S&G Jahrbuch 2018
53 S timme G egenstimme Nicht gläserne Bürger - gläserne Medien, Politiker, Finanzmogule brauchen wir! Weltgeschehen unter der Volkslupe S&G Klarheit durch intelligente Analytiker Weniggehörtes - vom Volk fürs Volk! frei und unentgeltlich Inspirierend S&G DIE VÖLKER HABEN EIN RECHT AUF STIMME UND GEGENSTIMME Medien müde? Dann Informationen von ... www.KLAGEMAUER.TV Jeden A bend ab 19.45 Uhr Kinderrechte ins Grundgesetz Gesetzesänderungen zum Kindeswohl? ~ Ausgabe 25/2018 ~ Neue Kita-Broschüre – Medien verschweigen pädophile Wurzeln 15. Juni 2018 ah . Die Systemmedien machten im Januar 2018 den bis heute nicht vollständig aufgeklärten Fall des Sexualwissenschaftlers Helmut Kentler bekannt. Dieser vermittelte Ende der 60er Jahre mit Einverständnis der Berliner Senatsverwaltung Kinder aus der Obhut des Jugendamtes an pädophile Kreise. Er lehrte und forschte danach noch 20 Jahre lang an der Uni Hannover und wurde für diese Straftat weder angeklagt noch verurteilt. Erst jetzt fordern einige Politiker die lückenlose Aufklärung des Falles. Gleichzeitig berichteten die Medien über eine neue Berli- ner Kita-Broschüre*, mit deren Hilfe die Erzieherinnen ge- schlechtliche und sexuelle Viel- falt aktiv in die frühpädago- gische Arbeit einbeziehen sollen. Was allerdings verschwiegen wurde, sind die Zusammenhän- ge zwischen beiden Berichten. So war an der Entwicklung der neuen Broschüre für Berliner Kindertagesstätten der bekannte Gender-Sexualpädagoge Prof. Stefan Timmermanns beteiligt. Dieser gibt öffentlich zu, in der Tradition jenes Helmut Kentlers zu stehen, dessen Ziel die Le- galisierung der Pädophilie war. Jeder Journalist, der solche wichtigen Zusammenhänge ver- schweigt, macht sich zum Steig- bügelhalter abartigster Interessen pädophiler Lobbygruppen. [1] INTRO Obwohl es zu keiner Zeit um- fangreichereMaßnahmen zum Schutz von Familien gab als heute, scheint es, dass Familien und Kinder noch nie schutz- loser waren. Auch der Bil- dungsstand wird bei vielen Kindern trotz umfangreicher Maßnahmen immer schlechter. Sogenannte Kinderschutz- gesetze, Kinderrechte, Früh- warnsysteme bei Kindeswohl- gefährdung oder Bildungs- reformen entpuppen sich bei genauer Betrachtung und in der Praxis nicht nur als nutz- los, sondern sogar als getarnte Schädigung von Familien und Kindern. Nun können sich Kinder nicht wehren. Sie brau- chen Erwachsene, die sich mit einem guten Herzen für ihr Wohl einsetzen. Diese S&G- Ausgabe richtet sich daher auch an all jene aufrichtig um das Wohl der Kinder bemüh- ten Jugendamtsmitarbeiter, Pädagogen, Rechtsanwälte und Journalisten, sich mit nachfolgenden Fachstimmen auseinander zu setzen. Die Redaktion (ah./wh.) *„Murat spielt Prinzessin, Alex hat zwei Mütter und Sophie heißt jetzt Ben“ Fürsorgliche Inobhutnahme oder Kinderraub? ah. Im Jahr 2015 wurden in Deutschland über 35.000 Kinder von Jugendämtern aus ihren Fa- milien geholt. Dabei lag laut dem deutschen Fachanwalt für Familienrecht, Rainer Bohm, nur bei einem Drittel der in Obhut genommenen Kinder der Ver- dacht auf Misshandlung oder Missbrauch vor. Die anderen zwei Drittel, rund 23.000 Kinder, wurden laut seiner Aussage al- lein aufgrund von Beziehungs- problemen, Krankheit, Depres- sionen eines Elternteils, schu- lischen Schwierigkeiten, Über- forderung nach Scheidung der Eltern oder Rivalitäten zwischen den Geschwistern, von ihren Fa- milien getrennt. Nur zwei Jahre später – im Jahr 2017 – spricht Frau Dr. Andrea Christidis, Psy- chologin und Rechtsexpertin in einem Interview bereits von rund 80.000 Familien, denen man die Kinder wegnahm. Offi- ziell sind es „Inobhutnahmen“ zum Schutz vor Gewalt und Missbrauch. Doch auch sie redet von fadenscheinigen Gründen bei Kindesentzug und von einem monströsen Wirtschaftssystem, dem fremduntergebrachteKinder viel Geld einbringen. Sie spricht von Mitarbeitern im Bereich des Kinderschutzes, die sich ver- mehrt sexuell an Kindern ver- greifen. Frau Dr. Christidis klagt zudem eine Machtstruktur an, die sich durch korrupte und zum Teil auch pädophile Richter, Jugendamtsmitarbeiter und Poli- tiker aufrecht erhält und nur durch die Öffentlichkeit zu Fall gebracht werden kann. [2] Quellen: [1] www.kla.tv/12054 | www.queerformat.de/material/QF-Kita- Handreichung-2018.pdf [2] www.anwalt.de/rechtstipps/jugendaemter- hebeln-elternrechte-aus_089895.html | www.kla.tv/11989 [3] www.spiegel.de/ lebenundlernen/schule/ kinderreport-2015-kinderrechte-im-grundgesetz- verankern-a-1014760.html | www.familien-schutz.de/2018/01/18/ angriff-auf-das-elternrecht-kinderrechte-sollen-ins-grundgesetz/ elp . „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvor- derst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ So ist das Elternrecht seit 1949 im Grundgesetz, Artikel 6 Absatz 2, verankert. Da immer wieder über Fälle berichtet wird, wo Kinder durch Vernachlässigung oder Gewalt der Eltern sterben, fordern einige Politiker, nun auch Kinderrechte ins Grundge- setz aufzunehmen. Wären Kin- derrechte in der Verfassung, könnten sich Ämter und die Richter bei Inobhutnahmen von Kindern stärker auf das Kindes- wohl beziehen, argumentieren die Befürworter einer Grundge- setzänderung. Dabei sind die Rechte der Kinder in ausrei- chendem Maße im Kinder- und Jugendhilfegesetz, im Adopti- onsrecht, im Straf- und Ver- fahrensrecht und in den gesetz- lichen Regelungen für Eltern von Pflegekindern gesichert. Beim Thema Kinderrechte scheint es also darum zu gehen, dass die Eingriffsrechte für Jugendämter und Gerichte in innerfamiliäre Angelegenheiten durch das Grundgesetz ge- schützt werden sollen. [3] mv. Die Geschichte der Ge- setzesänderungen beim Thema Kindeswohl lässt aufmerken: 1991 Streichung des §1666, der vorschrieb, dass Jugend- ämter dem Gericht stichhaltige Beweise oder Indizien zur Kin- deswohlgefährdung vorlegen müssen. 1995 Einschränkung der Schwei- gepflicht für alle, die mit Kinder- erziehung zu tun haben (Infor- Fortsetzung Seite 2 mationen und Daten können jetzt problemlos ausgetauscht werden.) 2006 Einführung sog. Frühwarn- systeme, z.B. „Netzwerk Frühe Hilfe“/„Babylotsen“ (Daten we r- dender Mütter werden 2-3 Mo- nate vor Geburt erfasst, z.B. zu Einkommensverhältnissen oder Bildungsstand der Mutter. Ein schlechter Bildungsstand der
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