S&G-Jahrbuch 2024

48 rg. Zur angeblichen Stärkung der Stromversorgungssicherheit im Winter, hat das Schweizer Parlament am 29.10.2023 den „Einheitlichen Änderungserlass für eine sichere Stromversorgung aus erneuerbaren Energien“ verabschiedet. Dieses Gesetz wird kurz „Mantelerlass“ oder „Stromgesetz“ genannt. Da verschiedene Organisationen das Referendum ergriffen haben, wird am 9. Juni 2024 darüber abgestimmt. Auf Kritik stößt, dass grundlegende Prinzipien des Natur- und Landschaftsschutzes in Frage gestellt werden und auch das demokratische Mitspracherecht massiv beschnitten wird. Das Naturkomitee gegen das Stromgesetz sagt dazu: „Das antidemokratische Stromgesetz ermächtigt den Bundesrat zur Genehmigung von Windund Solarparks im Schnellverfahren! Gegen Verordnungen des Bundesrats kann kein Referendum ergriffen werden. Die Kantone diktieren von oben herab, wo Windturbinen und Freiflächen-Solaranlagen gebaut werden. Auch dagegen kann die Bevölkerung kein Referendum erheben. Volksabstimmungen in den Gemeinden könnten abgeschafft werden und Einsprachen von Betroffenen sowie von Umweltverbänden wären aussichtslos! Deshalb NEIN zum Stromgesetz am 9. Juni 2024!“ [5] Ausgabe 21/24: CH-Abstimmung: Stopp Impfpflicht/Stromgesetz S&G Hand-Express Schlusspunkt ● Initiant Richard Koller am 13.4.2024 an der Vortragsreihe der Freiheitlichen Bewegung Schweiz in Langenthal: „Wir haben es in der Hand am 9. Juni 2024. Jeder von uns muss seinen Beitrag dazu geben! Wir haben es in der Hand, dass wir nie mehr genötigt werden können, uns einer Impfung zu unterziehen, die wir wahrscheinlich gar nicht mehr wollen. Wir werden da heute Abend noch mehr darüber hören. (siehe www.kla.tv/28978) Und es gibt noch einen zweiten Nebeneffekt. Wenn wir Ja sagen, ist der WHO-Vertrag im Grunde genommen, wenn unsere Verfassung noch gilt, das Papier nicht wert, weil er nicht umgesetzt werden kann. Das ist die gute Nachricht.“ Schweiz mit Solarparks und Windkraftanlagen verschandeln? In ihrem Flyer, NEIN zum naturzerstörenden Stromgesetz, legt das Naturkomitee eine beachtenswerte Rechnung vor: „Die erneuerbare Stromproduktion ohne Wasserkraft soll künftig 45 Terawattstunden (TWh) pro Jahr betragen. Der Ausbau soll im Wesentlichen mit Solar- und Windenergie erfolgen, den Anteil je Technologie legt der Bundesrat fest. Für einen substanziellen Beitrag von 10 TWh durch Windkraft wären 2.000 Windturbinen notwendig! Für 10 TWh durchFreiflächen-Solarparks wären 100 km² nötig – das ist mehr als der ganze Zürichsee! Damit würde unser schönes Land großflächig mit Windrädern und Solarparks verschandelt.“[8] Stromknappheit in der Schweiz? Von wegen! In einer Medienmitteilung der Bürgerbewegung Aufrecht Schweiz vom Herbst 2022 schrieben ein Informatiker der Elektrizitätswerke und ein Elektroingenieur, beide in Pension, Folgendes: „Indem das Bundesamt für Energie die von der Lobby geförderte Angststrategie fährt, profitieren schnell und direkt die Gas- und Erdölkonzerne sowie die Stromhändler. […] Wenn uns der Bund vorbetet Strom zu sparen, ist es keineswegs, weil wir zu wenig davon haben, sondern weil wir im Stromhandel zu billig sind. Jedes Kilowatt, das wir sparen, kommt den Energiekonzernen zugute, weil diese den in der Schweiz gesparten Strom um einen vielfach höheren Preis ins Ausland verkaufen können.“ [6] Quellen: [5] https://strom-gesetz-nein.ch | https://naturkomitee.ch/de/stromgesetz [6] www.kla.tv/23750 [7] https://www.vas.ch/mantelerlass [8] https://naturkomitee.ch/images/kampagnenmaterial/Flyer-Stromgesetz-Nein.pdf wie z.B. die der nationalen Sicherheit, um die Implantate dennoch einführen zu können. Im Mittelpunkt steht dabei Artikel 8 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Dort heißt es u.a.: „Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts (wie z.B. der Einführung von ChipImplantaten) nur eingreifen, [...] wenn es im Interesse für die nationale und öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, [...] zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit [...] oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer ist.“ Fazit: Eine Chip-Pflicht ist immer möglich! Ist mit der weltweiten CoronaKrise diese Ausnahmesituation „im Interesse der nationalen Sicherheit“ nur herbeigeführt worden, um die Einführung von Chip-Implantaten zukünftig begründen zu können?[4] Fortsetzung von Seite 1 Elias Vogt, Präsident vom Verband „Freie Landschaft Schweiz“, nennt das Stromgesetz im Interview mit dem unabhängigen TV-Sender HOCH2.TV kurzum „eine subventionierte Zerstörung der Natur“: Stromversorger warnen vor hohen Stromkosten rg. Der Verband Aargauischer Stromversorger (VAS) wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass mit dem Mantelerlass die Elektrizitätsinfrastruktur der gesamten Nation komplett umgestellt werden müsste. Bisher gelangte Elektrizität von größtenteils zentralen Großkraftwerken zu jedem Endverbraucher. Neu soll die Verteilinfrastruktur dezentral geregelt werden, die zudem auch noch flächendeckend, fehlerfrei und für jeden mit jedem kommunizierend sein soll. Laut dem VAS gehen qualifizierte Hochrechnungen allein für die notwendigen Um- und Ausbauten der Netze in der Schweiz von gegen 100 Milliarden CHF aus. Bezahlen für diese Mehrleistung müssen vor allem die nichtprivilegierten Konsumenten und Mieter ohne Möglichkeit zur Eigenversorgung. Wie so oft bei neuen Gesetzen, läuft es darauf hinaus, dass Gewinne und Subventionen auf Wenige privatisiert, Kosten und Risiken hingegen auf eine verbleibende Allgemeinheit solidarisiert werden. [7] https://hoch2.tv/sendung/240215-polit-talk-vogt/ Weitere Argumente gegen das neue Stromgesetz finden Sie auch auf der Webseite der Allianz-Stromgesetz. Es gibt dort auch die Möglichkeit bei der Flyerverteilaktion mitzuhelfen: Stromgesetz bringt Abbau der Volksrechte [4] Abstimmungszeitung „Stopp-Impfpflicht“: https://www.flyer-ueberall.ch/epaper/epap-Abstimmungsz-Freiheit/#0 https://www.allianz-stromgesetz.ch/ Die Redaktion (brm)

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