S&G Jahrbuch 2018
93 S timme G egenstimme Nicht gläserne Bürger - gläserne Medien, Politiker, Finanzmogule brauchen wir! Weltgeschehen unter der Volkslupe S&G Klarheit durch intelligente Analytiker Weniggehörtes - vom Volk fürs Volk! frei und unentgeltlich Inspirierend S&G DIE VÖLKER HABEN EIN RECHT AUF STIMME UND GEGENSTIMME Medien müde? Dann Informationen von ... www.KLAGEMAUER.TV Jeden A bend ab 19.45 Uhr Quellen: [1] https://selbstbestimmungsinitiative.ch/wp-content/uploads/sites/2/KDD_180917_DU_Flyer_SBI_A5_d_ohne_Schnittzeichen.pdf [2] www.selbstbestimmungsinitiative.ch/wp-content/uploads/sites/2/ArgumentariumAbstimmungSBI-d.pdf (Seite 14) [3] http://zeit-fragen.ch/de/ausgaben/2018/nr-23-9- oktober-2018/das-schweizer-staatsmodell-bewahren.html | www.selbstbestimmungsinitiative.ch/wp-content/uploads/sites/2/ArgumentariumAbstimmungSBI-d.pdf (Seite 28) INTRO In den EU-Ländern sehnen sich viele Menschen danach, bei wichtigen politischen Fra- gen mitbestimmen zu können. So verlangt etwa in Österreich eine parlamentarische Bürger- initiative eine Volksbefragung zur Einführung der direkten De- mokratie nach Schweizer Mus- ter. In der Schweiz hingegen wird die direkte Demokratie zunehmend ausgehöhlt: 2012 hat das Bundesgericht entschie- den, internationales Recht über die Schweizer Bundesverfas- sung zu stellen. Die Folge: Volksentscheide werden von Bundesrat und Parlament nicht wirklich umgesetzt, z.B. indem sie auf das Personenfreizügig- keitsabkommen mit der EU ver- weisen. Dies war u.a. bei der Masseneinwanderungsinitiati- ve, die eine eigenständige Steu- erung der Zuwanderung forder- te, der Fall. Und spätestens mit dem vom Bundesrat angestreb- ten Abschluss eines Rahmenab- kommens mit der EU ist die direkte Demokratie und damit die rechtliche Eigenständigkeit der Schweiz Geschichte. Das Rahmenabkommen verlangt u.a. die automatische Übernah- me von EU-Recht. Um dem schleichenden Abbau der direk- ten Demokratie einen Riegel zu schieben, hat die Schweize- rische Volkspartei (SVP) 2016 die Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“ (Selbstbestimmungsinitiative) eingereicht. Am 25.11.2018 ge- langt nun die Initiative zur Ab- stimmung. Der Bundesrat, alle großen Parteien (außer der SVP) und die Wirtschaftsver- bände samt den Medien spre- chen sich gegen die Initiative aus. Daher gleicht dieser Ab- stimmungskampf dem Kampf zwischen David und Goliath. Doch mit vereinten Kräften kann auch dieser Goliath be- siegt werden! [1] Ziel der Selbstbestimmungsinitiative rs. Die Selbstbestimmungsinitia- tive (Abstimmung 25.11.2018) will die Selbstbestimmung des Schweizer Volkes durch einen neuen Verfassungsartikel schüt- zen und die direkte Demokratie erhalten. Was Volk und Kantone entscheiden, soll in der Schweiz oberste Geltung haben und nicht eine von fremden Beamten und Richtern eigenmächtige Praxis der Rechtsauslegung. Die Bun- desverfassung der Schweiz soll das höchste Recht sein, an das sich alle Politiker, alle Beamten in den Verwaltungen und alle Gerichte halten müssen. Bis 2012 waren sich darin das Bun- desgericht, der Bundesrat und andere Behörden einig. Erst mit einem folgenschweren Urteil des Bundesgerichts 2012 wird dies in Frage gestellt und das interna- tionale Recht vor das Schweizer Recht gestellt. Die Selbstbestimmungsinitiative will nichts anderes, als die Rege- lung vor 2012 so in die Verfas- sung zu schreiben, dass für alle klar ist: Die demokratische Schweizer Verfassung steht über internationalen Verträgen (mit Ausnahme des zwingenden Völ- kerrechts wie z.B. des Folter- und Sklavereiverbots). [2] Die Redaktion (brm.) „Wenn sich das Bundesgericht über die Verfassung hinwegsetzt, wenn das Parlament Volksentscheide – siehe Masseneinwanderung – nicht umsetzt, wenn der Bundesrat daran denkt, künftig EU-Recht unbesehen zu übernehmen, dann muss man deutlich sagen: Halt! Noch sind wir eine Demokratie.“ Paul Widmer, Schweizer Diplomat und Lehrbeauftragter für internationale Beziehungen an der Universität St. Gallen rg. Die Gegner der Selbstbestim- mungsinitiative befürchten, die Annahme der Initiative könnte dazu führen, dass die Schweiz Bestimmungen der Europä- ischen Menschenrechtskonventi- on (EMRK) nicht mehr anwen- den dürfe. Das Bundesgericht müsse bei einem Konflikt zwi- schen der Schweizer Bundesver- fassung und den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) dem demokratischen Verfassungs- recht der Schweiz den Vorzug geben. Damit würde sich die Schweiz von den Menschen- rechten verabschieden. Dem set- zen die Initianten entgegen: „Die Menschen- und Grundrechte ga- rantiert die Schweiz in ihrer Ver- fassung schon lange. Sämtliche im internationalen Recht fest- geschriebenen Menschenrechte sind unter der Bezeichnung ,Grundrechte̔ in der Schweize- rischen Bundesverfassung festge- schrieben. [...] Ziel der Selbst- bestimmungsinitiative ist deren Schutz durch Schweizer Richter, die im Gegensatz zu den Rich- tern in Straßburg und Luxem- burg, mit den schweizerischen Verhältnissen vertraut sind.“ Selbst die EUwidersetzt sich seit Jahren einem Beitritt zur EMRK, weil dies die Selbstbestimmung des Europäischen Unionsrechts verletzen würde. [3] Selbstbestimmungsinitiative schützt die Menschenrechte „Bundesrat und Medien kritisieren heftig die Selbstbestimmungsinitiative der SVP. Zu Unrecht. Das Anliegen fordert eigentlich Selbstverständliches. In keiner Weise würde die Geltung der Menschenrechte in der Schweiz durch eine Annahme beeinträchtigt.“ Internationales Recht dringt in sämtliche Lebensbereiche vor Fortsetzung auf Seite 2 Marcel Niggli, Schweizer Strafrechtsprofessor mab. Der Schweizer Alltag wird immer mehr von internationalem Recht beeinflusst. Alles wird mit internationalen Verträgen nor- miert und reguliert: Angefangen bei den Produktionsbedingungen der Nahrungsmittel (Gentechnik, Tierschutzvorschriften), über die Abgasvorschriften beimAuto, die Leistung des Staubsaugers, die Wohnraumbeleuchtung bis hin zu Beipackzetteln der Medikamente oder dem Ladegerät der Mobil- telefone. In einigen Bereichen macht es durchaus Sinn, dass die ~ Ausgabe 45/2018 ~ CH-ABSTIMMUNG 27. Oktober 2018
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