S&G-Jahrbuch 2022

20 Quellen: [4] www.tagesschau.de/wirtschaft/blackout-105.html | www.youtube.com/watch?v=2Xifc-nVkzY | www.tab-beim-bundestag.de/projekte_blackout-gefaehrdung-undverletzbarkeit-moderner-gesellschaften-am-beispiel-stromausfall.php | https://www.kla.tv/21641 [5] www.youtube.com/watch?v=QCSUgIS5zro | www.youtube.com/watch?v=NTZ6ylS5nFY | www.youtube.com/watch?v=gyiTAUyGl0M [6] https://reitschuster.de/post/2g-kontrolleure-ohne-2g-nachweis-gastronom-dreht-spiess-um-und-wird-im-internet-gefeiert/ [7] Zeugenbericht einer S&G-Leserin Ausgabe 8/22 S&G Hand-Express Gastronom dreht den Spieß um utw. Die Tagesschau berichtete in ihrer Sendung „Droht der Winterblackout?“ im September 2021 von mehrstündigen Stromausfällen in einigen Städten Deutschlands. Bei länger andauerndem und großflächigem Stromausfall spricht man von einem Blackout. Was bei einem solchen passiert, darüber dürfte die Bundesregierung sehr gut informiert sein. Bereits 2010 gab das Büro für Technikfolge-Abschätzung (TAB)* in ihrem Auftrag eine Studie dazu heraus. Ihr Fazit: „ ... dass bereits nach wenigen Tagen im betroffenen Gebiet die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit (lebens-)notwendigen Gütern und Dienstleistungen nicht mehr sicherzustellen ist. Die öffentliche Sicherheit ist gefährdet, der grundgesetzlich verankerten Schutzpflicht für Leib und Leben seiner Bürger kann der Staat nicht mehr gerecht werden. […] Trotz dieses Gefahren- und Katastrophenpotenzials ist ein diesbezügliches gesellschaftliches Risikobewusstsein nur in Ansätzen vorhanden.“ Bisher ist nicht viel geschehen, um einem Blackout entgegenzuwirken. Im Gegenteil, die letzten Kernkraftwerke, die immer häufiger bei bedrohlichen Spannungsschwankungen des instabilen Sonnen- und Windenergie-Netzes eingesetzt wurden, sollen 2022 abgeschaltet werden. Damit nimmt die Bundesregierung das Risiko eines Totalkollapses in Kauf und entzieht unserem Land das nötige Auffangnetz. [4] wa./awe. Mit den Worten „sicherer als OP-Masken“ wird im Internet für geeignete FFP2Masken für Kinder geworben. Damit wird das Sicherheitsbedürfnis der Eltern gezielt angesprochen. Laut Stiftung Warentest sei dies aber nur Augenwischerei, da es bisher noch keine festgelegten Regeln und Qualitätskriterien für Kindermasken gab. Diese Lücke hat Stiftung Warentest Ende 2021 durch den Test von 15 empfohlenen FFP2-Kindermasken geschlossen. Schon beim Testen des Atemkomforts brach das Institut die Testreihe ab. Der Atemwiderstand sei viel zu groß für Kinderlungen und erschwere den Kindern schon nach einer geringen Tragezeit das Atmen. So konnte keine der getesteten Kindermasken von Stiftung Warentest empfohlen werden. Auch ein erneuter Test von FFP2-Masken für Erwachsene führte zu keinem besseren Ergebnis. 16 von 20 getesteten Masken sind nicht empfehlenswert. Trotzdem haben erst kürzlich mehrere Bundesländer eine FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel durchgesetzt. Test hin oder her, der Rubel muss rollen! Profitgier scheint der größte gemeinsame Nenner zu sein in Regierungskreisen … übrigens nicht erst seit Corona! [5] *Das TAB ist vom deutschen Bundestag beauftragt, wissenschaftlich-technische Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft umfassend und vorausschauend zu analysieren. S&G-Leserin zeigt: „Gestern erlebte ich beim Schuhkauf, wie die Verkäuferin eine junge Frau mit Kleinkind sehr harsch zurückwies und sie nötigte, sofort den Laden zu verlassen, obwohl die Kundin eine Genesenen-Bescheinigung vorlegte. Der sei seit gestern ungültig, begründete die Verkäuferin. Dieser Vorfall gab mir sehr zu denken. Eine neue Verordnung, die Bescheinigungen von einem Tag auf den anderen für ungültig erklärt, ohne dass Betroffene sich darauf einstellen können, finde ich untragbar. Aber noch sträflicher finde ich es, dass Menschen genötigt werden, „Polizei“ zu spielen und unangemessene Macht auszuüben. Seit Corona werden Wesenszüge in Menschen geweckt, die an eine Zeit in Deutschland erinnern, die niemand mehr erleben will.“ So die Zeugin. [7] Seit dem 15.1.2022 hat aufgrund erneuter Verordnung der Genesenen-Status ab sofort nur noch 90 Tage Gültigkeit (anstatt wie bisher 180). Rechtsanwältin Ellen Rohring äußerte auf Kla.TV (www.kla.tv/21341), diese Regelung dürfe nur für neue Genesenen-Dokumente gelten. Zudem stellte sie fest, dass die Verordnung nicht von Seiten der Regierung ausgesprochen wurde, sondern vom Robert Koch-Institut (RKI). Dies sei juristisch hochproblematisch, so Rohring. Aber nicht allein das juristische Problem macht ihr Sorge. Der Alltag bestätigt, dass durch die Verkürzung neue zwischenmenschliche Risse entstehen, wie nachfolgender Zeugenbericht einer Schlusspunkt ● In einem bewusst installierten Chaos von Absurditäten und Widersprüchlichkeiten, Verwirrung und geschürten Ängsten sucht der Mensch vergeblich nach Logik. Da gilt es, diese Ängste zu überwinden und sich auf Intuition und Kraft zu besinnen. Das vorangehende Comic, nach einer wahren Begebenheit, zeigt, wie der Wirt die Corona-Politik mit ihren eigenen Verordnungen aushebelt. Bravo! Seien wir doch alle so mutig und kreativ und bauen wir eine neue Welt, wie sie jedem, bis zum Kleinsten hin, gefällt! Die Redaktion (avr./thb./abu.) FFP2-Masken bei Stiftung Warentest durchgefallen „Dein Herz führt dich besser durch die Krise als deine Augen.“ Marcel Baumert, dt.Autor Zeugenbericht: Corona-Verordnungen spalten das Volk Blackout –Bundesregierung nimmt Totalkollaps in Kauf [6]

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