S und G Jahrbuch 2016

26 Quellen: [5] „Fear: Gutmenschen auf Zombie-Jagd“ von Martin Müller-Mertens, COMPACT 12/2015, S.55 | https://demofueralle.wordpress.com/2015/11/02/brandanschlagauf-beverfoerde-firmengebaeude-geschaeftsadresse-von-demo-fuer-alle/ | https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2015/brandanschlag-auf-familienschuetzerin/ [6] www.medrum.de/content/einstweilige-verfuegungen-gegen-schaubuehne-und-fear-aufgehoben | www.kulturrat.de/detail.php?detail=3308&rubrik=2 | www.citizengo.org/de/fm/30794-nein-zu-hetze-und-gewalt-subvention-und-auff%C3%BChrung-von-theaterst%C3%BCck-fear-stoppen | Zeugenbericht [7] http://german.irib.ir/component/k2/item/295493-warum-trennt-sich-ein-deutscher-verlag-von-seiner-gelddruckmaschine?templ=component&print=1 | www.gerhardwisnewski.de/index2.php?option=com_content&task=view&id=915&pop=1&page=0&Itemid=265 | www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=2473 Ausgabe 11/16 S&G Hand-Express hae./ham. Vor dem Landgericht Berlin haben die Politikerin Beatrix v. Storch und FamilienAktivistin Hedwig v. Beverfoerde gegen die Berliner Schaubühne Klage erhoben. Wegen der Verwendung ihrer Fotos in dem zu Gewalt und Mord aufrufenden Theaterstück „FEAR“ hatte das Gericht eine einstweilige Verfügung gegen die Schaubühne und Regisseur Falk Richter erlassen. Dieser legte jedoch Widerspruch ein und erklärte am 15.12.2015 in einer mündlichen Verhandlung, dass im Theaterstück nur eine „künstlerische Darstellung der Albträume der Figuren“ stattfinde. „FEAR“ verarbeite verschiedene zeitgeistig und geschichtlich auftretende Phänomene der „neuen Rechten“ und christlich-fundamentalistischen Strömungen. Dieser Darlegung schloss sich das Landgericht an und hob die einstweilige Verfügung mit der Begründung wieder auf, dass weder die Menschenwürde noch die Persönlichkeitsrechte der beiden Frauen durch das Stück verletzt würden. Auch der Deutsche Kulturrat hatte sich in die juristische Auseinandersetzung mit eingeschaltet und gefordert, dem „Druck aus der rechten Ecke“ nicht nachzugeben. In der inzwischen vorliegenden schriftlichen Urteilsverkündigung (AZ 270658/ 15) gab das Gericht der Schaubühne in allen Punkten recht, unter dem Schutz der Kunstfreiheit gehandelt zu haben. Weitere Aufführungen des Hass-Theater-Stücks bleiben somit juristisch geschützt auf dem Spielplan stehen. Hier stellt sich die Frage, ob das Landgericht wohl genauso nachlässig geurteilt hätte, wenn z.B. eine Angela Merkel oder ein Barack Obama „künstlerisch“ zum Abschuss freigegeben wären? Mit Sicherheit wäre es da mit der Kunst- und Meinungsfreiheit ganz schnell zu Ende. Ein Gericht, das hinsichtlich der Menschenwürde jedoch mit zweierlei Maß misst, hat sich damit als Instanz der Rechtsprechung klar disqualifiziert. [6] hae/ham. Mit demTheaterstück „FEAR“ (Angst) liefert die Berliner Schaubühne seit Ende 2015 ihren Beitrag zum sogenannten „Kampf gegen rechts“. Als Feindbilder dienen darin die Publizistinnen Birgit Kelle und Gabriele Kuby, die AfD-Politikerinnen Beatrix v. Storch und Frauke Petry sowie die Familienschutzaktivistin Hedwig von Beverfoerde – fünf Frauen des öffentlichen Lebens, die klar für die Ehe zwischen Mann und Frau einstehen, sich gegen die Gender-Ideologie* aussprechen und für das Vorrecht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder eintreten. Sie sind die „hässlichen hassenden Frauen“, wie Regisseur Richter sein Stück ursprünglich nennen wollte. In der Theateraufführung werden sie als Hassreden-schwingende „Nazi-Zombies“ dargestellt, denen man ins Gesicht schießen müsse. Gleichzeitig werden deren großformatige Portraitfotos bei wiederholten Angaben ihrer Wohnanschriften gezeigt..Schon kurz nach der Premiere von „FEAR“ fanden diese „künstlerischen Gewaltaufrufe“ bereits konkrete Umsetzung, als hinterhältige Brandanschläge auf das Auto von Politikerin v. Storch, auf mehrere AfD-Büros und das Firmengelände der Familie Beverfoerde verübt wurden. Für diese Art der Volksverhetzung, die sich im Deckmantel der Theaterkunst zu tarnen sucht, kann es in einem freien Rechtsstaat keinerlei moralische oder juristische Rechtfertigung geben. [5] Justiz begründet politisches Urteil mit der „Kunstfreiheit“ „Immer wenn ich Nazivergleiche lese, denke ich: Da sind jemandem die Argumente ausgegangen.“ Harald Martenstein, Journalist und Autor ro. Seit 23 Jahren schreibt Gerhard Wisnewski für den Verlag Droemer Knaur. Zu seinen Werken gehören die Jahresschriften „ungeklärt – unheimlich – unfassbar“ und „verheimlicht – vertuscht – vergessen“, in denen er dubiose Kriminalfälle und politische Machenschaften zu enthüllen versucht. Beide Reihen zählen im deutschsprachigen Raum zu den absoluten Bestsellern der politischen Literatur. Die letztgenannte Buchreihe wurde Mitte Dezember vom Verlag gestoppt, obwohl das Buch bereits druckfertig vorlag. Was veranlasste den Verlag zu diesem Schritt? Der Autor selbst hat folgende Erklärung dafür: „Tatsache ist, dass das Buch jede Menge Sprengstoff enthält, insbesondere im Hinblick auf die sogenannte Flüchtlingskrise, die uns 2015 im wahrsten Sinne des Wortes heimsuchte. Was hier wirklich abgelaufen ist und weiterhin abläuft, habe ich ausführlich untersucht. Die Hintergründe sind monströs*.“ Bleibt die Frage: Wer genau hat den Verlag dazu gedrängt, eine derart gewinnbringende Zusammenarbeit zu beenden, um eine einflussreiche Gegenstimme möglichst zum Schweigen zu bringen? Laut Wisnewski sind solche „Säuberungswellen“ nicht nur ein Zeichen der Totalisierung, sondern auch typische Vorzeichen eines Krieges, welche sich in Deutschland nach demselben Muster auch vor Ausbruch des Zweiten Weltkriegs ereignet haben. [7] Brandanschläge als Folge von Theater-Kunst? *Unterschiede zwischen Mann und Frau existieren nicht, geschlechtstypisches Verhalten sei aufgrund „sozialer Prägung“ anerzogen, jeder müsse sein Geschlecht daher selbst wählen. Schlusspunkt ● „Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glauben sie. Und um einer Parole willen, die man ihnen gibt, verfolgen sie ihre eigenen Landsleute mit noch größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.” Napoleon Bonaparte (1761–1821) Der Fall Wisnewski: „Säuberungswelle“ gegen Enthüllungsjournalisten Obiges Zitat ist bereits rund 200 Jahre alt – Zeit also, diesen gefährlichen Zustand der Unmündigkeit endgültig zu überwinden. Das hinterhältige System von „Teile und herrsche“ können die Menschen jedoch nur besiegen, wenn sie sich nicht länger in „links“ und „rechts“ aufspalten lassen, sondern sich gesamthaft als vollständig und unteilbar verstehen. Dazu braucht es freie und beständige Gegenstimmen, die jede Hetzabsicht entlarven und Medienlügen strafen. S&G dient zudem als internetunabhängiges Vernetzungswerkzeug. *ungeheuerlich Die Redaktion (ham.)

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