S und G Jahrbuch 2016

57 Stimme Gegenstimme Nicht gläserne Bürger - gläserne Medien, Politiker, Finanzmogule brauchen wir! Weltgeschehen unter der Volkslupe S&G Klarheit durch intelligente Analytiker Weniggehörtes - vom Volk fürs Volk! frei und unentgeltlich Inspirierend S&G DIE VÖLKER HABEN EIN RECHT AUF STIMME UND GEGENSTIMME Medienmüde?Dann Informationen von ... www.KLAGEMAUER.TV Jeden Abend ab 19.45 Uhr ~ Ausgabe 27/2016 ~ Mobilfunk 27. Mai 2016 Quellen: [1] www.ul-we.de/warum-werden-die-deutschen-grenzwerte-von-internationalen-wissenschaftler-als-ungeeignet-eingestuft/ | http://ul-we.de/wp-content/uploads/2010/08/ heft4_Warum-Grenzwerte-schädigen-und-trotzdem-aufrecht-erhalten-werden.pdf | www.aargauerzeitung.ch/schweiz/datenflutfunkantennen-strahlenwohl-bald-staerker-128879461 [2] www.iarc.fr/en/media-centre/pr/2011/pdfs/pr208_E.pdf | de.nachrichten.yahoo.com/who-handy-nutzung-möglicherweise-krebserregend-085919923.html | http://ul-we.de/whostuft-hochfrequente-elektromagnetische-strahlung-in-die-kategorie-2b-auf-die-liste-der-krebsstoffe-ein/ | www.netdoktor.de/ krankheiten/hirntumor/glioblastom/ [3] www.ul-we.de/ukrainische-wissenschaftler-mobilfunkstrahlung-zerstort-zellen/ | www.scopemed.org/fulltextpdf.php?mno=154583 db. Die International Agency for Research on Cancer (IARC) stufte bereits im August 2011 hochfrequente elektromagnetische Strahlung als „möglicherweise“ krebserregend ein. Das „möglicherweise“ muss eigentlich gestrichen werden, denn diese Einstufung ist darauf zurückzuführen, dass es klare Hinweise auf ein erhöhtes Auftreten bestimmter Hirntumore (Gliome) bei intensiven Handynutzern gibt. Eine der maßgebenden Studien aus dem Jahr 2004 dokumentiert in der Kategorie Vieltelefonierer (durchschnittlich 30Minuten pro Tag über eine Zeitperiode von zehn Jahren) ein erhöhtes Risiko für Gliome von 40 %. Währenddem die Mobilfunkindustrie die Einstufung in die Klasse 2B verharmlost, erleben die Erkrankten deren Realität. Bei Gliomen handelt es sich um den höchsten Schweregrad, den ein Hirntumor erreichen kann. Ein Eingriff bei bestehender Erkrankung ist auch bei maximaler Therapie beinahe wirkungslos. [2] Mobilfunk-Grenzwerte orientieren sich am Profit „Die elektromagnetischen Strahlen sind eine stille Gefahr, weil sie nicht lärmen, nicht sichtbar sind, nicht riechen, schmecken oder schmerzen. Ihre Gefährlichkeit wird unterschätzt.“ Prof. em. Prof. Dr. med. habil. Karl Hecht Seit mehr als 4 Jahren versucht die Mobilfunkindustrie in der Schweiz den aktuellen Anlagegrenzwert für Mobilfunkantennen abzuschaffen und dafür einen höheren Grenzwert, den der ICNIRP einzuführen. Die ICNIRP, zu Deutsch „die Kommission für nicht ionisierende Strahlung“ ist ein eingetragener Verein mit Sitz in München. Sie hat sich zum Ziel gesetzt einen „industriefreundlichen“ Grenzwert zu entwerfen. Das bedeutet in der Praxis, einen Grenzwert, der den Profit steigert, ungeachtet der Schäden an Mensch und Umwelt. DieMobilfunkindustrie akzeptiert nämlich nur Schäden durch Funkstrahlung, die auf der Erwärmung von Gewebe basieren. Alle anderen, nicht durch Erwärmung verursachten Schäden durch Mobilfunkstrahlung wie z.B. Blutbildveränderungen, Verhaltensauffälligkeiten, Schlafstörungen oder Krebs, bleiben durch dieseGrenzwertfestlegung unberücksichtigt, ja sie werden sogar geleugnet. Vergleichbar wäre dies zum Beispiel, wie wenn jemand mithilfe eines Thermometers versucht, die Strahlengefährdung von Radioaktivitätneben einem Atomkraftwert oder einem Castor-Behälter zu messen und dann argumentieren würde: „Wir haben keine Temperaturerhöhung, also ist Radioaktivität unschädlich.“ Im Fall der Mobilfunk-Strahlung gilt: Der Mensch wird durch die Funkstrahlung nicht warm, sondern krank! Was wünschen Sie sich als betroffener Bürger: Soll das Strahlenschutzgesetz der Industrie oder dem Schutz der Bevölkerung dienen?[1] INTRO Am 1. Februar 2016 reichte die Schweizer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen einen Antrag zur Abstimmung im Nationalrat ein, der eine raschest mögliche Modernisierung der Mobilfunknetze in der Schweiz fordert, sowie das Anheben des Mobilfunkgrenzwertes. Eine Zustimmung zu diesem Antrag würde den bisherigen Mobilfunkgrenzwert um mehr als das Hundertfache erhöhen. Welche gesundheitlichen Folgen aber hat die immer mehr zunehmende Mobilfunkbestrahlung für die Bevölkerung und die Natur? Prof. Dr. med. Karl Hecht schrieb bereits 2009: „Wir müssen davon ausgehen, dass der Mensch ein elektromagnetisches Wesen ist und er deshalb durch unnatürliche elektromagnetische Felder gestört werden kann.“ Folgendes gilt es zur Beantwortung dieser Frage zu beachten. Der Mobilfunk wird heutzutage als ein bedeutender wirtschaftlicher Faktor angesehen. Für 2016 werden die Mobilfunkumsätze weltweit auf insgesamt rund 1,24 Billionen US-Dollar prognostiziert. Dies ist auch der Grund, warum die Forschung zu gesundheitlichen Schäden durch Mobilfunk von der Industrie in ihrem Interesse gesteuert und finanziert wird und deshalb nicht als unabhängig betrachtet werden kann. Denn trotz der Aussagen der Industrie, Mobilfunkstrahlung sei nicht gesundheitsschädlich, verweigert die Versicherungsbranche (Allianz, Rückversicherer Swiss Re) den Mobilfunkunternehmen die Deckung von gesundheitlichen Schäden durch Mobilfunkstrahlung. Deshalb ist es höchste Zeit, die Bevölkerung über die seit langem bekannten Schäden durch Mobilfunkstrahlung aufzuklären und sie vor Strahlenschäden zu schützen! Die Redaktion (ch.) 40 % Krebsrisiko bei Handynutzern Ukrainische Wissenschaftler: Mobilfunkstrahlung zerstört Zellen uw. In der Fachzeitschrift „Oxidants and Antioxidants in Medical Science“ vom 29.3.2014 zeigt eine Forschergruppe des „Kiewer Instituts für experimentelle Pathologie, Onkologie und Radiobiologie“ einen klaRen Zusammenhang zwischen Mobilfunkstrahlung und schädigenden Prozessen in Zellen auf. Die Wissenschaftler unter der Leitung von Igor Yakymenko haben dafür 80 Studien durchgearbeitet und konnten in 95 % (= 76 Studien) diesen Schädigungsmechanismus nachweisen. Damit wurde erneut ein wissenschaftlicher Beweis angetreten, dass jegliche Funkstrahlung, auch weit unter den gesetzlichen Grenzwerten, die Zellen in lebenden Organismen schädigt und damit lebensbedrohliche Krankheiten wie z.B. Krebs auslöst. [3]

RkJQdWJsaXNoZXIy MTY5NDM=