S&G-Jahrbuch 2024

68 S&G Hand-Express Ausgabe 31/24: Widersprüchliche Justiz Strafmaß ohne Maß rl. Bereits das unerklärlich milde Urteil bezüglich einer Gruppenvergewaltigung im Hamburger Stadtpark sorgte bundesweit für Empörung: Für den sexuellen Missbrauch und die mehrfache Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens durch neun Täter im Alter von 16 bis 20 Jahren sprach das Hamburger Landgericht nur eine einzige Freiheitsstrafe und acht Bewährungsstrafen aus. Die Milde des Urteils überrascht umso mehr, da die Täter die Tat nicht einmal bedauerten. Als eine 20-Jährige von der Vergewaltigung der 15-Jährigen im Stadtpark erfuhr, bezeichnete sie in WhatsApp-Nachrichten einen der Vergewaltiger als „ehrloses Vergewaltigerschwein“ und „ekelhafte Missgeburt“. Dafür wurde sie auch jetzt vom Hamburger Landgericht zu einem Wochenende Jugendarrest verurteilt – obwohl es sich dabeium eineReflexhandlung handelte. Der 20-Jährigen wird für eine Beleidigung die Freiheit somit länger entzogen als acht von neun Vergewaltigern. [6] Selbstbestimmungsrecht – doch nur, wenn Big-Pharma verdient ga./ham. Seit 12.4.24 gilt in Deutschland das neue Selbstbestimmungsgesetz. Vergleicht man das Gesetz, das der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Nichtdiskriminierung dienen soll, einmal mit der geltenden Impfpflicht zur Masernimpfung für Kinder und Jugendliche, tun sich Widersprüche auf: Bereits ab 14 Jahren dürfen nun Heranwachsende selbst über eine Geschlechtsumwandlung für ca. 10.000 EUR bestimmen. Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt alles und trägt auch die Folgekosten für alle daraus resultierenden körperlichen und psychischen Schäden. Bei der Masern-Impfpflicht hingegen müssen Eltern, deren Kinder nicht geimpft sind, pro Kind 2.500 EUR Strafe bezahlen – trotz der bestehenden Risiken und Nebenwirkungen dieser Impfung. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland garantiert laut Art. 1 und 2 die unantastbare Würde des Menschen sowie das Recht auf „körperliche Unversehrtheit“. Wie kann es sein, dass jeder bei der Selbstverstümmelung zu Lasten der Allgemeinheit selbst frei entscheiden kann, den möglichen Schaden einer Impfung aber zwangsweise in Kauf nehmenmuss?[3] Wie unabhängig sind unsere Richter noch? str. Jedem hätte während Corona bewusst sein können, dass Masken weder schützen noch nützen, dafür aber die Träger gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden. Weshalb auch strenge Vorgaben für aus Arbeitssicherheitsgründen nötige Masken gelten. Dies blieb während Corona bei den meisten Menschen und den Maßnahmen völlig außen vor. Wer damals schon den wirklichen Schutz der Bevölkerung im Sinne hatte, war Familienrichter Christian Dettmar. Dieser kippte am 8. April 2021 am Amtsgericht Weimar die Maskenpflicht an zwei Schulen der Stadt wegen der mit Masken verbundenen Kindeswohlgefährdung. Das hatte für ihn eine Razzia zur Folge, bei der wegen des politisch unerwünschten Urteils sein Büro, sein privates Haus und Auto durchsucht und sein Mobiltelefon sichergestellt wurde. Begründet wurde dies mit dem Verdacht auf Rechtsbeugung bei seinem Urteil. Ein Skandal, da die Justiz angeblich unabhängig ist und die freigeklagten RKI-Protokolle eindeutig belegen, dass den für die Coronamaßnahmen verantwortlichen Politikern der fehlende Schutz der Masken und deren Risiken bekannt waren. Noch suspekter wird diese Maßnahme, wenn man sieht, welche Strafmaßdiskrepanz bei Richter Scheuring vorliegt, der am Landgericht Dresden offenbar nach Belieben schalten und walten darf (siehe voriger Artikel). [4] Wann schützt Alter und Krankheit vor Strafverfolgung? str. Im Juni 2024 wurden zwei Prozesse abgeschlossen, die den Glauben an eine maßvolle deutsche Justiz sehr auf die Probe stellen. In einem ging es um den sogenannten Cum-Ex-Skandal, bei dem Aktionäre zwischen 2006 und 2011 Steuern im zweistelligen Milliardenbereich zurückbekamen, die sie vorher gar nicht bezahlt hatten. Der heutige Bundeskanzler Scholz, der ebenfalls in den Skandal verstrickt war, musste deshalb schon vor einem Untersuchungsausschuss aussagen, konnte sich dort aber an nichts erinnern. Im April 2024 ist Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, die wichtigste Ermittlerin der Cum-Ex-Betrügereien, zurückgetreten, weil alles nur sehr schleppend vorankam und es massiven Widerstand hochgestellter Politiker gab. Der erst seit September letzten Jahres laufende Prozess gegen Christian Olearius, ehemaliger Chef einer Privatbank und Vertrauter von Bundeskanzler Scholz, sollte Licht in die CumEx-Affäre bringen. Das Strafverfahren gegen Olearius, der wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in Höhe von 280 Mio. Euro angeklagt war, wurde jetzt jedoch eingestellt. Wegen der „angeschlagenen Gesundheit“ des 82-jährigen Angeklagten, gegen den zuletzt auch nur 45 Minuten pro Gerichtstag verhandelt wurde. Ganz anders der Prozess gegen die 95 Jahre alte und gebrechliche Ursula Haverbeck, die von einer Ärztin begleitet im Rollstuhl in den Gerichtssaal kam. Sie musste fast neun Jahre auf diese Berufungsverhandlung zu einem Prozess vom November 2015 warten. Angeklagt ist sie wegen ihrer Aussage, dass Auschwitz kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen sei. Dafür verurteilte sie jetzt das Hamburger Landgericht wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten. Bei einer so unterschiedlichen Beurteilung von Alter und Krankheit stellt sich die Frage, ob vielleicht noch andere, der Allgemeinheit unbekannte Einflüsse dazu führten, dass so entschieden wurde. [5] Quellen: [3] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 1+2 „Selbstbestimmung – aber nur wenn Big-Pharma verdient!“ | www.kla.tv/29524 [4] https://tinyurl.com/yjaphkyg [5] https://taz.de/Cum-Ex-Prozess-eingestellt/!6016239/ | https://tinyurl.com/26gcl6cr | https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/ursula-haverbeck-holocaust-leugnerin-prozessvolksverhetzung-100.html | https://www.mopo.de/hamburg/95-jaehrige-leugnet-holocaust-urteil-in-hamburg-gefallen/ [6] https://tinyurl.com/22wrsvyv [7] https://tinyurl.com/2yqsacda Schlusspunkt ● Am Ende der Hauptverhandlung werden alle Beteiligten in den Gerichtssaal gerufen. Der oder die Vorsitzende des Gerichts verkünden Urteile mit den Worten „Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil ...“. Wenn nun diese Urteile im Namen des Volkes verkündet werden, sollten die Urteile dann nicht auch mit dem Rechtsempfinden des Volkes vereinbar sein? [7] Die Redaktion (pg.)

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