s&G-Jahrbuch 2025

108 Ausgabe 52/25: Der notwendige Erhalt des Bargelds S&G Hand-Express doa. 1. Werbung: Über Jahrzehnte wurde eine Infrastruktur für bargeldloses Bezahlen geschaffen und anschließend mit Milliardeninvestitionen für das digitale Bezahlen geworben. 2. Bargeldablehnung: Bargeld ist eigentlich gesetzlich in drei ganz mächtigen Gesetzen verankert: Im Bundesbankgesetz, in der EZB-Satzung, sowie im EU-Vertrag. Dort hat es das Privileg des gesetzlichen Zahlungsmittels und damit im Handel Annahmezwang. Dies wurde im Jahre 2010 durch eine Kommissionsempfehlung geändert mit dem Argument der Vertragsfreiheit, dass der Handel Bargeld ablehnen kann. Die Kommission und die Deutsche Bundesbank sehen die Vertragsfreiheit der Wirtschaft und des Handels höhergestellt. Durch diese Interpretation darf der Handel Bargeld ablehnen. Damit nimmt die Wirtschaft dem Bürger die Wahlfreiheit. 3. E-Euro: Ein weiterer Mechanismus ist die Einführung des E-Euros. Über den Gesetzesentwurf wird voraussichtlich im Dezember 2025 im EU-Parlament entschieden. Kommt der E-Euro, gibt es in den nächsten 1–3 Jahren einen direkten Konkurrenten zu Bargeld im Einzelhandel, denn der E-Euro soll das Privileg des gesetzlichen Zahlungsmittels bekommen. Diese Maßnahmen konditionieren jedoch die Bürger immer mehr auf das digitale Bezahlen. 4. Pandemien als Katalysator für Digitalgeld: Angeblich aus Hygienegründen wurde während der Coronakrise das Bargeld sogar verteufelt. [8] Mechanismen zur Erreichung der Bargeldabschaffung Schlusspunkt ● Eine freie Gesellschaft braucht zwingend ein freies, nicht überwachungsfähiges Zahlungssystem. Dies trifft nur auf Bargeld zu. Daher braucht jeder Mensch ein Bewusstsein dafür, welche Auswirkungen jede Digitalzahlung hat. Das reale Zahlungsverhalten gilt als Nachfrage und bestimmt über den Verbleib des Bargeldes. Wenn Sie das Realgeld erhalten wollen, zahlen Sie möglichst oft bar! Die Redaktion (ncm.) Quellen: [10] https://www.parlament.gv.at/ aktuelles/pk/jahr_2023/pk0892 | https://orf.at/stories/3394754/ | www.stern.de/wirtschaft/geld/zurueckzum-bargeld--was-schwedenskursaenderung-mit-russland-zu-tunhat-35556474.html | https://www.telepolis.de/article/Visabietet-Gaststaetten-Geld-wenn-siekein-Bargeld-mehr-nehmen3772481.html Petition und Lobby für den Bargelderhalt! doa. Aktuell läuft unter bargeldverbot.info/petition/ eine Petition für den Erhalt des Bargeldes. Diese kann von Deutschen, Österreichern und Schweizern unterzeichnet werden. Laut Stützle sollten eine Million Unterschriften erreicht werden, um an staatlichen Stellen Druck zu erzeugen. Gefordert wird eine Annahmepflicht für Realgeld im Handel und bei staatlichen Institutionen. Momentan wird der Verordnungsvorschlag im ECON-Ausschuss des EU-Parlaments diskutiert, noch können Veränderungen beschlossen werden. Daher braucht es den Druck auf den ECON-Ausschuss. Beim Unterzeichnen der Petition besteht auch die Option, sich über den Petitionsverlauf informieren zu lassen. Wenn Sie dort Ihr Häkchen setzen, sind Sie in die Community aufgenommen. Diese Gemeinschaft ist immens wichtig, denn selbst im Falle eines Erfolgs der Petition, ist damit nur „der freie Fall“ des Bargeldes gestoppt. Da die Marketingmaßnahmen der Finanzindustrie aber weiterlaufen, müssen wir wachsam sein und eine Lobby für das Bargeld erschaffen – für unsere Freiheit! [11] Zwei differente gesetzliche Zahlungsmittel?! cha. Machthaber aus Wirtschaft, Politik und Finanz wollen zwingend den E-Euro einführen. Durch diese geplante Einführung der Digitalwährung sieht Stützle eine einmalige Chance zur gesetzlichen Verankerung des Bargeldes. Derzeit gilt dieses in den meisten europäischen Ländern als einziges gesetzliches Zahlungsmittel. Um den E-Euro ebenfalls als gesetzliches Zahlungsmittel zu installieren, wurde für seine Einführung ein Verordnungsvorschlag verfasst. Die Verantwortlichen waren zudem gezwungen, am gleichen Tag auch einen Verordnungsvorschlag für das Bargeld herauszubringen. Interessanterweise bekommt der E-Euro im Handel eine Annahmepflicht, wogegen im Verordnungsvorschlag für das Bargeld kein solcher Annahmezwang vorgesehen ist. Somit gäbe es zukünftig zwei unterschiedliche gesetzliche Zahlungsmittel: den „privilegierten“ E-Euro und das „unterprivilegierte“ Bargeld. [9] Fortsetzung von Seite 1 Bisherige politische Vorstöße zum Bargeldschutz ncm. Österreich – August 2023: Die FPÖ beantragte im Parlament die Änderung des Staatsgrundgesetzes dahingehend, das Recht auf Bargeldzahlung verfassungsrechtlich zu verankern. Damit soll die unbeschränkte Bargeldverwendung gesichert und die annahme verpflichtend werden. �Norwegen – Oktober 2024: Nach einer Gesetzesänderung im Oktober 2024 müssen Geschäfte, Restaurants und Friseure Bargeldzahlungen annehmen. Im März 2025 erklärte Norwegens Ex-Ministerin für Justiz und Notfälle, Emilie Mehl: „Wenn niemand mehr mit Bargeld zahlt und niemand mehr Bargeld akzeptiert, wird Bargeld in der Krise keine echte Notlösung mehr sein.“ �Slowenien – 23.5.2025: Das slowenische Parlament leitete infolge einer Bürgerinitiative ein Verfahren zur Verankerung des Rechts auf Bargeldnutzung in der Verfassung ein. Es soll auch bei Einführung von Digital gelten. �Schweden – 2025: Das schwedische Verteidigungsministerium verschickt die Broschüre „Wenn Krise oder Krieg kommen“ an jeden Haushalt im Land. Darin wird dazu aufgerufen, wieder regelmäßig mit Bargeld zu bezahlen und mindestens einen einwöchigen Geldvorrat zu Hause zu lagern. Und das, obwohl in Schweden die Bargeldzahlungen kaum mehr möglich waren. Die Regierung erkannte zwei eklatante Schwächen des Digitalgeldes: 1. Ziel von Cyberattacken 2. Im Krisenfall wertlos [10] die Infrastruktur zu teuer im Verhältnis zur Verwendung des Bargelds, „kollabiert“ das Barzahlungssystem. Derzeit liegt die Barzahlungsquote in Deutschland im Einzelhandel bei rund 51 % und reduziert sich jährlich umrund4%. Durch die Einführung des E-Euros wird die Barzahlungsquote noch schneller sinken und in kurzer Zeit die 10–15 %-Grenze erreichen. Damit fehlt dann die Rechtfertigung für den Erhalt des Bargelds. [7]

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