S&G Jahrbuch 2021

53 Stimme Gegenstimme Nicht gläserne Bürger - gläserne Medien, Politiker, Finanzmogule brauchen wir! Weltgeschehen unter der Volkslupe S&G Klarheit durch intelligente Analytiker Weniggehörtes - vom Volk fürs Volk! frei und unentgeltlich Inspirierend S&G DIE VÖLKER HABEN EIN RECHT AUF STIMME UND GEGENSTIMME Medienmüde?Dann Informationen von ... www.KLAGEMAUER.TV Jeden Abend ab 19.45 Uhr 26. Juni 2021 ~ Ausgabe 25/2021 ~ pg. In der Bundesrepublik sind Staatsanwälte nach §146Gerichtsverfassungsgesetz weisungsgebunden. Das bedeutet beispielsweise, wenn ein Vorgesetzter eines Staatsanwaltes keine weitere Verfolgung eines Straftatbestandes möchte, hat der Staatsanwalt diese einzustellen. Beim Generalbundesanwalt, der im Rahmen seiner Tätigkeit Verbrechen verfolgt, die gegen den Staat gerichtet sind, ist diese Situation sogar noch verschärft. Denn die Bundesregierung legt die grundlegenden kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen für ihn fest. Wenn er sich zugunsten einer Strafverfolgung nicht an diese politischen Richtlinien hält, besteht für ihn die Gefahr, vom Justizminister in den Ruhestand versetzt zu werden. Dies ist zuletzt 2015 geschehen, als Justizminister Heiko Maas den Generalbundesanwalt Harald Range in den Ruhestand versetzte. Range hatte seinem Dienstherren vorgeworfen, „auf Ermittlungen Ein9uss zu nehmen, weil deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun (d.h. gelegen) erscheint“. Das sei ein „unerträglicher EingriK in die Unabhängigkeit der Justiz“. Warum fehlt die judikative Unabhängigkeit in unserem Staat? Soll etwa verhindert werden, dass die Regierung juristisch zur Rechenschaft gezogen wird, wenn diese eine Straftat gegen das Volk begeht?[3] Quellen: [1] https://corona-ausschuss.de/sitz^^ungen/ | www.welt.de/politik/ deutschland/article231230887/Weimar-Oberlandesgericht-hebt-umstrittenes-Maskenurteilauf.html [2] www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-richter-parteinaehe-einLuss-entscheidungenstudie-uni-mannheim/ [3] www.kla.tv/10568 | https://dejure.org/gesetze/GVG/146.html [4] https://de.wikipedia.org/wiki/Fraktionsdisziplin | www.zeit.de/politik/deutschland/ 2021-03/regierungsausgaben-externe-berater-Rnanzministeriumbundesregierung?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.startpage.com%2F Illusion eines Verfassungsschutzorganes gz. Die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Seit Beginn der Bundesrepublik wurden über 90 % Richter berufen, die entweder eine auKällige Nähe zur CDU/CSUFraktion oder zur SPD aufwiesen. Das sind genau die Parteien, die bis heute den jeweiligen Kanzler stellten und somit die Richtlinien der Politik festlegen konnten. Ein Forscherteam der Universität Mannheim nahm zwischen 2005 und 2016 Entscheidungen des Zweiten Senats des BverfG unter die Lupe, um herauszuMnden, obdie beteiligtenRichter im Sinne der Parteien entschieden hatten. Das Ergebnis der wissenschaftlichen Auswertung ergab, dass sichdie Richter des Zweiten Senats bei ihren Entscheidungen oKenbar nicht von der Linie der Parteien lösen konnten, die sie in das höchste deutsche Gericht berufen hatten. Dies wirft die Frage auf, ob uns nicht eine bloße Illusion eines Verfassungsschutzorgans vorgespielt wird, wenn diese Volljuristen schließlich doch im Sinne derer entscheiden, die ohnehin die Gesetze machen. [2] INTRO Die Zeit der sog. Coronapandemie hat einige Justizentscheidungen hervorgebracht, über die derNormalbürger nur noch den Kopf schütteln kann. Dasei nur dasUrteil des thüringschen Oberlandesgerichts erwähnt, in dem das „Maskenurteil“ eines Familienrichters am Amtsgericht Weimar aufgehoben wurde. Dies erfolgte, obwohl hier zum ersten Mal in Corona-Fragen ein Beweisaufnahmeverfahren durchgeführt wurde. Nach einhelliger Juristenmeinung war eindeutig der Weimarer Richter zuständig; das Urteil des Familiengerichts hätte auf einer höheren Ebene nicht mehr aufgehoben werden dürfen. Von einem weiteren eklatanten Fall berichtete der bekannte Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich in der 52. Sitzung des Außerparlamentarischen Corona-Ausschusses. Er teilte mit, dass er für einen Unternehmer Klage auf Schadensersatzforderungen gegen Herrn Wieler, den Chef des Robert Koch Institutes, eingereicht habe. Mit der Forderung von 50.000 Euro sei das Prozessrisiko bewusst niedrig gehalten worden, da das eigentliche Ziel der Verhandlung eine Beweisaufnahme war, in der die ganzen Hintergründe der Coronapandemie aufgedeckt werden sollten. Nach Angaben von Dr. Füllmich sei das Kanzleramt über diesen Fall sehr schnell informiert gewesen. Die drei zuständigen Richter legten den Streitwert des Verfahrens willkürlich auf 31 Mio. Euro fest, was für den Kläger bedeutete, dass Verfahrenskosten von 350.000 Euro auf ihn zukommen können. Darüber hinaus wurde er durch weitere Maßnahmen schikaniert. Waren diese beiden Vorfälle nur der Ausnahmesituation einer Pandemie geschuldet oder geben sie Hinweise auf rechtsfreie Räume in der BRD?[1] Die Redaktion (pg.) Wie souverän ist der Generalbundesanwalt? „Nicht nur die deutsche Justiz ist unbestechlich! Auf der ganzen Welt kann man mit der größten Geldsumme keinen Richter mehr dazu verführen, Recht zu sprechen.“ Bertold Brecht, deutscher Dramatiker und Lyriker Fraktionszwang ist gelebte Parlamentspraxis gp. Laut Artikel 38 des Grundgesetzes sind alle Abgeordneten in ihren Entscheidungenausschließlich ihrem Gewissen verp9ichtet und nicht an Weisungen von außen gebunden. Im Koalitionsvertrag von 2018 legten CDU, CSU und SPD jedoch schriftlich fest, dass sie im Bundestag und in beschickten Gremien einheitlich abstimmen wollen. Dies bedeutet, dass der Fraktionszwang in der Tat gelebte Parlamentspraxis, aber nach demGrundgesetz eindeutig verfassungswidrig ist. Der Bevölkerung wird diese Praxis damit erklärt, dass kein Abgeordneter in allen Fachbereichen ausreichende Sachkenntnisse haben könne und sich daher an den Meinungen anderer orientieren müsse. Da aber die Bundesministerien mehr und mehr externe Berater beschäftigen, werden die Gesetze letztendlich nicht einmal von den entsprechenden Ministerien selbst geschrieben. Wenn diese Gesetze nun nicht mehr von jedem Abgeordneten eingesehen werden und eine eigene Entscheidung nicht mehr möglich ist, sind wir demWillen von nicht gewählten Beratern und Organisationen auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. [4] „Es lebe die Fraktion, wenn auch die Welt darüber zugrunde geht!“ Otto von Bismarck (1815–1898)

RkJQdWJsaXNoZXIy MTY5NDM=