37 Stimme Gegenstimme Nicht gläserne Bürger - gläserne Medien, Politiker, Finanzmogule brauchen wir! Weltgeschehen unter der Volkslupe S&G Klarheit durch intelligente Analytiker Weniggehörtes - vom Volk fürs Volk! frei und unentgeltlich Inspirierend S&G DIE VÖLKER HABEN EIN RECHT AUF STIMME UND GEGENSTIMME Medienmüde?Dann Informationen von ... www.KLAGEMAUER.TV Jeden Abend ab 19.45 Uhr 23. April 2022 ~ Ausgabe 17/2022 ~ INTRO Wussten Sie, dass sich selbst in der Coronakrise das seit Jahren anhaltende Stellenwachstum in der Schweizer Bundesverwaltung fortgesetzt hat? Im ersten Halbjahr 2021• wurde• die Schwelle von 40.000 Bundesbeamten überschritten. Dies, während Tausende Unternehmen arg betroNen in den Knanziellen Ruin getrieben wurden und viele Arbeitnehmende um ihren Job bangen mussten. Das Magazin Schweizerzeit berichtet,•dass in den letzten Jahren fast alle Departemente ihre Kommunikationsabteilungen massiv ausgebaut hätten. AuNallend dabei sei, dass viele ehemalige Journalisten, vorwiegend von der SRG*, als Mediensprecher zum Bund gewechselt haben. Der Nutzen dieser KommunikationsproKs Quellen: [1]Magazin Schweizerzeit Nr. 22 vom 19. November 2021: „’Staatskrake’ wuchert und wuchert“, S. 28 | www.aargauerzeitung.ch/schweiz/big-government-bundesverwaltungwaechst-und-waechst-jetzt-beschaeftigt-sie-ueber-40000-beamte-ld.2211309?reduced=true [2] www.bag.admin.ch/bag/de/home/medizin-undforschung/transplantationsmedizin/rechtsetzungsprojekte-in-der-transplantationsmedizin/indirekter-gegenvorschlag-organspende-initiative.html /https://organspende-nur-mitzustimmung.ch/wp-content/uploads/2022/01/Kurzargumentarium-Referendum-Widerspruchsregelung-Organspende.pdf [3] https://Klmgesetznein.ch/wpcontent/uploads/2022/03/Argumentarium-DE_05.pdf [4] https://schutz-vor-strahlung.ch/site/wp-content/uploads/2021/11/Flyer-Verein-Schutz-vor-Strahlung-Smartmeter-A5-v4-Web.pdf | Transplantationsgesetz: Erhaltung vom Recht auf körperliche Unversehrtheit! Zur Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 aa. Der Schweizer Bund will bei der Organspende die erweiterte Widerspruchsregelung einführen. Aktuell gilt in der Schweiz die Zustimmungslösung. Diese bedeutet, dass eine Person zu Lebzeiten sich aktiv per Erklärung für eine Organspende entschieden haben muss, damit ihre Organe entnommen werden dürfen. Bei der erweiterten Widerspruchslösung geht man davon aus, dass eine Person ihre Organe spenden möchte, wenn sie zu Lebzeiten keine Widerspruchserklärung unterzeichnet hat. Wurde nichts festgehalten, können die Angehörigen eine Organspende dennoch ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass sich die betro5ene Person dagegen entschieden hätte. Sind keine Angehörigen erreichbar, dürfen keine Organe entnommen werden. Die neue Gesetzesvorlage ist somit ein Paradigmenwechsel in den von der Verfassung garantierten Grundrechten. Der Staat schützt nicht mehr uneingeschränkt das Recht auf die körperliche Unversehrtheit der Person. [2] Änderung Filmgesetz: Nein zu noch mehr Millionen für die private Filmlobby Zur Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 db. Die von Parlament und Bundesrat beschlossene Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur sieht vor, dass Streamingdienste wie z.B. NetAix sich neu mit vier Prozent ihres in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzes an Schweizer Film- und Serienproduktionen beteiligen müssen. Erreichen sie diese Quote nicht, wird eine entsprechende Ersatzabgabe an das Bundesamt für Kultur fällig. Wie die Gegner der Abstimmungsvorlage aufzeigen, Aießen bereits heute weit über CHF 120 Millionen ins Schweizer Filmscha5en. Mehrheitlich stammt dieser Betrag aus Steuergeldern sowie aus den Radiound Fernsehabgaben. Das neue Filmgesetz verhelfe der Filmlobby zu weiteren CHF 20 Millionen und bitte die Konsumenten einmal mehr zur Kasse. Die Vorlage sei kritisch zu hinterfragen, da sie ein markanter Eingri5 in die Wirtschaftsfreiheit sei. Es gelte sich zu fragen, ob dieses Finanzierungsmodell ein bewusster Schritt dahin sein könnte, dass private Unternehmen bzw. deren Konsumenten auch bald in anderen Alltagsbereichen dazu gezwungen werden, bestimmte Branchen einseitig zu subventionieren. [3] sei immens, da sie geübt darin seien, politischen Diskussionen den richtigen Dreh zu geben. Dadurch wird die Sichtweise ihrer Auftraggeber ins bestmögliche öNentliche Licht gestellt, währenddem kritischen Stimmen keine öNentliche Aufmerksamkeit verschaNt wird. An diesem Punkt setzt diese S&G-Ausgabe an und macht kritische Stimmen aus dem Volk für das Volk hörbar. Es werden auch einige politische Projekte vorgestellt, die zu einem öNentlichen Diskurs anregen sollen. Dabei dient die Schweiz lediglich als Typus, da andere Länder von denselben Themen betroNen sind. [1] Die Redaktion (db.) *Schweizerische Radiound Fernsehgesellschaft Smartmeter: Überwachung der Verbraucher durch Datenspeicherung rc. Die Schweizer Energiestrategie plant bis Ende 2027 mindestens 80 % der herkömmlichen Strom-, Gas- und Wasserzähler durch digitale Messgeräte zu ersetzen. Die sogenannten Smartmeter sollen dem Konsumenten beim Energiesparen helfen. Dieses angebliche Sparpotential wurde aber nie nachgewiesen. Die „smarten“ Überwacher messen oft falsch, gefährden die Gesundheit und führen zu mehr umweltschädlichem Elektroschrott als die herkömmlichen. Wozu also diese gewaltige Umrüstung, deren enorme Kosten natürlich der Verbraucher zahlen muss. Geht es hierbei um die Möglichkeit der Überwachung des Konsumenten durch ständige Datenspeicherung? Das Gerät sendet generell alle 15 Minuten und liefert so eine Menge Informationen: Wie sind die Verbrauchsgewohnheiten des Benutzers? Wie viele Konsumenten nutzen wann, wie oft und wozu die Geräte? Diese von den Energielieferanten verarbeiteten Daten können für kommerzielle und politische Zwecke genutzt werden. Wo bleibt der Datenschutz? [4] So lehnen Sie den Einbau eines Smartmeters ab: Musterbrief des Vereins Schutz vor Strahlung: https://schutz-vor-strahlung.ch/news/smartmeter-die-strahlende-blackbox/ Zeitungsartikel zum Bundesgerichtsurteil 1C_273/2020 vom 5. Januar 2021 – Fazit: Nicht benötigte Informationen sollten gar nicht erst erhoben werden: www.aargauerzeitung.ch/aargau/auenstein-mehr-daten-gesammelt-als-erlaubtstreit-ueber-elektronischen-wasserzaehler-landet-vor-bundesgericht-ld.2095882
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