S&G Jahrbuch 2018
113 S timme G egenstimme Nicht gläserne Bürger - gläserne Medien, Politiker, Finanzmogule brauchen wir! Weltgeschehen unter der Volkslupe S&G Klarheit durch intelligente Analytiker Weniggehörtes - vom Volk fürs Volk! frei und unentgeltlich Inspirierend S&G DIE VÖLKER HABEN EIN RECHT AUF STIMME UND GEGENSTIMME Medien müde? Dann Informationen von ... www.KLAGEMAUER.TV Jeden A bend ab 19.45 Uhr Quellen: [1] www.kla.tv/13388 [2] www.kla.tv/13448 [3] www.kla.tv/13448 | www.youtube.com/watch?v=2gFQ6qhWea8 | https://heimat-und- umwelt.at/uploads/pdfs/Wegwarte_2018-05.pdf [4] https://www.info-direkt.eu/2018/12/05/skandal-un-migrationspakt-haelt-afrika-arm/ | https://www.zeit - fragen.ch/de/ausgaben/2018/nr-26-20-november-2018/fuer-eine-sachliche-aufklaerung-ueber-geschichte-ursachen-und-auswirkungen-von-migration.html Migrationspakt befeuert „Brain Drain“* in Afrika brm. Der deutsche Betriebswirt und derzeit Afrikawissenschaf- ten studierende Carl v. Waldstein legt dar, was für negative Folgen die Abwanderung aus Afrika be- reits mit sich gebracht habe. Mit dem Migrationspakt werde sich die Situation nur noch verschlim- mern. Dabei spricht er den soge- nannten „Brain Drain“ an, womit der Verlust der fähigsten Köpfe gemeint ist. Dieser führe beson- ders in grundlegenden Wohl- standssektoren wie der Industrie und dem Gesundheitssystem zu einem Desaster. Schon im Jahr 2000 arbeiteten 75 % der in Mo- sambik ausgebildeten Ärzte im Ausland, im ganzen Raum süd- lich der Sahara waren es immer- hin 28 %. Äthiopien verlor in den letzten zehn Jahren drei Vier- tel seiner Fachkräfte. Waldstein stellt fest: „Die Möglichkeit, aus den Heimatländern in die west- lichen Wohlfahrtsgesellschaften abzuwandern, mindert den Wil- len und die Anstrengung der Afrikaner vor Ort etwas zu ver- ändern.“ Sein Fazit: „Europa wie Afrika sollten im jeweiligen Eigenin- teresse ihr Möglichstes tun, um Migration unattraktiv zu ma- chen.“ [4] INTRO In den aktuellen Diskussionen über den UN-Migrations- und Flüchtlingspakt taucht immer wieder die Bezeich- nung „Soft Law“ auf. Das ist ein Begriff aus dem Völker- recht und bedeutet „weiches Recht“ oder „nicht verbind- liches Recht“. Viele Empfeh- lungen, Resolutionen und Deklarationen internationaler Organisationen wie der UNO zählen zu diesem „Soft Law“. Dazu Prof. Ulrich Vosgerau, Rechtswissenschaftler an der Universität Köln: „Auf ein- mal gelten auf der ganzen Welt einheitliche Maßstäbe, die auch offenbar durch Wahlen und Abstimmungen gar nicht mehr groß verän- dert werden können. Wahlen und Abstimmungen setzten ja den Migrationspakt (oder an- dere Pakte) nicht außer Kraft, der gilt ja immerfort. Und im- mer wird die Politik an ihm gemessen. Das ist nicht mehr demokratisch, das ist sozusa- gen Volkserziehung statt de- mokratischer Legitimation.“ Finden Sie in dieser Ausga- be weitere Beispiele wie ei- ne Volkserziehung stattfin- det, sei es z.B. indem die freie Meinungsäußerung un- terdrückt oder Kriegsgefahr verharmlost wird. [1] STOPP - auch dem Flüchtlingspakt! gab./dd. Neben dem inzwischen recht bekannten und umstritte- nen UN-Migrationspakt, gibt es auch den sogenannten UN- Flüchtlingspakt, der ebenfalls im Dezember 2018 an der UN-Voll- versammlung in New York ver- abschiedet wurde. Der Migrati- onspakt befasst sich mit den rund 258 Millionen Migranten, die sich laut UN-Zählung derzeit außerhalb ihrer Heimat aufhal- ten. Der Flüchtlingspakt hinge- gen befasst sich mit offiziell anerkannten Flüchtlingen, also Kriegsflüchtlingen oder poli- tisch Verfolgten. Kritiker be- fürchten, dass der Pakt den Flüchtlingsbegriff als Vorwand missbrauchen könnte, um na- tionale Einwanderungsgesetze zu umgehen und Millionen kul- turfremde Einwanderer dauer- haft in Europa anzusiedeln. Weitere brisante Hintergrundin- formationen und erschreckende Fakten, warum der UN-Migra- tions- sowie Flüchtlingspakt zu stoppen sind, sehen Sie im Inter- viewmit Gerhard Wisnewski an der 16. AZK (www.kla.tv/13430 ). [2] Die Redaktion (rg./brm) Fortsetzung auf Seite 2 „Soft Laws“ – ein undemokratischer Trick? gab./el. Die Streitfrage sowohl beim Migrations- wie auch beim Flüchtlingspakt ist, ob diese mit den „souveränen Interessen“ eines Landes vereinbar sind. Beide Pakte seien nicht bindend. Es handelt sich dabei um so- genannte „Soft Laws“. So ganz „unverbindlich“ scheinen diese „Soft Laws“ aber nicht zu sein, wie Prof. Ulrich Vosgerau, Rechtswissenschaftler an der Universität Köln, darlegt: „Durch völkerrechtliche „Soft Laws“ werden internationale Standards gesetzt, die früher oder später letztlich Völkerge- wohnheitsrechte und die früher oder später Standards bilden, von denen kein Staat mehr ab- weichen kann, ohne sich eben sozusagen außerhalb der Welt- gemeinschaft zu stellen.“ Die österreichische „Initiative Hei- mat & Umwelt“ bezeichnet die „Soft Laws“ als „schlicht dikta- torisch“, sie verletze das Selbst- bestimmungsrecht der Völker und käme einem „undemokra- tischen Trick“ gleich. Eine ord- nungsgemäße Annahme dieser Abkommen durch das Volk oder die nationalen Parlamente, sowie eine „einhergehende öffentliche Diskussion“ werde damit um- gangen. [3] „Dass ein ,Pakt̔ (lat. pactum = Vertrag), der also eigentlich ein wechselseitig bindender Vertrag ist, doch nicht bindend, also kein Vertrag sein soll, ist für den Normalbürger nicht nachvollziehbar.“ ExpressZeitung, Ausgabe 19. August 2018, Seite 10 *Verlust der fähigsten Köpfe Nato-Großmanöver: Provokation gegen Russland? jam./lem. Im November 2018 fand das multinationale Groß- manöver „Trident Juncture“ zu Deutsch „Dreizackiger Verbin- dungspunkt“ der NATO in und um Norwegen statt. Streitkräfte von 29 NATO-Staaten, (plus Schweden und Finnland) prob- ten den Krieg. Insgesamt 50.000 Soldaten haben den Einsatz unter winterlichen Bedingungen trai- niert. 10.000 Bodenfahrzeuge, 150 Luftfahrzeuge und 70 Was- serfahrzeuge wurden eingesetzt, sowie die NATO-Eingreiftrup- pe „Response Force“ (NRF). Deutschland war mit etwa 10.000 Bundeswehrsoldaten so- wie 100 Kampf- und Schützen- ~ Ausgabe 55/2018 ~ 28 Dezember 2018
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