S und G Jahrbuch 2016

97 Stimme Gegenstimme Nicht gläserne Bürger - gläserne Medien, Politiker, Finanzmogule brauchen wir! Weltgeschehen unter der Volkslupe S&G Klarheit durch intelligente Analytiker Weniggehörtes - vom Volk fürs Volk! frei und unentgeltlich Inspirierend S&G DIE VÖLKER HABEN EIN RECHT AUF STIMME UND GEGENSTIMME Medienmüde?Dann Informationen von ... www.KLAGEMAUER.TV Jeden Abend ab 19.45 Uhr ~ Ausgabe 47/2016 ~ Organspende 15. September 2016 INTRO Am 4. Juni 2016 fand, zum 35. Mal in Folge, der Tag der Organspende in Deutschland statt. Die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml warb in diesem Jahr auf dem Marienplatz in München für die Organspende. Sie sagte: „Organspende ist eine besondere Form der Nächstenliebe.“ Es stimmt, dass eine Organspende aus der Sicht des Organempfängers lebensverlängernd und ein Akt der Nächstenliebe sein kann. Doch auch beim Organspender sollte das Prinzip der Nächstenliebe zur Anwendung kommen. Dazu gehört, dass jeder mögliche Organspender bereits zu Lebzeiten über die verschiedenen Stimmen zur Hirntod-Diagnostik sowie über den Ablauf der Organentnahme im Operationssaal informiert werden sollte. Diese S&G zeigt am Beispiel der Organspende, dass die moderne Medizin in der Gefahr steht, ethische Normen zu missachten. Trotz aller Errungenschaften darf medizinisches Handeln und Wissen niemals im Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit und der Nächstenliebe angewendet werden. Erst durch die Kenntnis der verschiedenen Argumente wird es so jedem Menschen ermöglicht, eine mündige Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu treffen. Die Redaktion (ch.) „Die Quelle vieler Leiden ist die Unwissenheit. Wissen jedoch hilft, viele Leiden zu vermeiden!“ Dr. jur. Georg Meinecke, Rechtsanwalt a.D., der sich für Grund- und Menschenrechte einsetzt Quellen: [1] www.subventionsberater.de/sterben/warei.htm | www.diagnose-hirntod.de/?p=219#more-219 [2] www.kla.tv/8618 | www.transplantationinformation.de/hirntod_transplantation/hirntod_kritik_dateien/hirntod_kritik.htm | www.mmnews.de/index.php/i-news/15126-organ-entnahme-ist-mord [3] Originalartikel | www.initiative-kao.de/kao-organspende-die-verschwiegene-seite-2011.pdf | www.kla.tv/8618 [4] www.diagnose-hirntod.de/?p=219#more-219 Transplantationsmedizin definierte den Tod neu Friedvolles Sterben bei einer Organentnahme nicht möglich Der Verein „Kritische Aufklärung über Organtransplantation“ schreibt zum Ablauf der Organentnahme bei einem Organspender folgendes: „Der »Spender« wird an Armen und Beinen festgebunden, um Bewegungen zu verhindern. Beim Aufschneiden des Körpers vom Hals bis zur Schambeinfuge kommt es zu Blutdruck- und Herzfrequenzanstieg. […] Normalerweise werden bei Operationen diese Zeichen als Schmerzreaktionen gewertet. Nicht jedoch bei »Hirntoten«! Die Organe werden bei schlagendem Herzen freigelegt und für die Entnahme präpariert. Wichtig ist die Konservierung der Organe, das meint, diese haltbar zu machen. Dazu werden sie mit einer gekühlten Flüssigkeit durchspült. Beim Eindringen der kalten Flüssigkeit in den noch »lebenden« Körper wird das Blut ausgeschwemmt. Es kann zu Blutdruck- und Herzfrequenzanstieg oder auch Zuckungen kommen. Mit der Entnahme der Organe ist der »Hirntote« gestorben. Den Pflegekräften bleibt es am Ende oft allein überlassen, den Körper auszustopfen und die riesigen Wunden zu verschließen. Ein friedvolles und behütetes Sterben im Beisein von Angehörigen oder Freunden ist bei einer Organentnahme nicht möglich. Sterbebegleiter sind die Transplantationsmediziner.“ [3] erk./lw. Der Tod des Menschen wurde Jahrtausende lang wie folgt festgelegt: Ein Mensch ist dann tot, wenn sein Herz und seine Atmung unwiderruflich zum Stillstand gekommen sind. Die Folge ist, der Körper erkaltet und die Leichenstarre stellt sich ein. Um Organe transplantieren zu können, musste die Transplantationsmedizin den Zeitpunkt des Todes des Menschen neu definieren. Denn ein Herz oder eine Lunge können nur gespendet werden, wenn sie weiter durchblutet werden und bis zur Transplantation ihre Aufgabe im Körper erfüllen. 1968 wurde deshalb der Begriff des Hirntods eingeführt. Dieser besagt: Ein Mensch ist dann tot, wenn sein Gehirn unwiderruflich zerstört ist. Rechtsanwalt Dr. Georg Meinecke fasst es wie folgt zusammen: „Seit die Schulmedizin die Organtransplantation in ihr Programm aufgenommen hat, ist der Todeszeitpunkt juristisch zeitlich vorverlegt worden, um dem „Toten“, in Wirklichkeit einem Sterbenden, lebendfrische Organe entnehmen zu können.“ [1] Hirntod kann nicht mit endgültigem Tod gleichgesetzt werden „Wir befinden uns durch die Transplantationsmedizin im modernen Kannibalismus. Der Mensch reißt seinem Gegenüber nicht mehr sein Herz aus der Brust und verspeist es zur eigenen Kraftgewinnung, nein, in der heutigen Zeit legt sich der Mensch auf einen Operationstisch, schließt die Augen und lässt sich (das Organ) einverleiben... – Ich gab den Kampf um meinen Sohn auf, weil der Arzt sagte, Christian sei tot.“ [4] Renate Greinert, Mutter eines Sohnes, den sie ohne allumfassende Aufklärung zur Organspende freigegeben hatte ch. Der Hirnforscher Professor Dr. Roth sagt seit Beginn der Organtransplantationen, dass der Hirntod des Menschen nicht mit seinem endgültigen Tod gleichgesetzt werden kann. „Weder Atemstillstand noch Ausfall der tiefen Hirnstammreflexe […] erfassen mit völliger Sicherheit alle Hirnfunktionen. […] Das Sicherste, was über […] einen Komapatienten überhaupt festgestellt werden kann, ist die Vermutung, dass eine unwiderrufliche Schädigung des Gehirns […] vorliegt und der Patient nicht mehr zu Bewusstsein kommen wird.“ Dieser Beurteilung, dass ein hirntoter Mensch nicht als tot betrachtet werden kann, schließt sich auch Rainer Beckmann, Richter und Lehrbeauftragter für Medizinrecht, an: „Der lebendige Leib ist das körperliche Zeichen des Vorhandenseins der Seele. Patienten mit ausgefallener Hirnfunktion sind dem Tode nahe, aber nicht tot. Sie müssen daher als Lebende behandelt werden.“ [2]

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