S&G-Jahrbuch 2022

99 Stimme Gegenstimme Nicht gläserne Bürger - gläserne Medien, Politiker, Finanzmogule brauchen wir! Weltgeschehen unter der Volkslupe S&G Klarheit durch intelligente Analytiker Weniggehörtes - vom Volk fürs Volk! frei und unentgeltlich Inspirierend S&G DIE VÖLKER HABEN EIN RECHT AUF STIMME UND GEGENSTIMME Medienmüde?Dann Informationen von ... www.KLAGEMAUER.TV Jeden Abend ab 19.45 Uhr Sterilisation des Kindes durch Pubertätsblocker ew. Die Deutsche Gesellschaft für Sexualmedizin, Sexualtherapie und Sexualwissenschaft (DGSMTW) macht vor allem auf den statistisch nachweislichen Automatismus aufmerksam, dass eine einmal eingeleitete Behandlung mit Pubertätsblockern bei Kindern nahezu immer am Ende zu operativen Maßnahmen führe. Pubertätsblocker können daher als Körperverletzung eingestuft werden, da sie zu Schäden an Knochenwachstum und Gehirnentwicklung führen können, sowie psychische Störungen und Unfruchtbarkeit hervorrufen können. Minderjährige Kinder wurden vom Gesetz bis jetzt dahingehend geschützt, dass manche Entscheidungen, deren langfristige Tragweite sie nicht einschätzen können, von ihren Eltern getro5en werden. Im geplanten Selbstbestimmungsgesetz sollen, nach dem Wunsch der Transverbände und der Grünen, Kinder mit Hilfe von Pubertätsblockern ohne die Zustimmung der Eltern jährlich ihr Geschlecht ändern können, und zudem auch ihren Namen. [2] INTRO Das Motto des diesjährigen Weltkindertags am 20. September 2022 lautete „Gemeinsam für Kinderrechte“. Kinder haben ein Recht auf Schutz und Fürsorge durch ihre Eltern und müssen vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt geschützt werden. Doch höchst fraglich ist hierbei, ob auch das deutsche Familienministerium den Schutz und die Fürsorge unserer Kinder ernst nimmt. Denn genau diese sich „Familien“-Ministerium nennende staatliche Stelle ermutigt Kinder, gemäß dem neuen Selbstbestimmungsgesetz, vor der Pubertät Pubertätsblocker zu nehmen, damit sie genug Zeit haben, sich zu überlegen, welches Geschlecht sie haben wollen. Nachzulesen auf der Internetseite regenbogenportal.de des „Familien“- Ministeriums. Wie cool oder uncool dieses Angebot des „Familien“-Ministeriums ist, wollen wir in dieser Ausgabe v.a. unter die Lupe nehmen. [1] Pubertätsblocker = Körperverletzung ew. Das kanadische Online-Magazin The Post Millennial hat in einem Artikel Informationen verö5entlicht, die vom Gender Pathway Service (GPS) des Kinderkrankenhauses in London/Ontario stammen. Minderjährigen Kindern, die an Genderdysphorie (Geschlechtsidentitätsstörung) leiden, wird unter anderem der Einsatz von Pubertätsblockern ohne vorherige Erstbegutachtung durch spezialisierte Fachärzte empfohlen. Wie der Website des Medikaments Lupron Depot zu entnehmen ist, ist das Medikament zwar für die Behandlung zahlreicher Krankheiten, wie z.B. Prostatakrebs, Endometriose oder einer verfrüht einsetzenden Pubertät zugelassen. Eine Nutzung als Pubertätsblocker ist aber nicht genannt. Einige Nebenwirkungen dieses Medikaments, das schon kleinen Kindern verabreicht werden soll, sind die Verdünnung der Knochen, Vaginalblutungen, Krampfanfälle, Depressionen und Gewichtszunahme. Erschreckend ist, dass dieses Medikament trotz der starken Nebenwirkungen auch Kleinstkindern verabreicht wird, ohne zu wissen, ob es überhaupt wirkt. Denn auf der Packungsbeilage steht: „Es ist nicht bekannt, ob Lupron Depot-PED bei Kindern unter 2 Jahren sicher und wirksam ist“! [3] Starke Nebenwirkungen durch Pubertätsblocker ew. Jeder soll sein, wie er möchte, und niemand soll ihn davon abhalten, ganz gleich welche schwerwiegenden langfristigen Folgen es für ihn hat. Mit dieser PippiLangstrumpf-Ideologie ist nun jeder Arzt stra5rei, der ein Kind in eine frühe Behandlung mit Pubertätsblockern führt und damit massive körperliche Schäden am Kind und auch dessen dauerhafte Unfruchtbarkeit riskiert. Strafbar hingegen macht sich ein Mediziner, wenn er auch nur schon versucht, das Kind von Pubertätsblockern fernzuhalten, selbst dann, wenn er ergebniso5en berät. Die Deutsche Gesellschaft für Sexualmedizin, Sexualtherapie und Sexualwissenschaft (DGSMTW) weist darauf hin, dass durch Pubertätsblocker schon frühzeitig ein Weg in die Sterilität und Infertilität* gebahnt wird, obwohl dies bei Kindern durch andere Gesetze strengstens verboten ist. Denn sowohl § 2 des Kastrationsgesetzes als auch § 1631c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verbieten, dass Eltern oder das Kind in eine Sterilisation einwilligen dürfen! [4] Pubertätsblocker in Großbritannien verboten ew. Der High Court des Vereinigten Königreichs verbietet Pubertätsblocker aufgrund einer jungen Frau, die sich als Jugendliche zunächst für die Einnahme von Pubertätsblockern und dann für eine „Geschlechtsumwandlung“ entschieden hatte und diese Entscheidung heute bereut. Die 23jährige Keira Bell sagte, dass die ihr als Teenager verschriebenen Pubertätsblocker ihren Körper irreparabel geschädigt haben. Als sie diese Entscheidung als Teenager getro5en hatte, konnte sie die Risiken oder langfristigen Folgen nicht absehen. Dem stimmten die Richter in ihrer Entscheidung zu: Es sei „zweifelhaft, dass ein 14- oder 15-jähriges Kind die langfristigen Risiken und Konsequenzen der Gabe von Pubertätsblockern verstehen und einschätzen“ könne. [5] Quellen: [1] https://bit.ly/3twCe2M | https://bit.ly/3USivpU[2] https://bit.ly/3UIOBEX [3] https://bit.ly/3Ez3TXc | www.lupron.com/ [4] https://bit.ly/3hHMhiS | https://bit.ly/3hIpdk9 | https://bit.ly/3ExBZe5[5] https://bit.ly/3E3HBeK Still und heimlich eingeführt pg. Der deutsche Bundestag hat Mitte Oktober 2022, von der Öffentlichkeit fast unbemerkt, eine Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen 130 StGB mit den Stimmen der Parteien der Ampelkoalition und der CDU/ CSU beschlossen. Die Änderung besagt, dass die Billigung, Leugnung und Verharmlosung von Völkermorden und Kriegsverbrechen grundsätzlich unter Strafe gestellt wird. Wer ö5entlich oder in einer Versammlung zu Hass oder Gewalt gegen solche Personen oder Personenmehrheiten aufstachelt und den ö5entlichen Frieden stört, rückt nun in den Fokus der Ermittlungsorgane. Es ist durchaus in Ordnung, dass nicht zu Hass oder Gewalt gegen Fortsetzung Seite 2 *Unvermögen, eine Schwangerschaft bis zur Lebensreife des Kindes auszutragen 19. November 2022 ~ Ausgabe 48/2022 ~ Pubertätsblocker Die Redaktion (ew./pg./hm.)

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