S&G-Jahrbuch 2024

36 darüber unterrichtete, dass Leipziger Richter und Staatsanwälte in Verdacht stehen, selbst in Kindesmissbrauch verwickelt zu sein, gab er diese Informationen weder an das Parlament noch an die Strafverfolgungsbehörden weiter. Dennoch wurde er später in diverse Ministerposten auf Bundesebene befördert. Ist der steile Aufstieg dieser nachlässigen Amtsträger wirklich nur Zufall?[4] Ausgabe 15/24: Pädokriminelle Netzwerke in Justiz S&G Hand-Express Fortsetzung von Seite 1 Schweizer Justiz in Missbrauchsund Tötungs-Zeremonien verwickelt? mol./tzi./ls. Im Schweizer Fall Nathalie kam 2020 der sexuelle und satanisch-rituelle Missbrauch eines damals 8-jährigen Mädchens durch den eigenen Vater ans Licht. Das Mädchen selbst berichtete außerdem, dass sie von ihrem Vater auch anderen Tätern und Täterinnen zur Verfügung gestellt worden sei. Sie habe auch Missbrauch und grausamste Folterungen anderer Kinder und Erwachsener beobachtet. Auch im Fall Nathalie sind deutliche Verstrickungen der Justiz mit dem Täternetzwerk erkennbar. Sogar Personen, die ihren Fall betreuen, wurden von Nathalie als Täter identifiziert – darunter ein Oberrichter, zwei Staatsanwälte und etliche Polizeibeamte, die eine Hausdurchsuchung in der Wohnung Nathalies durchgeführt hatten. Nathalie sagte im Verlauf des Verfahrens immer wieder aus, dass sie diese Personen bereits kenne. Sie hätten an den Missbrauchs- und Tötungszeremonien, zu denen sie ihr Vater mitgenommen hatte, teilgenommen. Wenig überraschend stellte die Justiz das Verfahren gegen den Vater ein. Im Gegensatz dazu wurden diverse Verfahren gegen die Mutter, welche das Kind beschützt, eröffnet. Sie musste bereits für einen Tag in Untersuchungshaft und kämpft gegen den beabsichtigten Entzug ihres Sorgerechtes. [8] tzw./kno./mol. Auch der belgische Bürgerrechtsaktivist Marcel Vervloesem untersuchte auf eigene Faust Fälle von organisiertem Kindesmissbrauch. Dabei deckte er den Zandvoort-Kinderporno-Ring in Holland auf, bei dem er tausende kinderpornografische Dateien sowie 3.000 Kundenadressen sicherstellte und der Polizei übergab. Anstatt ihn für sein heldenhaftes Vorgehen zu ehren, wurde er selbst jedoch zur Zielscheibe. Von der Justiz wurde er wegen angeblichem Kindesmissbrauch zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt und sein Ruf durch die Medien ruiniert. Ähnlich erging es Maillaud und Seemann, nachdem sie in Frankreich ihre Stimme erhoben hatten: Auch sie wurden von den Medien denunziert und von der Polizei gejagt, unmenschlichen Verhörmethoden unterzogen und auf der Basis von unrechtmäßigen Vorwürfen zeitweise inhaftiert. Maillaud wurde wegen angeblicher Kindesentführung zu einer Haftstrafe verurteilt. Er hatte einer Mutter, der das Sorgerecht entzogen worden war, geholfen, das Kind in Sicherheit zu bringen, da dieses, unter anderem, vom eigenen Vater missbraucht wurde. Der Staatsanwalt, der für Maillauds Inhaftierung verantwortlich war, war laut Zeugenaussagen einer der Missbrauchstäter. [6] Helden im Gefängnis – Täter auf freiem Fuß! Alle Quellen: www.kla.tv/28454 – Ausstrahlungstermin: 20.4.2024 tz./kno. Der ehemalige französische Polizist Stan Maillaud untersuchte zusammen mit der deutschen Aktivistin Janett Seemann in Frankreich zahlreiche Fälle von organisiertem Kindesmissbrauch. Dabei stießen sie immer wieder auf das gleiche Muster: Sobald sexueller Missbrauch von Kindern durch die Mütter angezeigt wurde, wurden diese und ihre missbrauchten Kinder oftmals Polizei- und Justizterror unterzogen. Die schützenden Angehörigen wurden unrechtmäßigen Verfahren ausgesetzt, sie wurden inhaftiert und in die Psychiatrie eingewiesen. In mehreren Fällen wurde ihnen sogar das Sorgerecht entzogen. Sie müssen seit Jahren hilflos ertragen, ihre Kinder in der Obhut ihrer Peiniger zu sehen. [5] Frankreich: Täterschutz durch die Justiz? Schlusspunkt ● Diese Beispiele sind nur die Spitze des Eisbergs und zeugen von einer grenzenlosen Grausamkeit der Peiniger gegenüber ihren Opfern. Es ist auffallend, dass die Justiz häufig die Täter schützt und die Opfer angreift. Fast immer finden sich deutliche Hinweise auf ein großangelegtes, länderübergreifendes Netzwerk, in das hochrangige Mitglieder unserer Gesellschaft verstrickt sind. Da viele dieser wichtigen Amtsträger bei ihrem Kindesmissbrauch gefilmt wurden, sind sie erpressbar und gefügig für die Kontrolleure dieser Netzwerke, die so auch bei Politik und Justiz Entscheidungen in ihrem Sinne erzwingen können. Wie gut, dass es noch viele Polizisten, Richter und Justizbeamte gibt, die ihre wichtige Aufgabe von ganzem Herzen ausüben und aufrichtig um Gerechtigkeit bemüht sind. Gerade Sie, die aufrichtig ihren Dienst an der Gesellschaft tun, möchten wir aufrufen: Scheuen Sie sich nicht, diese schlimmen Auswüchse in den eigenen Reihen zu erforschen, an die Öffentlichkeit zu bringen und schonungslos anzugehen – um so wieder für Gerechtigkeit zu sorgen! Schützte die österreichische Justiz den Freimaurer Teichtmeister? boe./tz. 2023 stand der österreichische Schauspieler und Freimaurer Florian Teichtmeister vor Gericht. Er hatte 76.000 kinderpornografische Dateien gesammelt, die er mit Schilderungen schlimmster Gewaltphantasien kommentierte. Die Staatsanwaltschaft stufte ihn als höchst gefährlich ein. Trotzdem wurde er nur zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Bei diesem Prozess gab es keine kritischen Fragen an den Angeklagten und keine Befragungen von Zeugen durch Staatsanwaltschaft und Richter. Es wurde nie erforscht, ob Teichtmeister seine Gewaltphantasien auch in die Tat umsetzte, obwohl es deutliche Hinweise dafür gab. Der Richter bedauerte die soziale Ächtung Teichtmeisters und gewährte ihm mildernde Umstände. Der Gutachter spielte die von ihm ausgehende Gefahr herunter. Bereits in früheren Missbrauchsprozessen fiel er auf, Gutachten zugunsten der Angeklagten zu erstellen und deren Taten zu verharmlosen. Die Staatsanwältin verzichtete trotz der von ihr selbst bescheinigten hohen Gefährlichkeit Teichtmeisters auf die Berufung gegen das Urteil. Das milde Urteil Teichtmeisters und das seltsame Verhalten von Gutachter, Richter und Staatsanwaltschaft werfen Fragen auf. Sollten keine weiteren Mittäter aufgedeckt werden? Haben ihn seine Freimaurerverbindungen vor der Haft bewahrt?[7] Die Redaktion (boe./ mol.)

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