S und G Jahrbuch 2016

50 Quellen: [4] www.fmedg-nein.ch/argumente/ [5] www.compact-online.de/holland-nach-dem-referendum-offenbarungseidder-eu-diktatur/ [6] https://uberwachungsstaatnein.ch/#inhalte | https://stopbuepf.ch/fakten/ | Zeitung Schweizerzeit, Nr.8, 22.4.2016, S.11,12 [7] http://auns.ch/auns-nimmt-verantwortung-wahr/ Versammlungsfreiheit „Europa wächst nicht aus Verträgen, es wächst aus den Herzen seiner Bürger oder gar nicht.“ Klaus Kinkel, deutscher Politiker (FDP) Ausgabe 23/16: S&G Hand-Express bra. Eine breite Allianz aus Jungparteien und Verbänden hat am 29.3.2016 das Referendum gegen die Revision des Bundesgesetzes, betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF), lanciert. Ihrer Ansicht nach sind die im neuen Gesetz vorgesehene Verlängerung der vorbehaltlosen Vorratsdatenspeicherung, der Einsatz von Überwachungsprogrammen (Staatstrojanern) auf privaten Computern sowie weitere gravierende Änderungen nicht mit einem freiheitlichen Staat zu vereinbaren. Bei der BÜPF-Revison handelt es sich um eine neue Form der staatlichen Maximalüberwachung jedes einzelnen Bürgers. Dies steht im krassen Widerspruch zu Art.13 der Bundesverfassung: „Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs.“ Wenn Sie also Ihre Privatsphäre retten wollen, dann unterschreiben Sie das Referendum gegen das unverhältnismäßige Überwachungsgesetz! [6] Unterschriftenbogen unter: www.stopbuepf.ch Dazu kommt, dass die Liste mit den erlaubten Selektionskriterien jedes Jahr um Dutzende von Gendefekten erweitert wird – auch um solche, deren Träger eine gute Lebensqualität hätten. Mit dem FMedG würde in der Schweiz ein ethischer und rechtsstaatlicher Dammbruch geschehen. Erstmals würde menschliches Leben im Anfangsstadium bewertbar gemacht und kommerzialisiert. Darum ist die Ablehnung des FMedG nicht nur eine Sache der Menschenwürde, sondern auch eine Frage der Gerechtigkeit. Wer hat das Recht zu sagen: „Weil du kein ‚Top-Embryo’ bist, darfst du nicht weiterleben?“ Selbst Bundesrat Alain Berset hatte noch 2014 vor den eugenischen** Tendenzen dieses Gesetzes gewarnt. Dem Machbarkeitswahn müssen klare ethische und rechtliche Grenzen gesetzt werden. Denn was heute noch als Tabu gilt, wird morgen eine Möglichkeit sein und übermorgen als selbstverständlich propagiert werden. Deshalb NEIN zum FMedG am 5. Juni 2016! [4] Schlusspunkt ● Nochmals zurück auf das eingangs erwähnte Referat von Dr. Frauke Petry. Sinngemäß sagte sie, die Demokratie in Deutschland müsse wiederbelebt werden. Dazu brauche es die Bürger. Mit den aktuellen Politikern werde das nicht funktionieren, weil es vom Kreissaal über denHörsaal bis in den Plenarsaal zu viele Intellektuelle in der Politik habe, die nie ordentlich gearbeitet hätten. Das Bauchgefühl der Bürger, der Arbeiter und der Bauern sei meistens besser und ihre Beteiligung an der Politik das Bindeglied, das die Gesellschaft zusammenhalte. Diese Tendenz, dass die Politiker völlig an den Interessen der Menschen vorbei Entscheidungen treffen, ist allerorten zu beobachten. Gerade deshalb braucht es mutige Menschen wie eine Dr. Frauke Petry und all die Anderen, die sich mit Volksinitiativen für unser Mitspracherecht einsetzen! *revidiertes Fortpflanzungs- medizingesetz **Eugenik = Erbgesundheitslehre, meint, dass nur gesunde Menschen lebensberechtigt sind Fortsetzung von Seite 1 NEIN zur staatlichen Maximalüberwachung EU-Mitglieder ohne Mitbestimmungsrecht! rb. Am 5.4.2016 hatten die holländischen Stimmbürger mit einer klaren Mehrheit von 61,1 % die weitere Integration der Ukraine in die EU abgelehnt. Das ist bisher das einzige EU-Land, das sein Volk bei dieser Frage mitentscheiden ließ. Alle anderen 27 EU-Mitgliedsstaaten haben das Ukraine-Abkommen bereits ratifiziert, ohne ihre Stimmbürger mit einzubeziehen. Schon bei der Euro-Einführung, dem Lissabon-Vertrag, dem ESM* und aktuell bei CETA** und TTIP** konnten und können die EU-Bürger nicht mitentscheiden. Die EU-Führung in Brüssel befürchtet offensichtlich, dass viele EU-Länder zu diesen Grundsatzfragen NEIN sagen würden. Wenn in einem EU-Land doch abgestimmt werden konnte und dabei nicht das gewünschte Resultat herauskam, wurde die Abstimmung einfach wiederholt, so etwa in Irland in den Jahren 2008/9 über den Lissabon-Vertrag. Die EU-Kommission in Brüssel kann Bestimmungen erlassen ohne die Mitgliedsstaaten zu befragen. Um einen Brüsseler-Entscheid jedoch abzuwen- *Europäischer Stabilitätsmechanis- mus, der überschuldete Mitglieds- staaten der Eurozone durch Kre- dite und Bürgschaften unterstüt- zen soll, um deren Zahlungsfähig- keit zu sichern. **Geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) sowie der EU und den USA (TTIP). Siehe S&G 20/16 den, resp. wieder rückgängig zu machen, braucht es das einstimmige Votum aller 28 EU-Staaten! Das gibt der EU-Kommission fast unbeschränkte Macht, beschneidet das Veto der Einzelstaaten und kommt einer scheindemokratischen Diktatur gleich. [5] in Gefahr Die Redaktion (brm.) mab. Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) führt seit 1988 Versammlungen im Hotel National in Bern durch. Am 23. April 2016 wollte sie ihre 31. Mitgliederversammlung auch im Hotel National durchführen. Als Gastreferentin war die Vorsitzende der Partei Alternative für Deutschland (AfD) Dr. Frauke Petry eingeladen. Doch der angekündigte Auftritt von Frau Petry hat linksautonome Aktivisten auf den Plan gerufen. Sie hatten gedroht, die Versammlung massiv zu stören. Daraufhin verzichtete die AUNS, ihr Treffen in Bern abzuhalten und war gezwungen innert 14 Tagen einen neuen Veranstaltungsort zu suchen. Ihrer Verantwortung bewusst, wollte die AUNS weder das Hotel National, die Passanten, die anreisenden Mitglieder noch die Geschäfte in der Nachbarschaft in Gefahr bringen. Die Berner Stadtregierung und die Medien haben aber ihre Verantwortung nicht wahrgenommen. Die Regierung, weil sie anscheinend nicht willens ist, die Versammlungs- und Meinungsäußerungsfreiheit zu garantieren. Die Medien, weil sie anstatt die Gewaltandrohung der Linksautonomen zu verurteilen, lieber der AUNS vorwerfen, mit der Einladung von Frau Petry zu provozieren. [7] CH-Abstimmungen 5. Juni

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