S und G Jahrbuch 2016

94 Ausgabe 45/16: TTIP S&G Hand-Express Fortsetzung von Seite 1 Aufweichung und Umgehung des Verbraucherschutzes Europaweiter Aktionstag gegen CETA & TTIP am Samstag, 17. September 2016 in 7 Städten Deutschlands und 5 Städten Österreichs. Nähere Infos: www.ttip-demo.de (Deutschland) www.ttip-stoppen.at (Österreich) www.uniterre.ch (Schweiz am8.10.2016) Arbeitsschutzklausel: Internationales Recht über europäischem Recht *Fläche der Schweiz: 40.000 km2 **Unkrautbekämpfungsmittel mit Glyphosat; „Roundup“ ist der Handelsname des Monsanto-Konzerns Schlusspunkt ● Die erwähnten Themen zeigen immense Unterschiede des Umwelt-, Verbraucher- und Menschenschutzes der beiden Verhandlungsstaaten EU und Amerika auf. Es stellt sich die Frage, wie es mit einem solchen Handelsabkommen möglich werden soll, die nationalen Interessen zu wahren. Prof. Dr. Siegfried Broß, ehem. Verfassungsrichter, meinte: „Es bedeutet den Verlust von staatlicher Souveränität und Selbstachtung, sich einer Gerichtsbarkeit außerhalb der Staatenebene zu unterwerfen.“ Klar wird: Gewinner des TTIP-Abkommens ist die internationale Wirtschaftsebene – Verlierer ist die Bevölkerung der beiden Vertragsstaaten. Deshalb wird es zur Pflicht jedes Einzelnen, diese Zusammenhänge breitflächig dem Volk zugänglich zu machen und TTIP gemeinsam zu stoppen. Die Redaktion (db.) stand jedoch das Super-Weed. Die Landwirtschaft der USA ist aufgrund dieses resistenten Unkrauts bedroht. Wird TTIP in Europa angenommen, ist damit zu rechnen, dass nicht nur vermehrt gentechnisch veränderte Grundnahrungsmittelpflanzen angepflanzt werden, sondern auch gleich die damit verbundenen US-Probleme mitimportiert werden. [6] fh. In den meisten Handelsabkommen gibt es sogenannte Arbeitsschutzklauseln. Diese besagen, dass der ausländische Arbeitgeber sich nach dem Arbeitsrecht des Gastgeberlandes richten muss. Nach dem TTIPFreihandelsabkommen sollen Arbeitnehmer von US-amerikanischen Firmen auch in Europa nach amerikanischemRecht behandelt werden. Dem steht nationales Recht gegenüber, denn in Deutschland ist, im Gegensatz zu den USA, ein Mindestlohn sowie ein Arbeitszeitgesetz vorgeschrieben. Der Verfassungsjurist Prof. Markus Krajewski betont, dass ein Freihandelsabkommen nationales und europäisches Recht selbstverständlich nicht brechen kann. Verstoße jedoch ein nationales Gesetz gegen die Abmachungen des Freihandelsabkommens, verhält sich der entsprechende Staat völkerrechtswidrig, da Freihandelsabkommen völkerrechtliche Verträge sind. In diesem Fall kann ein internationales Schiedsgericht vom betroffenen Land eine Gesetzesänderung verlangen. Bei Weigerung werden Sanktionen oder Bußen ausgesprochen. Fazit: TTIP stellt internationales Recht über europäisches Recht. [9] fhe. Die US-Geflügelindustrie will unbedingt in den europäischen Absatzraum vorstoßen. Dazu braucht sie eine höhere Leistung auf ihren Schlachtförderbändern. Dies geht nur mit höherem Einsatz von chemischen Stoffen und Desinfektionsmitteln. Dagegen wehrt sich die EU mit einem Importverbot für sogenannte „Chlor-Hühnchen.“ Denn in den USA gilt: Solange man nicht beweisen kann, dass etwas gefährlich ist, wird es als sicher angesehen. Im Gegensatz dazu muss der Produzent in der EU zum Schutz des Verbrauchers beweisen, dass das Produkt sicher ist. Dasselbe geschieht auch in der Rindfleischproduktion: 80 % aller Rinder in den USA erhalten Hormone zur Beschleunigung des Wachstums. Dies ist in der EU verboten, denn es gibt Studien, die zeigen, dass diese Hormone für den Konsumenten gefährlich sind. Diese beiden Beispiele zeigen auf, dass der Verbraucherschutz in den USA auf viel tieferem Niveau ist als in der EU. Somit würde bei der Übernahme des TTIP der Verbraucherschutz in der EU aufgeweicht werden. [7] „Der Skandal verbirgt sich in einem unhandlichen Kürzel: Mit TTIP, dem geplanten Transatlantischen Handelsabkommen zwischen der EU und den USA, werden Demokratie und Rechtsstaat ausgehebelt. Man sollte es verhindern!“ [8] Jens Jessen, Redakteur „Die Zeit“ Investorenschutz stellt Interesse der Konzerne über den Bevölkerungs- und Umweltschutz mhb. Ein Beispiel, wie Schiedsgerichte mithilfe von Freihandelsabkommen genutzt werden, ist ein Streit zwischen dem amerikanischen Konzern Renco und der peruanischen Regierung. Die Umweltverschmutzung durch Rencos Metallförderung ist skandalös. Die betroffene Gegend gehört zu den zehn am meisten verschmutzten Gebieten der Erde – auf einer Stufe mit Tschernobyl. 99 % der dort lebenden Kinder haben eine Bleivergiftung. Auf die zweimalige Aufforderung der peruanischen Regierung, den gesetzlichen Umweltauflagen nachzukommen, verklagte Renco Peru über ein Schiedsgericht. Der Konzern forderte 800 Millionen Dollar Schadenersatz wegen möglicher Gewinneinbußen. Das Freihandelsabkommen zwischen Amerika und Peru und die darin enthaltene Klausel zum Investorenschutz ermöglichte diese Klage, da es über den nationalen Gesetzen von Peru steht. Bei TTIP ist der Investorenschutz ebenso vorgesehen. [10] Quellen: [6] www.youtube.com/watch?v=WYHiOfz3N8g 39:40 – 42:00 | www.natur-und-umwelt.org/content/monsantospalmafuchsschwanz [7] www.youtube.com/watch?v=WYHiOfz3N8g 33:18 – 39:34 | www.lifeline.de/news/ ernaehrung-und-fitness/wie-gefaehrlich-sind-hormone-im-fleisch-id124866.html [8] www.zeit.de/2014/24/ ttip-freihandelsabkommen-demokratie [9] www.youtube.com/watch?v=WYHiOfz3N8g 24:09 – 28:35 | www.arbeitskammer.de/fileadmin/user_upload/ak_download_datenbank/Politik/TTIP/3.Artikel_TTIP_ arbeitnehmer_heft_6_2014.pdf [10] www.youtube.com/watch?v=WYHiOfz3N8g 57:29 – 59:50 | http://argumentia.de/thema/ttip/schiedsgerichte

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