S&G Jahrbuch 2020
71 Stimme Gegenstimme Nicht gläserne Bürger - gläserne Medien, Politiker, Finanzmogule brauchen wir! Weltgeschehen unter der Volkslupe S&G Klarheit durch intelligente Analytiker Weniggehörtes - vom Volk fürs Volk! frei und unentgeltlich Inspirierend S&G DIE VÖLKER HABEN EIN RECHT AUF STIMME UND GEGENSTIMME Medien müde? Dann Informationen von ... www.KLAGEMAUER.TV Jeden A bend ab 19.45 Uhr ~ Ausgabe 34/2020 ~ Schweizer Politik Quellen: [1] www.begrenzungsinitiative.ch/initiativtext/ | www.begrenzungsinitiative.ch/artikel/nach-grossbritannien-stellt-nun-auch-frankreich-die- personenfreizuegigkeit-in-frage/ [2] www.parlament.ch/de/services/volksabstimmungen | www.begrenzungsinitiative.ch/argumentkurz/ [3] www.kla.tv/15813 | www.srf.ch/news/schweiz/rahmenabkommen-mit-bruessel-eu-erhoeht-den-druck-auf-bundesbern 24. Juli 2020 brm . AmWeltwirtschaftsforum in Davos habe die Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga die EU- Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gebeten, dass sich die EU nicht in den Abstimmungs- kampf über die Begrenzungsini- tiative einmische. Eine EU-Einmi- schung oder gar Druckversuche könnten der Initiative Auftrieb ge- ben und ihr zu einer Annahme ver- helfen. Ursula von der Leyen habe zugesichert, dass sich die EU-Kom- mission zurückhaltenwürde. Aller- dings erwarte sie von der Schweiz innert wenigen Tagen nach der Ab- stimmung ein klares Zeichen zum Schweiz-EU Rahmenabkommen. Dies gehe aus dem EU-Sitzungs- protokoll hervor, welches dem Schweizer Radio SRF vorliege. Was nun hat die Volksabstimmung über die Begrenzungsinitiative mit dem Rahmenabkommen zu tun? Das überparteiliche Komitee ge- gen den schleichenden EU-Beitritt schreibt in ihrem Argumentarium zum Rahmenvertrag Schweiz-EU unter Punkt 31.12: „Würde der Rahmenvertrag zwischen der EU und der Schweiz je in Kraft treten, würde die Schweiz jeglicher Ein- flussnahme auf die Einwanderung in die Schweiz und auf den Schutz des einheimischen Arbeitsmarktes beraubt. [...]“ [3] Überbrückungsrente: Lockmittel im Abstimmungskampf? db. SVP-Nationalrat Albert Rösti verfasste am 30.3.2020 einen Be- richt über die aktuell herrschenden Missstände am Schweizer Arbeits- markt. Er erklärt darin, dass seit Einführung der Personenfreizügig- keit netto 1 Million EU-Bürger in die Schweiz zugewandert seien, wobei es sich bei der Mehrheit der Zuwanderer nicht um die von der Wirtschaft benötigten Fachkräfte, sondern schlicht um „Billigarbei- ter“ handle. Die Folgen seien vor allem für ältere Schweizer Arbeit- nehmende verheerend, weil sie von „EU-Billigarbeitern“ vom Arbeits- markt verdrängt würden. Von 2011 bis 2017 sei die Zahl der ausge- steuerten 60- bis 64-Jährigen um fast 50 Prozent angestiegen. An- statt diese negative Entwicklung zu stoppen, wolle der Bundesrat das Problem mit einer Überbrü- ckungsrente lösen. Das mehrere 100 Millionen Franken teure Sozialwerk der „Überbrückungs- rente“ sei in der Frühjahrssession durchs Parlament gedrückt wor- den. „Besonders empörend ist, dass der Bundesrat und die ande- ren Parteien die Überbrückungs- rente nicht aus echter Sorge um die älteren Schweizer Arbeitneh- menden schaffen wollen. Sie wol- len sich damit vielmehr ein Nein INTRO Nachdem die Eidgenössischen Volksabstimmungen vom 17.5. 2020 aufgrund des Corona- Lockdowns verschoben wur- den, stehen in der Schweiz für den Wahlsonntag am 27.9. 2020 gleich fünf Abstimmungs- vorlagen an. Eine der Vorla- gen ist die sogenannte Begren- zungsinitiative der Schweize- rischen Volkspartei (SVP) und der Aktion für eine unabhän- gige und neutrale Schweiz (AUNS). Das Ziel der Initiative ist eine maßvolle Regelung der Zuwanderung wie sie vor dem Personenfreizügigkeitsabkom- men mit der EU bestand. Wäh- renddem sich die Gegner der Vorlage darüber ärgern, dass die Personenfreizügigkeit in- frage gestellt wird, zeigen aktu- elle Entwicklungen, dass nicht nur die Schweiz Diskussionen dahingehend führt. Ende Mai verabschiedete das britische Parlament ein neues Migrati- onsgesetz, welches das Ende der Personenfreizügigkeit mit der EU vorsieht. Wie der fran- zösische Präsident Emmanuel Macron im Juni verkündete, möchte er mit der aktuellen Reform des Arbeitsrechts die Personenfreizügigkeit zuguns- ten eines Inländervorranges einschränken. Es scheint, dass immer mehr Staaten erkennen, welchen Ver- lust an Selbstbestimmungsrecht bisherigePersonenfreizügigkeits- abkommen gefordert haben. Bei der Begrenzungsinitiative sowie bei den weiteren Abstim- mungsvorlagen geht es um die grundlegende Frage, wie viel Selbstbestimmungsrecht und Unabhängigkeit das Schweizer Volk wahren will. [1] Die Redaktion (db.) „Bilaterale Verträge hat die Schweiz mit Dutzenden von Ländern weltweit. Mit all diesen Staaten sind bilaterale Abkommen nicht an die Personenfreizügigkeit geknüpft. [...] Die Frage ist vielmehr, welchen Preis wir Schweizerinnen und Schweizer bereit sind zu zahlen, um an den „Bilateralen I“ in ihrer heuti- gen Form festzuhalten. Denn Tag für Tag muss die Schweizer Bevölkerung die negativen Konsequenzen der Personenfreizügigkeit auf Arbeitsmarkt, Sozialversicherungen, Infrastruktur, Natur, Umwelt und Gesellschaft erdulden.“ Auszug Argumentarium der Volksinitiative „Für eine maßvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)“ Diese S&G soll nicht als Wahlempfehlung gewertet werden. Sie dient vielmehr dazu, die einzelnen Abstimmungsvor- lagen zu durchleuchten. Insbesondere soll sie auch außerhalb der Schweizer Landesgrenzen dazu anregen, sich Stimmen und Gegenstimmen anzuhören, um sich selbst eine Meinung über aktuelle politische Vorstöße zu bilden. db . 2007 wurde in der Schweiz die Personenfreizügigkeit mit der EU eingeführt, womit 500 Millio- nen EU-Bürger den unbegrenzten Rechtsanspruch für eine Zuwan- derung in die Schweiz erhielten. Nach den ersten Anzeichen von verheerendenFolgender Personen- freizügigkeit verlangte das Schwei- zer Stimmvolk mit der Annahme der Masseneinwanderungsinitia- tive im Jahr 2014, dass die Per- sonenfreizügigkeit beseitigt wird. Dieser Volkswille wurde bisher nicht umgesetzt. Deshalb fordert die „Begrenzungsinitiative“, dass die Zuwanderung wieder eigen- ständig geregelt werden kann. Ins- künftig sollen auch keine neuen völkerrechtlichen Verträge abge- schlossen werden dürfen, welche ausländischen Staatsangehörigen eine Personenfreizügigkeit gewäh- ren. Bestehende Verträge, die ge- gen diese Grundsätze verstoßen, seien neu zu verhandeln. Für die Gegner der Vorlage bedeute eine Annahme der Initiative das Ende der bilateralen Abkommen mit der EU, was verheerende Folgen für die Schweizer Wirtschaft ha- be. Die Befürworter der Initiative hingegen werten die negativen Konsequenzen der Personenfrei- zügigkeit höher, als die Gefahr, dass Neuverhandlungen mit der EU sämtliche bilateralen Abkom- men außer Kraft setzen würden. [2] Begrenzungsinitiative: Unterschiedliche Gewichtung der Konsequenzen Begrenzungsinitiative: Befreiungsschlag gegen den Rahmenvertrag Schweiz-EU? Fortsetzung Seite 2
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