79 Stimme Gegenstimme Nicht gläserne Bürger - gläserne Medien, Politiker, Finanzmogule brauchen wir! Weltgeschehen unter der Volkslupe S&G Klarheit durch intelligente Analytiker Weniggehörtes - vom Volk fürs Volk! frei und unentgeltlich Inspirierend S&G DIE VÖLKER HABEN EIN RECHT AUF STIMME UND GEGENSTIMME Medienmüde?Dann Informationen von ... www.KLAGEMAUER.TV Jeden Abend ab 19.45 Uhr gr. Am 28. Juni 2024 haben die Bürgeraktivistin Marianne Grimmenstein und der ehemalige Polizeipräsident Uwe Kranz bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit gegen alle Intendanten des ÖRR Strafanzeige eingereicht. Begründung: Der ÖRR hat insbesondere während der Coronazeit im Hinblick auf seine eigentliche Funktion, als vierte Säule der Gesellschaft unabhängiges Kontrollorgan der Regierung zu sein, völlig versagt. Er ist seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, alle Tendenzen, welche die Bevölkerung irgendwie schädigen könnten, kritisch zu verfolgen und die Menschen sachlich und neutral aufzuklären. Stattdessen wurden die Impfkampagnen von Politik und Pharmaindustrie stets einseitig massiv unterstützt und kritische Stimmen unterdrückt. Alle Maßnahmen der Regierung (Lockdowns, Maskenpflicht, pausenlose Impfpropaganda) wurden kritiklos gutgeheißen, ohne die zum Teil fatalen Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit der Menschen zu berücksichtigen. Viele Menschenleben hätten gerettet werden können, wenn der ÖRR die Willkür der Politik in dieser kritischen Zeit aufgedeckt hätte. [4] Strafanzeige gegen den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk (ÖRR) ede. Das oberste Gericht des australischen Bundesstaates Queensland hat entschieden, dass die während der Corona-P(l)andemie zwischen 2021 und 2022 verhängte Impfpflicht unrechtmäßig war und gegen die Menschenrechte verstieß. Arbeitnehmer mussten sich – staatlich verordnet – impfen lassen oder eine Ausnahmegenehmigung vorlegen. Dieses Urteil hat Leitfunktion und könnte weitreichende Folgen für die globale Aufarbeitung um Impfmandate und Bürgerrechte haben. Die Polizeigewerkschaft in Queensland hat begonnen, Klagen auf Schadenersatz einzureichen. Auch in Deutschland könnte dieses Urteil bei der Aufarbeitung helfen. Wann und wie werden die Verantwortlichen endlich zur Rechenschaft gezogen?[2] hm. Von der Leyens EU-Kommission hat nach einem Urteil des EU-Gerichts mit der Geheimhaltung von Informationen zu milliardenschweren Corona-Impfstoffverträgen gegen EU-Recht verstoßen. Mit Blick auf mögliche Interessenskonflikte und Entschädigungsregeln für Impfstoff-Hersteller habe die Brüsseler Behörde nicht ausreichend Zugang zu Dokumenten gewährt, entschieden die Richter in Luxemburg. Insbesondere die geheimen und per Textnachrichten geführten Verhandlungen von der Leyen mit Pfizer-Chef Albert Bourla stehen seit Langem in der Kritik. Die Nachrichten wurden bisher geheim gehalten. 2021 beantragten EU-Abgeordnete und Privatpersonen, Zugang zu den Verträgen zu bekommen. Von der Leyens Kommission gab jedoch nur einen Teil der Verträge heraus. Daher klagten Parlamentarier und Privatpersonen und bekamen nun Recht. Damit wurde eine Lawine der juristischen Aufarbeitung losgetreten. [1] INTRO In einem demokratischen Staat herrsche Gewaltenteilung, heißt es. Wikipedia schreibt dazu: „Die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane dient dem Zweck der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit.“ Zu den drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), ausführende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) kommt noch eine vierte Gewalt: die Medien. Ob es eine Gewaltenteilung überhaupt noch gibt, möge der Leser dieser Ausgabe selbst entscheiden. Die Redaktion (nis.) „Die Hoffnung ist, dass das Ganze doch ein Ende findet, wenn die Menschen aufwachen und realisieren, was gespielt wird. Weil jetzt sind die Mittel da, um den Wahnsinn zu beenden. Immer mehr Hintergrundinformationen zu der Corona-Pandemie kommen ans Licht.“ Sucharit Bhakdi Quellen: [1] https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/ursula-vonder-leyen-eu-gericht-sieht-rechtsbruch-bei-impf-vertraegen-li.2236019 [2] https://tkp.at/2024/06/24/weiteres-hoechstgericht-erklaert-corona-impfzwangfuer-rechtswidrig | https://legitim.ch/endlich-die-impfpflicht-wird-vom-oberstengerichtshof-australiens-fuer-rechtswidrig-erklaert/ [3] https://www.youtube.com/watch?v=R7RWSAaILtU&t=26s | https://kinderrechtejetzt.de/strafanzeige-geimpft-ohne-aufklaerung/ [4] https://apolut.net/strafanzeige-gegen-den-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk/ EU-Gericht sieht Rechtsbruch bei Impf-Verträgen Historisches Urteil in Australien: Impfpflicht verstößt gegen Menschenrechte Prof. Bhakdi: Corona-Aufarbeitung durch Anklagen einleiten hm. Die gerichtlich erzwungene Freigabe der RKI-Files* brachte ans Licht, was viele kritisch denkende Menschen seit Jahren erahnten: Für die Ausrufung der Corona-Pandemie und die Verhängung der Corona-Maßnahmen gab es zu keinem Moment ein medizinisches Erfordernis. Das Ausrufen der Pandemie und die Maßnahmen waren allesamt politische Willkür. Dazu Prof. Bhakdi: „Ich bin Buddhist, ich möchte niemandem was Schlechtes tun.“ Aber um künftigen Missbräuchen dieser Art den Riegel vorzuschieben brauche es eine gründliche Aufarbeitung der Corona-Verbrechen. Dies könne durch eine Anklage gegen die Impf-Ärzte ins Rollen gebracht werden. Denn diese haben nicht oder nicht ausreichend aufgeklärt. [3] Vor Gericht: Einseitigkeit von ARD und ZDF bri. Die ideologische Schlagseite des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschäftigt erstmals auch die obersten deutschen Verwaltungsrichter in Leipzig. Der Fall: Eine Frau will ihre Zwangsgebühren nicht zahlen. Gegen ein für sie verlorenes bayerisches Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) jetzt Revision zugelassen, weil die Sache „grundsätzliche Bedeutung“ habe. Das wird ein spannender Prozess, denn die Klägerin hält den Rundfunkbeitrag schon aus formalen Gründen für verfassungswidrig. Vor allem beklagt sie ein „generelles strukturelles VerFortsetzung Seite 2 *Dokumente des Robert-Koch Instituts 7. September 2024 ~ Ausgabe 37/2024 ~ Justiz & Politik
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