S und G Jahrbuch 2016

14 Ausgabe 5/16 S&G Hand-Express Quellen: [4] www.durchsetzungsinitiative.ch | www.kla.tv/7599 [5] Brisant vom 8.1.2016 [6] www.politonline.ch/?content=news&newsid=2479 | www.politonline.ch/?content=news&newsid=2485 | www.durchsetzungsinitiative.ch [7] www.zeit-fragen.ch/index.php?id=2357 | http://spekulationsstopp.ch rb. Am 28.11.2010 hatten die Schweizer in einer Volksabstimmung trotz einer massiven Gegenkampagne die Ausschaffungsinitiative angenommen. Bei der von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) lancierten Initiative geht es darum, dass ausländische Kriminelle, wenn sie bestimmte gravierende Delikte begangen haben, automatisch ausgewiesen werden. Da der Bundesrat nicht gewillt war, die Initiative umzusetzen, sah sich die SVP genötigt, abermals über 100.000 Unterschriften zu sammeln, um mit der Durchsetzungsinitiative die Ausschaffungsinitiative zur Umsetzung zu bringen. Am 28.2.2016 kommt die Durchsetzungsinitiative zur Abstimmung und ist wie schon die Ausschaffungsinitiative Gegenstand heftigster Kontroversen. Die Gegner der Initiative befürchten, dass sich eine Mehrheit des Stimmvolkes für die Ausschaffung krimineller Ausländer aussprechen wird. Es erstaunt, dass die Initiative und somit die SVP als unmenschlich, radikal und extrem bezeichnet wird. Das gleiche Phänomen ist auch in der Flüchtlingskontroverse erkennbar. Wer die schrankenlose Zuwanderung bzw. Ausländerkriminaliät kritisiert, wird schnell einmal als Rassist bezeichnet. Damit werden Menschen, die lediglich ihre Besorgnis für ihr Heimatland und deren Bevölkerung zum Ausdruck bringen, in der Öffentlichkeit diffamiert und ihrer Glaubwürdigkeit beraubt. [4] Was haben Durchsetzungsinitiative und Flüchtlingskontroverse gemeinsam? Schlusspunkt ● Am 18.1.2016 antwortete ein schweiz-türkischer Doppelbürger dem Schweizer Radio SRF, wie er bei der Durchsetzungsinitiative abstimmen würde: „Mit einem `Ja`! Hier zu leben ist schlieβlich ein Privileg, das würde wohl mancher vergessen. Sie kommen in das Land, können hier leben und haben hier Freiheit. Da darf man sich eigentlich nicht groβ etwas zu Schulden kommen lassen. Viele Türken haben es in der Schweiz zu etwas gebracht und oft werden dann diese mit anderen, die sich nicht an die Regeln halten, in einen Topf geworfen. Das geht doch nicht!“ Dieser junge Mann mit Migrationshintergrund bringt zum Ausdruck, was auch der Generalmajor a. D. Gerd Schultze-Rhonhof in seinem offenen Brief an Frau Merkel geschrieben hat: Dass es nämlich das Selbstverständlichste auf der Welt zu sein scheint, sich gegenüber einem Gastgeber anständig zu verhalten. Warum darf dann Ausländerkriminalität kaum noch angesprochen werden? Die Redaktion (brm.) Keine Ausweisung wegen „Bagatelle-Delikten“ mab. In einem Interview sagte die Geschäftsleiterin der privaten Entwicklungshilfe-Organisation Swissaid, Caroline Morel, zur Abstimmung am 28.2.2016 über die „Spekulationsstopp-Initiative“: „Es geht bei der Initiative darum, dass die vom physischen Handel abgekoppelte Spekulation mit Agrarrohstoffen von Finanzinvestoren, Banken und Hedgefonds reguliert werden soll. Diese Art von Spekulation führt immer wieder zu Preiserhöhungen und Preisschwankungen für Grundnahrungsmittel. In Entwicklungsländern geben arme Haushalte 60 bis 80 % ihres Einkommens fürs Essen aus. Durch steigende Preise für Grundnahrungsmittel, werden diese Familien in ihrer Existenz bedroht. Angesichts der 800 Millionen Menschen, die heute unter Hunger leiden, ist die Spekulation mit Nahrungsmitteln ein Skandal. Gerade in der Schweiz, einem der wichtigsten globalen Handelsplätze für Agrarrohstoffe, braucht es einen mutigen politischen Schritt zum Schutz des Rechts auf Nahrung für alle.“ Wenn durch einen Spekulationsstopp von Grundnahrungsmitteln die Armut auf der Welt vermindert werden kann, dann wird es auch weniger Wirtschaftsflüchtlinge geben, die ihre Heimat in Richtung Europa verlassen werden. [7] Wirtschaftsflüchtlingsstrom eindämmen durch Spekulationsstopp of./dk. Als Bildungs- und Sicherheitsminister des Schweizer Kantons Wallis sieht sich Oskar Freysinger mit dem kostenintensiven Problem der importierten Ausländerkriminalität konfrontiert. Durch die Nichtumsetzung der Ausschaffungsinitiative von 2010 seien den von Budgetsorgen geplagten Kantonen erhebliche Mehrkosten im Strafvollzugsbereich entstanden. Für das Jahr 2015 hochgerechnet bezahle allein der Kanton Wallis 16,66 Millionen Schweizer Franken für den Straf- und Maßnahmenvollzug für ausländische Häftlinge, die beinahe 70 % der Insassen ausmachen. Schweizweit belaufen sich die jährlichen Kosten für inhaftierte Ausländer auf über 730 Mio. Schweizer Franken. Eine Umsetzung der Initiative würde die Kosten hauptsächlich im Bereich der Untersuchungshaft und im Maßnahmenvollzug mittelfristig senken, was auch die nötige Entspannung in den völlig überbelegten Gefängnisanstalten bringen würde. Es sei zwingend nötig über Instrumente zu verfügen, die es ermöglichen die Situation zu korrigieren. Die Durchsetzungsinitiative, über die am 28. Februar 2016 abgestimmt wird, ist eines davon. [6] Die hohen Kosten von importierter Kriminalität rs. Der Ständerat, Rechtsanwalt und Harvard-Absolvent Andrea Caroni bekämpft die Durchsetzungsinitiative mit folgendem Argument: Es darf nicht sein, dass bei einer Annahme der Initiative ein vorbestrafter Ausländer bereits dann ausgeschafft werde, wenn er aus dem Garten seines Nachbars einen Apfel klaue. Im Initiativtext kann jedoch jedermann nachlesen, dass einer Ausweisung von kriminellen Ausländern zwingend gerichtliche Strafverfahren vorauszugehen haben, die mit Schuldsprüchen enden. Da stellt sich nun die Frage, ob in der Schweiz das Klauen eines Apfels von Nachbars Apfelbaum je ein gerichtliches Strafverfahren ausgelöst hat? Langjährige, erfahrene Richter haben dazu bereits festgehalten, dass aus schweizerischer Rechtsgeschichte nichts dergleichen bekannt sei. Die Voraussetzung für die Ausweisung eines ausländischen Kriminellen ist ein Schuldspruch, hervorgegangen aus einem ordentlichen gerichtlichen Strafverfahren. In schweren Fällen wie Mord, Vergewaltigung und Einbruchdiebstahl bewirkt gemäßDurchsetzungsinitiative bereits ein einziger Schuldspruch die Ausweisung. Bei als weniger schwer eingestuften Delikten erfolgt die Ausweisung nach erstmaliger Rückfälligkeit. [5]

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