29 Stimme Gegenstimme Nicht gläserne Bürger - gläserne Medien, Politiker, Finanzmogule brauchen wir! Weltgeschehen unter der Volkslupe S&G Klarheit durch intelligente Analytiker Weniggehörtes - vom Volk fürs Volk! frei und unentgeltlich Inspirierend S&G DIE VÖLKER HABEN EIN RECHT AUF STIMME UND GEGENSTIMME Medienmüde?Dann Informationen von ... www.KLAGEMAUER.TV Jeden Abend ab 19.45 Uhr ~ Ausgabe 13/2016 ~ 19. März 2016 enm. Am 27.8.15 war in verschiedenen Zeitungen zu lesen, dass der deutsche Justizminister Maas die Eigentümer von Facebook dazu drängte, „rassistische“ Einträge zu löschen. Sollte es sich tatsächlich um rechtswidrige Einträge handeln, dann ist Facebook aufgrund § 11 Teledienstegesetz zur Löschung verpflichtet. Mit dem Totschlagbegriff „rassistisch“ fallen aber auch Stimmen unter den Tisch, die nicht unter § 11 Teledienstegesetz fallen. Ende Februar wurde z.B. die Facebookseite von den Deutsch-TürkischenNachrichten (DTN) gesperrt. Grund: Die DTN hatten ohne Wertung darüber berichtet, dass Neapel einen PKK*-Chef zum Ehrenbürger ernannt hatte. Die Leitmedien berichten zwar stets von „Zensur“ in China oder Nordkorea, aber nicht im eigenen Land. Dabei besagt Art. 5,1 des Grundgesetzes doch deutlich: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“[2] Quellen: [1] www.verfassungen.de/de/ddr/ddr49-i.htm | www.compact-online.de/wahrheit-unerwuenscht-merkel-regime-sperrt-facebookseite-von-anonymous/ [2] http://info.koppverlag.de/hintergruende/deutschland/markus-maehler/gedankenpolizei-medienprofessor-fordert-den-facebook-blockwart.html | www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2016/02/524086/esgeht-ganz-schnell-so-zensiert-facebook-politische-inhalte/ [3] www.compact-online.de/frontex-bericht-fuer-dezember-60-prozent-der-fluechtlinge-nicht-asylberechtigt/ | www.compactonline.de/pressekonferenz-verfassungsklage-gegen-merkels-asylchaos/ | www.sezession.de/53449/verfassungsbeschwerde-abgewiesen-gespraech-mit-schachtschneider-zur-lage.html [4] http://sciencefiles.org/2015/09/27/die-enteignung-beginnt-baden-wuerttemberg-beseitigt-demokratische-grundrechte/ | https://mfw.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/ m-mfw/intern/Dateien/Downloads/Arbeiten_und_Leben/ Wohnungsbau/ZwEWG.pdf [5] www.mmnews.de/index.php/politik/66627-wegen-zensur-dwn-stoppt-facebook-posts Meinungsfreiheit in Deutschland stark eingeschränkt INTRO Im Artikel 6 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) hieß es: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhass, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze […] sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches.“ Viele DDR-Bürger wurden wegen kritischer Äußerungen, die nicht dieser „DDR-Korrektheit“ entsprachen, verurteilt. Heute, 25 Jahre nach der Wiedervereinigung Deutschlands, bekommt das Wort „Hetze“ erneut einen existenziell bedrohlichen Charakter. Kritische Äußerungen von Journalisten und Buchautoren wurden öffentlich als „Hetze“ gebrandmarkt und hatten häufig unmittelbar deren Entlassung und wirtschaftliche Sanktionen bis hin zum Ruin zur Folge. Diese S&G-Ausgabe enthält Beispiele, wie mit Hilfe des Wortes „Hetze“ gezielt Zensur betrieben wird. Aber auch andere Fälle, wie die Gesetzgebung missbraucht wird, um die Bürger in ihren Rechten einzuschränken, kommen zur Sprache. [1] pg. Frontex, eine Sonderkommission der EU, meldete für Dezember 2015, dass 60 % der Flüchtlinge nach der Genfer Konvention keinen Anspruch auf Asyl haben. Und dennoch durften allein in Deutschland im Durchschnitt täglich 3.000 bis 5.000 Flüchtlinge unkontrolliert die Grenze passieren. Gegen diese Asylpolitik der Bundesregierung hatte die Bürgerinitiative „Ein Prozent für unser Land“ am 2.2.2016 Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht eingereicht. Die vom renommierten Staatsrechtler Prof. Schachtschneider ausgearbeitete Verfassungsbeschwerde wurde vom Verfassungsgericht ohne Begründung abgelehnt. Hier liegt der Schluss nahe, dass die Beschwerde nicht verhandelt wurde, weil man dann der Beschwerde hätte recht geben müssen. [3] Das enge Korsett des Zweckentfremdungsgesetzes Verfassungsbeschwerde ohne Begründung abgelehnt Wirtschaftsportal boykottiert Facebook pg. Das Internetportal Deutsche Wirtschaftsnachrichten (DWN) möchte über Facebook keine weiteren Nachrichten verbreiten. Nachdem einige Artikel ohne Angaben von Gründen von Facebook gelöscht wurden, erklärte die DWN: „Das Publizieren unserer Artikel auf einer Webseite, deren Inhalte von der Bundesregierung bestimmt werden, kommt für uns aus prinzipiellen ethischen Erwägungen nicht in Frage.“ Das Wirtschaftsportal möchte sich keiner inhaltlichen Kontrolle unterziehen und, bevor die Presse- und Meinungsfreiheit wieder gewährt ist, keine weiteren Artikel posten. [5] *PKK: Arbeiterpartei Kurdistans ist eine kurdische, sozialistisch ausgerichtete militante Untergrundorganisation Die Redaktion (pg./hm.) hm. Im Jahr 2013 wurde in dem Bundesland Baden-Württemberg, von den Medien totgeschwiegen, das Zweckentfremdungsgesetz beschlossen. Ähnliche Verordnungen waren zuvor schon in Bayern, Hamburg und Berlin verabschiedet worden. Dem Gesetz liegt im Wesentlichen die Absicht zugrunde, dass eine Wohnung ausschließlich als Wohnraum genutzt wird. Ein Wohnungseigentümer darf seine Wohnung nicht länger als 6 Monate unvermietet lassen, für gewerbliche oder berufliche Zwecke nutzen, bzw. er darf seine Wohnung nicht so umgestalten, dass sie für Wohnzwecke unbrauchbar wird. Eine Gemeinde kann einem Eigentümer für die Zweckentfremdung einer Wohnung eine Geldbuße bis zu 50.000 € auferlegen. Fritz Kuhn, Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart, bekundete, dass er im Zuge der Flüchtlingswelle und der begrenzten Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge auf die Umsetzung dieses Gesetzes ein besonderes Augenmerk legen will. Da kommt der Verdacht auf, dass dieses Gesetz gezielt für die von langer Hand geplante Flüchtlingswelle gemacht wurde. [4]
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