S&G Jahrbuch 2017

70 Himmelfahrt des ProphetenMo- hammed. Das irakische Militär gab Mitte Juni 2017 an, dass die Al-Nuri-Moschee vom Isla- mischen Staat (IS) gesprengt wurde. Von den Medien wer- den die Mitglieder des IS als religiöse Fanatiker dargestellt, die im Namen ihrer Religion ihre imperialen Ziele verfolgen. Ist es nun wirklich vorstellbar, dass religiöse Fanatiker solch eine historische Stätte ihres Glaubens respektlos zerstören? Oder zeigt sich auch hier, dass es sich beim IS vielmehr um eine reine Chaos schürende Terrortruppe handelt, die den Islam als Deckmantel für ihre Zwecke missbraucht? [4] Ausgabe 33/17 S&G Hand-Express pag. Die russische Regierung möchte bis 2019 die Verteidi- gungsausgaben stark verringern. Während man für das Jahr 2016 noch 65 Milliarden US-Dollar benötigte, werden für 2017 nur 48 Milliarden US-Dollar veran- schlagt. Die gesteigerten Ausga- ben seit 2011 waren auch nicht darauf zurückzuführen, dass man das russische Waffenarse- nal erheblich aufgestockt hätte. Ziel war es, die bestehenden Kapazitäten, die zum Teil noch aus der Zeit der Sowjetunion stammten, zumodernisieren. Da- mit entsprechen die russischen Militärkosten nicht einmal 10% der amerikanischen Ausgaben von 600 Milliarden US-Dollar aus dem Jahr 2016. Von den westlichen Medien wurde diese Meldung mit Ausnahme ganz weniger Printmedien nicht ver- breitet. Seit Jahren berichten dieMedien stattdessen von dem mit „unersättlicher Machtgier getriebenen russischen Bären“, der entlang seiner Grenze mit Militärstützpunkten der NATO in Schach gehalten werden soll- te. Wer sieht sich da selbst im Spiegel? [7] Russische Verteidigungsausgaben nur noch ein Zwölftel der amerikanischen Ausgaben Schlusspunkt ● Je länger desto deut- licher zeichnet es sich ab, wie Globalstrategen die öffentliche Meinung nach ihren Interessen formen. Da die etablierten Medi- en in den Händen genau dieser Globalisten sind, braucht es unabhängige, alternative Medien wie die S&G im Verbund mit gerechtigkeitsliebenden Lesern und Verteilern, um diese einschläfernde Manipulation aufzude- cken und zu überwinden. Die Redaktion (pg.) Quellen: [4] https://deutsch.rt.com/international/52789-isis-sprengt-al-nuri-moschee/ | https://de.wikipedia.org/ wiki/Gro%C3%9Fe_Moschee_von_al-Nuri_(Mossul) [5] www.kla.tv/10704 | http://quer-denken.tv/eskalation-des-syrien-konflikts-verhindern-verfassungsbeschwerde-eingereicht/ [6] http://russlandkontrovers.de/america-first-der-kampf-um-erdgas-aus-russland [7] http://deutsch.rt.com/amerika/47918-aggression-light-ruussland-kurzt-militaretat/ [8] www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/bgh-vater-darf-tochter-gegen-willen-der-mutter-impfen-lassen-15029824.html | www.gesundheitlicheaufklaerung.de/impfen-macht-krank-oder-ungeimpfte-kinder-sind-gesunder-interview Russische Erdgasliefe- rungen unerwünscht? pg. Am 15.6.2017 hat der US-Senat mit 98 Stimmen und 2 Gegenstimmen neue Sanktionen gegen Russland beschlossen. Die Vorlage aus dem Senat muss allerdings noch das Repräsentantenhaus passieren und von Präsident Trump unterschrieben werden, um Gesetzeskraft zu erlangen. Als Grund wurde wieder die Unterstützung des syrischen Präsidenten Bashar al-Assad durch Russland und die Auf- nahme der Halbinsel Krim in das russische Staatsgebiet genannt. Dieser Entwurf be- absichtigt, russische Erdgaslie- ferungen nach Europa einzu- schränken und neue Pipeline Projekte zu verhindern. Im neu geplanten Ostseepipeline- Projekt Nord Stream2 sollen sogar westeuropäische Firmen sanktioniert werden, die sich beim Bau beteiligen wollen. Der Verdacht liegt nahe, dass günstiges russisches Erd- gas vom europäischen Markt verdrängt und stattdessen durch teures US-amerikani- sches Flüssiggas ersetzt wer- den soll. [6] hm. Eine Klägergruppe, beste- hend aus Sarah Luzia Hassel- Reusing, Gabriela Schimmer- Göresz und Wolfgang Effen- berger, hat am 17. Juni 2017 Verfassungsbeschwerde einge- reicht. Für den Beschluss des Bundestags vom 9. November 2016 über die Verlängerung und Erweiterung des Syrien- Einsatzes der Bundeswehr, sieht die Klägergruppe keinerlei nationale, verfassungsrechtliche, europäische oder internationale Grundlage. Der deutsche Einsatz verletze ganz objektiv das in Art. 26 GG und in Art. 2 Abs. 4 der UNO-Charta festgelegte An- griffskriegsverbot und unter- grabe somit das friedliche Zu- sammenleben der Völker. Die syrische Regierung habe zu- dem bereits im Juni 2016 klar und deutlich gegen den deut- schen Einsatz, der weder von ihr erbeten noch mit ihr koor- diniert wurde, protestiert. Da die Politik derzeit nicht nach geltendem Recht handelt – so die Verfassungsbeschwerde der Klägergruppe – und ebenso auch die Medien nicht aus- gewogen berichten, liegt die Verantwortung für eine unver- fälschte Information und das entsprechende Handeln in den Händen der Bevölkerung. [5] Deutschland: Verfassungsbeschwerde will Totaleskalation des Syrienkonflikts verhindern Fortsetzung von Seite 1 BGH – zum Wohl oder gegen das Wohl des Kindes? gap. In einem Fall in Thürin- gen konnten sich die getrennt lebenden Eltern eines knapp fünfjährigen Mädchens nicht einigen. Die Mutter, bei der das Kind lebt, wollte das Kind aus Angst vor Impfschäden nicht impfen lassen. Der Vater drängte darauf, dass seine Tochter alle offiziell empfohlenen Impfun- gen der Ständigen Impfkommis- sion bekommt. Am 23.5.2017 entschied der Bundesgerichts- hof (BGH), es wäre im Sinne des Kindes, wenn der Vater das Kind impfen lassen dürfe. Doch war das Ziel dieses Urteils wirklich das Wohl des Kindes? Zwischen 2003 und 2006 wur- den vom Robert-Koch-Institut die gesundheitlichen Daten von 18.000 Kindern und Jugend- lichen in der KiGGS*-Studie aufgenommen. Eine Auswer- tung dieser öffentlich zugäng- lichen Daten durch die Infor- matikerin Angelika Müller (vormals Kögel-Schauz) ergab: Geimpfte Kinder sind in jeder Beziehung krankheitsanfälliger und viel häufiger chronisch krank. Wenn ungeimpfte Kin- der gesünder sind als geimpfte, weshalb soll es dann zum Wohle des Mädchens sein, wenn es geimpft wird? [8] *Ein Kunstwort in Anlehnung an „Kinder und Jugend Gesundheits-Studie“

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