80 Ausgabe 37/24: Justiz & Politik S&G Hand-Express Ralf Ludwig: Die politische End-Entscheidung muss beim Volk liegen Ein ungeheurer Angriff auf die Pressefreiheit Fortsetzung von Seite 1 gr. In einem Interview bringt der Allgäuer Bauer Alois Merk seine Überzeugung zum Ausdruck, dass man auch ohne Anwendung von giftigen Spritzmitteln oder Kunstdünger landwirtschaftlichen Erfolg haben kann. Dies könne man ohne Gefahr für die Gesundheit von Konsumenten erreichen. Schon seit mehreren Jahrzehnten praktiziert er auf seinem Hof die kunstdüngerfreie Bewirtschaftung des Bodens in Einklang mit der Natur. Seitdem er dies tut, erfährt er zunehmende Schwierigkeiten mit EU-Behörden, die ihm zuerst über das Veterinäramt zahlreiche Tiere (u.a. Kühe, Schweine, Ziegen) wegen nicht zu erfüllender Auflagen weggenommen haben. Bauer Merk ist der Überzeugung, dass nur gesunde Lebensmittel gesunde Menschen hervorbringen können. Genau das aber ist offensichtlich den Nahrungsmittelund Saatgutgroßkonzernen sowie den Behörden ein Dorn im Auge. [9] Landwirt kämpft wegen seiner gesunden Produkte um seine Existenz Friedensdemo in Budapest: „Wir wollen nicht für die Ukraine sterben!“ hm. Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán sprach im Juni 2024 vor einer großen Menschenmenge in Budapest. Diese hatte sich zu einem Protest für den Frieden eingefunden. Orbán betonte, dass Ungarn sich nicht in den Ukraine-Konflikt einmischen wolle. Er prangerte die EU-Politiker an, die nach seiner Ansicht die Spannungen mit Russland gefährlich verschärften. Europa müsse davor bewahrt werden, in diesen Krieg und damit in die eigene Vernichtung blind hineinzurasen. Orbán forderte mit Nachdruck, seine Pro-FriedensAgenda zu unterstützen. Seine Regierung hat der Ukraine keine Unterstützung angeboten und droht zudem mit einem Veto gegen die EU-Waffenlieferung und alle Aggressionen, die den Frieden verhindern. [10] Schlusspunkt ● Egon Bahr, ehem. Bundesminister SPD, sagte einst: „In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“ Vielleicht wusste Egon Bahr es nicht besser, aber es geht nie um die Interessen von Staaten, sondern von Konzernen und Hochfinanz, die Regierungen nach ihren Vorstellungen lenken. Aber nur, solange das Volk, der Souverän, das zulässt. Die Redaktion (nis.) Quellen: [5] www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/bundesverwaltungsgerichtbeschluss-einseitigkeit-oerr/ [6] www.tichyseinblick.de/video/interview/steinhoefel-compact-verbot/ | www.kla.tv/29938 [7] www.youtube.com/watch?v=uW_QYUgjjAM [8] https://reitschuster.de/post/wie-der-staat-mit-v-maennern-selbst-rechteverbrechen-produziert/ [9] www.youtube.com/watch?v=aNYxjaesUKM [10] www.youtube.com/watch?v=9Be-lZSZSqM Wie der Staat zu „rechten“ Straftaten anstiftet juh. Der investigative Journalist Boris Reitschuster interviewte einen Strafverteidiger, der mehrere Angeklagte in Reichsbürgerprozessen vertritt. Dabei kamen kriminelle Machenschaften staatlicher Akteure zum Vorschein. Der Anwalt berichtet von einem Mann, der nun schon seit zwei Jahren in U-Haft sitzt. Ein V-Mann versuchte, ihn zu Straftaten anzustiften. Nach ersten Kontakten über telegram kam es zu persönlichen Treffen. Dabei bot der V-Mann an, ihm Kriegswaffen zu beschaffen. Als der angebliche Reichsbürger keinerlei Kaufwillen zeigte, zumal er überhaupt keine Umsturzpläne hatte, machte der V-Mann massiven Druck. Er sagte sogar, dass seine eigene Familie bedroht sei, wenn der Kauf nicht zustande käme. Obwohl der sog. Reichsbürger immer noch keine Waffen wollte, wurde beschlossen, ihm einfach die vorher unbrauchbar gemachten Waffen zu übergeben. Sobald er diese in die Hand genommen hatte, machte er sich nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz strafbar und wurde verhaftet. [8] hm. Rechtsanwalt Steinhöfel sieht in Frau Faeser eine größere Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung als das Compact-Magazin, das sie verboten hat. Er sagt wörtlich: „Ich habe mir einfach eine kurze Passage aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, [...] – aus 2018 – ausgedruckt. […] Da steht das eigentlich knallhart drin, was man darf: Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer Vergiftung des geistigen Klimas ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte. Eine Verharmlosung des Nationalsozialismus als Ideologie, oder eine anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit allein, begründen eine Strafbarkeit nicht. Sagt das Bundesverfassungsgericht.“[6] hm. RA Ralf Ludwig an der Berlin-Demo am 3. August 2024: „Eine repräsentative Demokratie ist das Gegenteil von Demokratie. Weil das Einzige, was die repräsentative Demokratie euch erlaubt, ist, dass ihr diejenigen, die euch beherrschen, alle vier Jahre auswählen dürft. […] Ihr habt überhaupt keine Chance, über die Inhalte der Politik, über die Maßnahmen der Politik, über die Regeln der Politik zu entscheiden. […] Ab morgen toure ich mit dem ZAAVV-Mobil, das steht da vom 4. August [...] bis zum 22. September durch Sachsen, Thüringen und Brandenburg. Ich toure durch die drei Länder, weil dort jeweils Landtagswahl ist. Und ich möchte die Menschen ermutigen, in diesen Ländern ihre Verfassung zu ändern und zu sagen, in Zukunft wollen wir als Volk, und merkt euch dieses Wort, die„End-Entscheidungskompetenz“ haben. Wir wollen jede Entscheidung der Politik hinterfragen, behindern und verhindern können. Das ist das Recht, was wir als Volk haben.“[7] sagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ aufgrund mangelnder Meinungsvielfalt. Solange Klagen dagegen nicht gerichtlich geklärt werden könnten, müsse die Beitragspflicht entfallen. Jetzt wird geprüft, ob die Selbstverwaltungsgremien der Rundfunkanstalten bei inhaltlichen Beschwerden ausreichen oder ob den Beitragszahlern immer der Gang vor die Gerichte offenstehen muss. Wenn fortan also gegen tendenziöse, einseitige Berichterstattung gerichtlich vorgegangen werden könnte, wäre das eine Sensation. [5]
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