72 S&G Hand-Express Ausgabe 34/21: Staatsmedien: NEIN! Medienscha/ende gegen weitere Staatsgelder CH-Volksabstimmung 26.9.2021: Kinder auf Bestellung? Nein zur Samenspende und Ehe für alle db./bb. Im Jahr 2007 trat in der Schweiz das sogenannte Partnerschaftsgesetz inKraft, welches gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglicht, ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt ihrer Wohngemeinde eintragen zu lassen. Diese Eintragung stellt gleichgeschlechtliche Paare weitestgehend Ehepaaren gleich. Unterschiede gegenüber einer zivilrechtlichen Ehe bestehen namentlich bei der Einbürgerung der Partnerin bzw. des Partners, bei der Adoption von Kindern sowie beim Zugang zur Fortp9anzungsmedizin. Diese Ungleichheit möchten der Bundesrat und das Parlament nun beseitigen und die Ehe für alle Paare öKnen. Da die „Ehe für alle“ inklusive Samenspende für lesbische Paare zu gesetzlich vorgesehener Vaterlosigkeit und Identitätsproblemen für die betroKenen Kinder führe, lehnt das Referendumskomitee „Nein zur Ehe für alle“, zum Schutz des Kindeswohl die Annahme des neuen Gesetzes ab. Nachfolgend drei Kurzargumente des Referendumskomitees: Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau Bundesgericht und Bundesrat haben das Recht auf Ehe stets als eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau interpretiert (Art. 14 Bundesverfassung). Nur die Verbindung von Mann und Frau hat aus sich heraus die Fähigkeit zur Weitergabe des Lebens, weshalb sie als zentraler Eckpfeiler von Gesellschaft und Staat zu schützen ist. Die „Ehe für alle“ mit einer bloßen Gesetzesänderung einzuführen, ist klar verfassungswidrig! Kindeswohl bleibt auf der Strecke Die Samenspende wird vom medizinischen Ausnahmefall zum gesetzlichen Regelfall – ohne Rücksicht auf die Konsequenzen für die Kinder. Das Recht, seine beiden biologischen Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden, bleibt den Kindern bis zum 18. Lebensjahr grundsätzlich verwehrt. Dabei ist die Verwurzelung in der Ursprungsfamilie für die kindliche Identitätsbildung zentral. Die Samenspende soll darum die Ausnahme bleiben. Kinder brauchen Vorbilder von beiden Geschlechtern – die Samenspende für lesbische Paare verwehrt ihnen jedoch per Gesetz den Vater. Leihmutterschaft als nächstes? Indem „Unfruchtbarkeit“ in der Gesetzesvorlage verfassungswidrig in „unerfüllten Kinderwunsch“ umgedeutet wird, können sich künftig auch weitere Gruppen (Alleinstehende, schwule Paare) auf ihren unerfüllten Kinderwunsch berufen. Bald dürften Forderungen nach der Eizellenspende und der ethisch inakzeptablen Leihmutterschaft folgen. Aktuelle Volksinitiativen für Schweizer Stimmberechtigte: 1. „Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit“ (STOPP ImpfpLicht) Unterschriftsbogen unter: https://fbschweiz.ch/index.php/de/stopp-impfpLicht-de 2. „Bargeld ist Freiheit“ Die zwei wichtigsten Argumente für diese neue Volksinitiative: Bargeld ist Freiheit, weil es überall und immer einsetzbar undbrauchbar ist. Bargeld fördert die Unabhängigkeit, weil wir nicht von technischen Systemen (Strom, Kartenleser, Internet) abhängig sind. Unterschriftsbogen unter: https://fbschweiz.ch/index.php/de/bargeld-de pb./rb. Doktor Kai von Massenbach, Ökonom und Psychologe, hat Strafanzeige gegen das Fernsehen SRF erstattet. Die Sendung „Puls“ vom 1.3.2021, behauptete ohne wissenschaftlichen Nachweis, dass ein Viertel der inMzierten Covid- Erkrankten später von „Long Covid“ betroKen sein werden. Die Folgen davon seien langanhaltende Spätschäden, die sich in unerklärbaren Erschöpfungszuständen oder Depressionen äußern würden. Herr Massenbach macht in seiner Strafanzeige den Straftatbestand gegen Artikel 258 im Strafgesetzbuch geltend: „Wer die Bevölkerung durch Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum in Schrecken versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.” Denn eine derartig unre9ektierte Berichterstattung über mögliche Krankheitsverläufe könne den sogenannten „Nocebo-EKekt” auslösen bei dem jemand erkrankt, ohne dass er ein echtes, sondern nur ein Scheinmedikament bekommen hat. Aus diesem Grund seien alle Bürger der Schweiz potenzielle Opfer der Schadwirkung der Sendung und könnten Anklage erheben. Die „Swiss Corona Stress Studie“ der Universität Basel stellte fest, dass sich die maximalen Stresswerte in der Bevölkerung seit Beginn der Pandemie verdoppelt hätten, wobei 90 % der betroKenen Personen gar keinen Kontakt mit Covid-19 gehabt hätten und trotzdem an den zu „Long Covid“ gehörenden Symptomen leiden. Strafanzeige gegen SRF wegen Schreckung der Bevölkerung Manifest gegen staatliche Medienförderung: „Wir MedienschaKenden sind die zuallererst BetroKenen von der geplanten zusätzlichen indirekten und neuen direkten Finanzierung von Medien durch den Bund. Damit geht die für unseren Beruf unabdingbare Distanz zum Staat und seinen Verantwortlichen vollständig verloren. Gerade wir Journalisten haben ein Interesse an Medien, die von staatlichen Erwartungen und Geldern unabhängig sind. Wir haben ein Interesse an umfassender Medienfreiheit. Sie ist der Schutz unseres Berufes. Wir brauchen die Medienfreiheit in unserem Alltag: Bei der Recherche, beim Fragen stellen, Schreiben und Kommentieren. Ohne Distanz zum Gegenstand unserer Berichterstattung gibt es keinen glaubwürdigen Journalismus. Ohne glaubwürdigen Journalismus gibt es kein Vertrauen der Medienkonsumenten in unsere Arbeit. Unsere Leser, Zuhörer und Zuschauer, unsere Demokratie und unsere politischen Prozesse sind aber auf einen vielfältigen, unbequemen und unabhängigen Journalismus angewiesen.“ Quelle: www.freie-medien.ch/ Schlusspunkt ● Schlusswort von Ivo Saseks Aufruf „Staatlich Knanzierte Medien? Jetzt reicht`s!“: „Kämpfen Sie vor allem gegen den Ausverkauf unserer Meinungsfreiheit und die Gefährdung unserer direkten Demokratie. Weil, ohne freie und unabhängige Mainstream-Medien kann es keine mündig di5erenzierende Ö5entlichkeit geben. Und ohne mündig di5erenzierende Ö5entlichkeit kann es keine Demokratie geben, so einfach ist das. Ich danke Ihnen dafür.“ Vollständiger Aufruf unter: www.kla.tv/19224 „Wahrhaftigkeit und sorgfältige Recherche, das Hinterfragen von Aussagen der Regierung, der Schutz der Ehre und die Achtung der Würde von Menschen, die Prüfung der Informationsquellen, das Vermeiden sensationeller Darstellungen, die überzogene Ho5nungen oder Befürchtungen wecken könnten, all das sollte den journalistischen Berufsethos prägen.“ Wiltrud Schwetje, Redakteurin von Corona Transition Quellen: www.kla.tv/19110 | https://corona-transition.org/ strafanzeigegegen-das-fernsehen-srf-wegen-schreckung-der-bevolkerung Quellen: www.kla.tv/19677 | https://ehefueralle-nein.ch/ Darum am 26. September 2021 NEIN zur Ehe für alle!
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