102 sak. Jede Person kann bei der KESB mit wenigen Angaben eine Gefährdungsmeldung machen, wenn ihres Erachtens Erwachsene oder Kinder gefährdet sind. Bei „dringendem Handlungsbedarf“ kann die KESB vorsorgliche Sofortmaßnahmen ohne Anhörung der am Verfahren beteiligten Personen (!) treffen. Dass eine Gefährdungsmeldung auch leicht missbraucht werden kann, zeigt folgender Zeugenbericht: „Mit Hilfe der Familie seiner Freundin hatte unser 16-jähriger Sohn eine Gefährdungsmeldung bei der KESB eingereicht, um seine Fremdplatzierung zu bewirken. Dabei wurde ein weiteres Verfahren zur Abklärung von Kinderschutzmaßnahmen für unsere anderen drei Kinder in die Wege geleitet. So entstand ein gewaltiger Druck für die ganze Familie. Aufgrund eines positiven Abklärungsberichtes wurde das Verfahren dann jedoch eingestellt, was allerdings keinen Einfluss auf die Fremdplatzierung unseres Sohnes hatte: Die ,Pflegefamilieʻ (die Familie der Freundin unseres Sohnes) erhielt monatliche Beiträge von gut CHF 1.600 und auch noch nach seiner Volljährigkeit über CHF 1.000. Von Bekannten wissen wir, dass Pflegefamilien bei ähnlichen Fällen über CHF 3.000 pro Monat erhielten.“ Der große finanzielle Anreiz im Verbund mit einer fragwürdig überprüften Gefährdungsmeldung birgt in sich ein nicht zu unterschätzendes Missbrauchspotential: Denn Fremdplatzierungen sind durchaus auch ein finanzielles Geschäft! [6] Quellen: [5] www.srf.ch/news/schweiz/schwander-das-ist-schlimmer-als-damals-mit-den-verdingkindern | https://de.wikipedia.org/wiki/Verdingung [6] www.kesb-zh.ch/sites/default/files/attachments/merkblattgefaehrdungsmeldungks_0.pdf | Zeugenbericht [7] http://v2.suedostschweiz.ch/epaper/pdf/blaettern_detail_fs.cfm?Page=05_onon_05_2014-10-02&wordListForPDF=jugendschiff%20bruno%20hug (Seite 1) | https://olivierkessler.wordpress.com/2015/02/19/menschenwurde-schutzen-kesb-abschaffen | www.hagenbuch.zh.ch/willkommen [8] www.kesb-aufsicht.zh.ch/internet/microsites/kesb/de/home.html | http://www.kesb-aufsicht.zh.ch/internet/microsites/ kesb/de/aufsichtstaetigkeit/berichterstattung/_jcr_content/contentPar/downloadlist_0/downloaditems/532_1465996738445.spooler.download.pdf (Seite 10) [9] www.kla.tv/6264 | www.livenet.ch/themen/gesellschaft/ethik/285809-tausende_protestieren_gegen_kinderschutzkidnapping_in_norwegen.html S&G Hand-Express fh. Im Kanton Zürich hat das Gemeindeamt* die Aufsicht der KESB inne. Es soll für eine korrekte und einheitliche Rechtsanwendung in der KESB sorgen. Das Gemeindeamt kann u.a. Inspektionen durchführen und auf Anzeige hin einschreiten. Bemerkenswerterweise ist es aber als einzige Kontrollinstanz der KESB nicht befugt, einen ihrer Entscheide zu korrigieren! M. a.W.: Es gibt keine behördliche Instanz, welche fortwährend die Entscheidungen derKESB inhaltlich überprüfen bzw. umstoßen kann. Dies geschieht nur bei gerichtlichem Einschreiten einer betroffenen Person, aber auch das nicht zwingend mit Erfolg: 2014 wurden alle 34, 2015 alle 38 solcher Beschwerden abgelehnt. Auch in anderen Kantonen werden Beschwerden mehrheitlich abgewiesen. Die 13 KESBBehörden des Kantons Zürich werden durch das Gemeindeamt einmal im Jahr besucht, wobei stichprobenweise rund 21.000 Dossiers (Stand 2015) überprüft werden – mit zwei Prüfern innerhalb eines Tages … ! Dossiers zu überprüfen ist das eine, doch wer überprüft all die vielen Entscheidungen der KESB, die oft tief ins Familienleben eingreifen und mit gesundem Menschenverstand weder nachzuvollziehen noch zu begründen sind? Es ist höchste Zeit, dass die KESBwirksam zur Rechenschaft gezogen wird! [8] *Das Gemeindeamt ist eine organisa- torische und finanzielle Nahtstelle des Kantons zu den Gemeinden. KESB verschlingt Steuergelder rg. Mit der KESB wurde eine aufgeblähte und teure Bürokratie geschaffen, wie folgende Beispiele zeigen: Die politische Gemeinde Hagenbuch nimmt eine Asylantenfamilie auf, die KESB ist zuständig für die Betreuung. Vier Kinder werden fremdplatziert, der Rest der Familie wird von Sozialarbeitern betreut. Kosten für das 1.100-Seelen-Dorf: CHF 60.000 pro Monat … Dem 14-jährigen Marco H. wird von der KESB, gegen den Willen der Mutter, eine Therapie auf einem Jugendschiff verordnet. Die Kosten für die politische Gemeinde Schmerikon belaufen sich auf CHF 300.000. Im Nachhinein wurde bekannt, dass das Jugendamt Bern diesem Jugendschiff Mitte 2016 die Bewilligung entzog, weil es pädagogische Mängel gab und die Sicherheit der Jugendlichen nicht mehr gewährleistet war. Ein Gemeindepräsident findet klare Worte: „Wir hatten schon früher ähnliche Fälle. Doch seit die KESB die Fälle übernimmt, ist es teurer.“[7] Schlusspunkt ● Ob in Norwegen, Frankreich, Deutschland oder der Schweiz, zusammenfassend ist eines zu beobachten: Es ist ein Raub im Gange. Da sind Behörden, die den Eltern die Rechte über ihre Kinder nehmen wollen. Damit entpuppen sich KESB, Barnevernet (norwegische Jugendschutzbehörde), Jugendamt & Co. als U-Boote des Gender-Mainstreaming, die „keiner genau kennen soll“. Denn Ziel der von der UNO beschlossenen Gender-Agenda ist es, die Rechte der Eltern über ihre Kinder abzuschaffen, um ein globales gleichgeschaltetes Familien- und Gesellschaftsmodell durchzusetzen (siehe www.kla.tv/6262). Wie verhindert man das? Der norwegische Menschenrechtsanwalt Marius Reikerås ist überzeugt, dass der große internationale Druck Norwegen schlussendlich dazu bringen wird, sein System zu ändern (siehe Intro). Anhaltender und friedvoller Druck zeigte in Norwegen bereits seine Wirkung: Die norwegische Familienministerin setzte eine Untersuchungskommission ein. Nur so wird auch der Raub gestoppt werden können! [9] Gefährdungsmeldung: Missbrauch leicht gemacht „Schlimmer als bei den Verdingkindern!“ dd. Der Schweizer SVP-Nationalrat Pirmin Schwander äußerte in der Rundschau des Schweizer Fernsehens vom 31.8.2016, was ihn antreibt, gegen die Missstände der KESB Widerstand zu leisten: „Wir sprechen momentan im Parlament darüber, dass wir jetzt Zahlungen machen wollen für die Verdingkinder*, die man grundlos weggenommen hat. Und eigentlich geschieht heute vor der Haustüre genau dasselbe! Drei bis fünf Kinder pro Tag, die man einfach von den Eltern wegnimmt, von Müttern wegnimmt.“ Oft gehe die KESB nicht auf die Vorstellung der Betroffenen ein, suche keine Gespräche oder stelle kein Vertrauen zu einer Person her, die Hilfe braucht, so Schwander. „In einem Fall hat man das Kind weggenommen, bevor es geboren wurde! So einen Entscheid zu fällen, da müsste man eigentlich 20 Jahre Haft geben, so jemandem, der so etwas entscheidet, das ist furchtbar! Das ist schlimmer als bei den Verdingkindern!“[5] *Meistens Waisenkinder oder von Fahrenden, die in der Schweiz bis in die 1980er Jahre von den Eltern weggenommen und auf Bauernhöfen für Zwangsarbeit eingesetzt wurden. KESB-Kontrollinstanz ist eine Farce Die Redaktion (jb./dd.) AUSGABE 49/16: Kinderschutzbehörden am Beispiel KESB
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