S&G Jahrbuch 2020
17 Stimme Gegenstimme Nicht gläserne Bürger - gläserne Medien, Politiker, Finanzmogule brauchen wir! Weltgeschehen unter der Volkslupe S&G Klarheit durch intelligente Analytiker Weniggehörtes - vom Volk fürs Volk! frei und unentgeltlich Inspirierend S&G DIE VÖLKER HABEN EIN RECHT AUF STIMME UND GEGENSTIMME Medien müde? Dann Informationen von ... www.KLAGEMAUER.TV Jeden A bend ab 19.45 Uhr 8. Februar 2020 ~ Ausgabe 7/2020 ~ INTRO Seit September 2017 ist in der Schweiz das neue Nach- richtendienstgesetz in Kraft. Eines der wohl zentralsten Wahlversprechen der voran- gegangenen Volksabstim- mung war, dass inskünftig keine Bespitzelung der Be- völkerung aufgrund der poli- tischen Gesinnung durchge- führt werden dürfe. Wie die Sonntagsszeitung „NZZ am Sonntag“ vom 14.12.2019 berichtete, solle nun das seit zwei Jahren in Kraft stehen- de Gesetz bereits revidiert werden. Gemä β dem Schwei zer Nachrichtendienst gehe eine zunehmende Gefahr von Links- und Rechtsextremis- ten aus. Diese solle man zu- künftig überwachen dürfen. Anian Liebrand, Redakteur des „Schweizerzeit“-Magazins äußerte sich in seinem Arti- kel vom 20.12.2019 wie folgt zur bevorstehenden Revisi- on: „Selbstverständlich dür- fen Extremisten nicht ver- harmlost werden. Die ent- scheidende Frage ist aber: Wann wird jemand als Ex- tremist eingestuft? Schon heute sammelt der NDB (Nachrichtendienst des Bun- des) nämlich viel zu viele Daten – sogar von eidgenös- sischen Parlamentariern.“ Die Revision des Nachrich- tendienstgesetzes ist ledig- lich ein aktuelles Beispiel, welches aufzeigt, wie eine bestehende Hinterzimmerpo- litik ihre Machtausweitung stetig vorantreibt und ihre Interessen auf Kosten der Bevölkerung durchsetzt. [1] Die Redaktion (db.) Quellen: [1] Schweizerzeit-Magazin, Nr. 24 vom 20.12.2019, S. 28 | https://nzzas.nzz.ch/schweiz/gewalttaetige-extremisten-sollen-ueberwacht-werden-koennen- ld.1528626?reduced=true [2] www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-8-2019-0212_DE.html | www.patriotpetition.org/2019/12/05/entschliessung-des-eu- parlaments-zu-den-afrika-grundrechten-umgehend-widerrufen/ [3] www.kla.tv/15636 | www.globalresearch.ca/chinese-resilience-silent-simple-steady-resistance/5702102 Coronavirus – ein Mittel zur Destabilisierung Chinas? ch./ts. Anfang Januar hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) mitgeteilt, dass eine Lungenerkrankung mit Fieber und Husten in der zentral- chinesischen Metropole Wu- han durch ein neuartiges Co- ronavirus verursacht werde, das als 2019-nCoV bezeichnet wird. Die Gesamtzahl der nachgewiesenen Krankheits- fälle lag am 4.2.2020 bei 20.471 Erkrankungen in China. Um eine weitere Verbreitung der Erkrankung zu vermeiden, hat China über 45 Millionen Menschen in verschiedenen Städten von der Außenwelt ab- geschottet. Am 30.1.2020 rief die WHO den internationalen Gesundheitsnotstand aus. Der Ökonom und Geostrategie- Analyst Peter König schrieb dazu am 28.1.2020 einen Kom- mentar. In diesem zieht er u.a. einen Vergleich zu früheren Coronaviren-Erkrankungen wie SARS, das erstmals 2002 in China entdeckt wurde. Laut König haben das neue 2019- nCoV-Virus und auch SARS die Besonderheit, dass vor allem Menschen chinesischer Abstammung daran erkranken. Es sei durchaus möglich, dass das neue Coronavirus künst- lich und gezielt hergestellt wor- den sei. Weltweit gäbe es über 100 vom CIA bzw. dem Penta- gon gesponserte, geheime und kaum bekannte Laboratorien, deren Aufgabe die Herstellung und Prüfung von Wirkstoffen für biologische Kriegsführung sei. Eines von Washingtons Kriegsführungsmodellen sei die Destabilisierung Chinas (und Russlands) mit allen Mit- teln. Mit dem Ziel der Destabi- lisierung werde China ständig schikaniert und angegriffen [...]. König fragt sich: „Warum sollte es diesmal nicht ein an- steckendes Virus, ein potentiel- ler Pandemieversuch sein? [3] EU-Afrikaner-Beschluss auf Kosten der EU-Bürger? djo. Im Herbst 2019 hat das EU-Parlament von der Öffent- lichkeit abgeschirmt einen Grundsatzentscheid verabschie- det, welcher mindestens so weitreichende Auswirkungen auf Europa haben könnte, wie der Uno-Migrationspakt*. Die sogenannte „Entschließung zu den Grundrechten von Men- schen afrikanischer Abstam- mung in Europa“ besteht aus 27 Forderungen, welche nicht nur Sonderrechte für afrika- nische Einwanderer darstellen, sondern auch eine grenzenlose Masseneinwanderung fördern. Im Folgenden einige Punkte daraus: Die lancierte Petition von patriotpetition.org beurteilt die Entschließung wie folgt: „Von einer demokratischen Vertre- tung europäischer Interessen kann hier jedenfalls keine Re- de mehr sein; wohl eher von einer den Europäern feind- lichen Gesinnung des EU-Par- laments.“ [2] *internationale Vereinbarung, welche die weltweite Migration regelt • Ein staatlicher „Plan für die Beteiligung ethnischer und rassischer Minderheiten am Erwerbsleben“ (Quo- tensystem) solle festgelegt werden (Punkt 25). • Afrikaner seien auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert, weshalb der Staat dafür Sorge tragen müsse, dass diese nicht länger in „räumlicher Absonderung in einkommens- schwachen Gebieten mit schlechter Qualität und engen Wohnverhältnissen“ leben müssen (Punkt 22). • Arbeitsgruppen gegen „Afrophobie“ sollen eingerichtet (Punkt 14) und linke Nichtregierungsorganisationen finanziell von den Regierungen unterstützt werden (Punkt 12). • Wer sich mit der von der EU verordneten Umerziehung nicht abfinden will, soll als sogenannter „Hassverbrecher“ von den Behörden „erfasst, untersucht, verfolgt und bestraft“ werden (Punkt 15 und 16). Ausführungen von patriotpetition.org
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