon 2021 zahlreiche Studien aus aller Welt (siehe www.kla.tv/30564) – sowie die RKI-Protokolle. Damit hatte die einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht von Anfang an keine Grundlage. [5]
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