S&G Jahrbuch 2020

72 Quellen: [4] www.begrenzungsinitiative.ch/artikel/aeltere-wollen-arbeit-keine-rente/ | www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-76856.html [5] www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/biodiversitaet/mitteilungen.msg-id-78261.html | www.parlament.ch/de/services/volksabstimmungen | https://ja-jagdgesetz.ch/ assets/Widget/200608-Jagdgesetz-Behauptungen-Gegner.pdf | https://jagdgesetz-nein.ch [6] www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180050 | www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180441 [7] www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180050 [8] www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180441 | https://lohnabzuege-nein.ch/argumentarium/ [9] https://sicherheit-ja.ch/ informationen/informationen_uebersicht/ | https://sicherheit-ja.ch/uploads/fdp-kampagnen/Kampagnen/NKF/Informationen/Air2030_Broschuere_Populaerfassu_d.pdf rg. Das revidierte Jagdgesetz soll den Schutz von Wildtieren stär- ken sowie Schutzgebiete, Zug- vogelreservate undWildtierkorri- dore fördern. Zudem darf die wachsende Zahl der Wölfe nach Absprache mit dem Bundesamt für Umwelt reguliert werden. Für gerissene Schafe und Ziegen gibt es jedoch nur noch eine Ent- schädigung, wenn die Tiere mit Hunden oder Zäunen geschützt waren. In der Schweiz werden jährlich 300 bis 500 Tiere geris- sen. Betroffen sind auch Herden, die von Zäunen oder Hunden beschützt sind. Gegner des Ge- setzes bemängeln, dass Abschüs- se von Wölfen möglich würden, ohne dass diese je Schäden ange- richtet hätten. Befürworter halten dagegen, dass Abschüsse erst möglich seien, wenn ein Einzel- wolf die Scheu vor den Men- schen verlieren und wiederholt ins Siedlungsgebiet vordringen oder Schafe aus gesicherten Weiden reißen würde. Erst wenn sichWolfsrudel in der menschge- prägten Kulturlandschaft etablie- ren sollten oder die Jungwölfe den Menschen zu nahe kämen, seien Eingriffe möglich – dies aber bevor ein großer Schaden entstehe. Somit die Grundsatzfra- ge: Mehr Schutz für den Wolf oder mehr Schutz für Menschen und Nutztiere? [5] S&G Hand-Express des Stimmvolks zur Begrenzungs- initiative erkaufen. [...] Dieses Vorgehen von Bundesrat und den anderen Parteien ist unseri- ös und unwürdig, es ist der teu- erste Abstimmungskampf, den die Schweiz je gesehen hat!“, soweit Rösti. [4] Schlusspunkt ● Verfolgen und analysieren Sie die politischen Diskus- sionen im Zusammenhang mit den bevorstehenden Ab- stimmungen, um sich die da- hinterstehenden Agenden zu vergegenwärtigen? Dass es im Kampf um Unabhängig- keit und Freiheit auf jeden Einzelnen ankommt, lebten die Gründungsväter der Schweiz vor. „Verbunden werden auch die Schwachen mächtig.“ Aussage des Eidgenossen Stauffacher im Drama „Wilhelm Tell“ von Friedrich Schiller Die Redaktion (db.) djo. Die Volksinitiative „Für einen vernünftigen Vaterschafts- urlaub – zum Nutzen der ganzen Familie“ forderte einen vierwö- chigen Vaterschaftsurlaub. Mit dem Gegenvorschlag eines zwei- wöchigen Vaterschaftsurlaubes lehnten der Bundesrat und das Parlament diese Initiative ab. Dagegen ergriff ein überpartei- liches Komitee das Referen- dum**. Ein gesetzlich geregelter Vaterschaftsurlaub würde den Vorteil erbringen, dass Väter nach der Geburt eines Kindes mehr Zeit für die Familie hätten. Gegner sehen hinter der Vorlage finanzielle und wirtschaftliche Folgen für die Bevölkerung. Zudem sei die Vorlage als ein weiterer Schritt in Richtung Ver- staatlichung und Umerziehung der Schweizer Familien zu verstehen, indem beispielsweise das Rollenbild von Vätern neu definiert werde. Vor- und Nach- teile eines Vaterschaftsurlaubes wären folglich abzuwägen. [8] *wer hat einen Vorteil davon ** Instrument der Demokratie, welches dem Volk ermöglicht, über einen Parlamentsbeschluss abstimmen zu können. Zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub: Cui bono?* Drittbetreuung der Kinder, Aushebelung Hauptberuf „Mutter“? djo. Die Änderung des Bundes- gesetzes über die direkte Bundessteuer sieht zwei unter- schiedliche Anpassungen der steuerlichen Abzüge vor. Einer- seits soll der Abzug für die Fremdbetreuung von Kindern auf 25.000 Franken pro Kind und Jahr angehoben werden, anderseits soll der Kinderabzug auf 10.000 Franken erhöht werden. Gemäß der Abstim- mungsvorlage verfolge diese Gesetzesvorlage das Ziel, dem inländischen Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Ver- einbarkeit von Beruf und Fami- lie zu verbessern. Die Erhö- hung des Abzuges habe auf rund die Hälfte der Familien keinen Einfluss, da sie bereits heute aufgrund ihrer tiefen Einkommenssituation von der direkten Bundessteuer befreit seien. Die Zielgruppe der Ge- setzesgrundlage seien im we- sentlichen gut qualifizierte Müt- ter mit Kleinkindern, welche oft mit einem sehr kleinen Pensum erwerbstätig seien. Stu- dienergebnisse hätten gezeigt, dass diese Mütter relativ stark auf (steuerliche) Erwerbsan- reize reagieren würden. Gilt das Interesse der Befürworter der Vorlage diese Mütter zu einer möglichst vollzeitigen Erwerbstätigkeit zu bewegen? [7] Fortsetzung von Seite 1 djo. Mit der Abstimmungsvor- lage „Steuerliche Berücksich- tigung der Kinderdrittbetreu- ungskosten“ und dem indirek- ten Gegenvorschlag zur Volks- initiative „Für einen vernünf- tigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie“ – gelangen zwei familienpoli- tische Vorlagen zur Abstim- mung. Beide Vorlagen würden zumWohle der Familien dienen, indem sie die Gleichstellung von Mann und Frau fördern sowie die Erwerbstätigkeit von Müttern erleichtern. So argu- mentieren die Befürworter so- wie der Bundesrat. Seitens der Gegner stelle sich unter ande- rem die Frage, ob diese beiden Abstimmungsvorlagen zumVor- teil der Familie ausgelegt wer- den können oder vielmehr dar- auf abzielten, das traditionelle Familienbild aufzulösen? [6] Familienauflösung unter dem Deckmantel der „Familienfreundlichkeit“? Beschaffung neuer Kampfflugzeuge: Notwendig- keit einer souveränen Landesverteidigung? dbü. Gemäß der Stellungnah- me zum Expertenbericht „Luft- verteidigung der Zukunft“ von Professor Claude Nicollier, wer- den sämtliche Fliegerabwehr- mittel und Kampfflugzeuge der Schweizer Armee Ende 2030 ihre Nutzungsdauer erreichen. Ohne Erneuerung dieser Mittel würde dies nicht nur das Ende der Luftpolizei, sondern auch der Schweizer Luftverteidigung be- deuten. Bundesrätin und Chefin des VBS* Viola Amherd fasst die Notwendigkeit zur Anschaf- fung neuer Kampfflugzeuge wie folgt zusammen: „Es geht nicht nur darum, Kampfflugzeuge für die Luftwaffe, die Armee oder das VBS zu beschaffen. Es geht um den Schutz aller Menschen in der Schweiz, den Schutz un- seres Landes und der Infrastruk- tur, die nötig ist, damit unsere Gesellschaft, unser Staat und unsere Wirtschaft funktionieren.“ Die Schweiz wolle ihren Luft- raum mit eigenen Mitteln schüt- zen und verteidigen und so we- nig wie möglich von anderen Staaten oder Organisationen ab- hängig werden. [9] *Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Revidiertes Jagdgesetz: Schutz für Wolf oder Mensch? Ausgabe 34/20: Schweizer Politik

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