S und G Jahrbuch 2016

101 Stimme Gegenstimme Nicht gläserne Bürger - gläserne Medien, Politiker, Finanzmogule brauchen wir! Weltgeschehen unter der Volkslupe S&G Klarheit durch intelligente Analytiker Weniggehörtes - vom Volk fürs Volk! frei und unentgeltlich Inspirierend S&G DIE VÖLKER HABEN EIN RECHT AUF STIMME UND GEGENSTIMME Medienmüde?Dann Informationen von ... www.KLAGEMAUER.TV Jeden Abend ab 19.45 Uhr Quellen: [1] www.kla.tv/1769 | www.kla.tv/7930 | www.kla.tv/7929 | www.thelocal.no/20160212/norway-child-protection-agency-faces-further-protests | www.nzz.ch/international/europa/sorgerechtsentzug-in-norwegen-stiehlt-der-norwegische-staat-kinder-ld.18684 [2] www.ch-volk.com/wp-content/ uploads/2016/05/ber-interface-evaluation-kesr-d.pdf | http://schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/blut_an_den_haenden_der_kesb-2076 |[3] Zeugenbericht [4] www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/story/27393103 | Artikel „Paragraphen-bestimmte Kontaktsperre“ aus „Schweizerzeit“ vom 18.3.16 ~ Ausgabe 49/2016 ~ Kinderschutzbehörden am Beispiel KESB 29. September 2016 INTRO Was den Kinder- und Jugendschutz in verschiedenen europäischen Ländern betrifft, lassen sich laut vorliegenden Quellen identische Entwicklungen der jeweils zuständigen Behörden feststellen. Es finden sehr voreilige Entzüge des elterlichen Sorgerechts statt, größtenteils gegen den Willen der Kinder. Ihnen wird der Kontakt zu den Eltern verweigert, auf ihre Wünsche oder Ängste wird nicht eingegangen. Die Eltern sind gezwungen zu beweisen, ihre Erziehungspflicht erfüllt zu haben, und nicht die Behörden, dass dem nicht so ist. Durch die vielen Fremdplatzierungen* kann regelrecht von einer aufblühenden Pflegeeltern- und Heimindustrie gesprochen werden. Die Kosten fallen auf den Steuerzahler. Hervorzuheben ist die besorgniserregende Entwicklung in Norwegen, wo 90 % der Fremdplatzierungen aufgrund harmloser Umstände verordnet und gesundeFamilienstrukturen bewusst zerstört werden. In Norwegen sind mittlerweile 4–7 % aller Kinder unter 18 Jahren unter der Obhut des Barnevernet-Systems, der norwegischen Kinderschutzbehörde. Die Facebook-Gruppe „Norway, Give Us Back the Children You Stole“** publizierte, dass im Frühjahr 2016 über 60.000 Menschen in verschiedenen europäischen Ländern, in Russland und Amerika gegen die staatliche Inobhutnahme norwegischer Kinder demonstriert haben. Auch in Deutschland werden jährlich über 40.000 Kinder (Stand 2014: 48.059) vom Jugendamt in Obhut genommen. Und seit in der Schweiz die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde) im Jahr 2013 installiert worden ist, mehren sich auch hier Schreckensmeldungen. Diese S&GAusgabe befasst sich mit der Situation in der Schweiz. Die Entwicklungen und Prinzipien, welche hier aufgedeckt werden, sind aber überall dieselben. [1] Der Name „Schutzbehörde“ soll Fremdplatzierungen legitimieren sk./rb. Es mehren sich Berichte, dass Familienmitglieder völlig unverhältnismäßig durch die KESB aus der Familie gerissen und fremdplatziert werden: Die KESB Linth ließ einen damals achtjährigen Jungen durch die Polizei aus dem Unterricht abholen. Grund: Laut KESB könne die alleinerziehende Mutter ihre Mutterschaftspflichten nicht genügend erfüllen, da sie 100 % arbeite. Dies, obwohl der Junge tagsüber von der Großmutter betreut worden war. Die verzweifelte Mutter erfuhr erst zwei Jahre später wohin ihr Sohn gebracht wurde … In einem anderen Fall wurde der Schwester eines geistig behinderten Mannes verboten, sich um ihren Bruder zu kümmern, da die Betreuung laut KESB zu wenig professionell sei. In der Folge erhielt die Frau Hausverbot (für ihr gemeinsames Haus), der Bruder wurde in ein Heim gebracht und die KESB verkaufte das Haus der beiden, um damit die Von der bürgernahen Laien- zur bürgerfernen Zentralbehörde *Unterbringung minderjähriger Kinder außerhalb der eigenen Familie **deutsch: „Norwegen, gib uns die Kinder zurück, die du gestohlen hast“ db. Mit der Revision des Zivilgesetzbuches vom 1.1.2013 wurde aus der Vormundschaftsbehörde die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde). Bis anhin wurde der Bereich Beistandswesen und Fremdplatzierungen von gewählten Bürgern ausgeführt, die in der Regel große Lebenserfahrung aus Beruf, Familien und Vereinen mitbrachten. Diese Volksnähe war unerlässlich für das Finden von menschlichen, vernünftigen und finanziell tragbaren Lösungen. Die heutige Praxis sieht ganz anders aus: Juristen und Sozialarbeiter betreuen Fälle, welche sie lediglich aus der Aktenlage kennen. Im Zentrum steht nicht mehr die zwischenmenschliche Beziehung, sondern die kalte Anwendung von Paragrafen. Die Gemeindebehörden werden keineswegs in die Entscheidungen miteinbezogen, sie bleiben lediglich Zahlstelle. Die Eigenständigkeit der Gemeinden geht dabei in diesem zentralistischen System verloren, und Entscheidungen werden über die Köpfe der Bürger hinweg gefällt – bis hin zur totalen Entmündigung. [2] Unverständlich: KESB missachtet Familienstrukturen büj. Eine Zeugin berichtet: „Als es um die Fremdplatzierung von unserem Enkelkind durch die KESB ging, teilte diese uns mit, dass sie vom Gesetz her nicht einmal mit uns reden müssten. Verwandtschaftliche Beziehungen hätten keinen großen Einfluss auf die Fremdplatzierung eines Kindes. Erst wenn man als Großeltern eine behördliche Bescheinigung hat, kommt man als Pflegeeltern des eigenen Enkelkindes überhaupt in Frage. Obwohl wir eigene Kinder haben, wurde unser ganzes Haus angeschaut, ob es kindgerecht sei, und wir mussten einen vierseitigen Fragebogen ausfüllen … Der Junge fühlte sich bei uns zuhause und kannte und liebte die ganze Familie. Ein solches Kind einfach in einer fremden Familie zu platzieren, hat mit dem so oft zitierten Kindeswohl nichts mehr zu tun.“ Dieser Zeugenbericht erinnert an den „Fall Flaach“: Eine Mutter, deren zwei Kinder fremdplatziert wurden, brachte diese in ihrer Verzweiflung um. Das wäre wohl nicht passiert, wenn man auf das Angebot der Großeltern – als Pflegeeltern zur Verfügung zu stehen – eingegangen wäre. [3] „Der Grundsatz in unserer Gesellschaft muss sein, dass ein Kind Wärme und Zärtlichkeit von Eltern erfahren darf, von Mutter und Vater. Und die Menschlichkeit, die menschliche Wärme, die mütterliche Wärme kann im Heim keiner geben, darf er nicht einmal.“ Pirmin Schwander, Schweizer Nationalrat der Schweizerischen Volkspartei (SVP) Die Redaktion (jb./dd.) Unterbringungskosten zu decken …Die Bezeichnung „Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde“ hat in manchen Fällen nichts mit dem Schutz von Kindern und Erwachsenen zu tun, sondern dient vielmehr als Legitimation für Fremdplatzierungen, die jeder gesunde Menschenverstand ein Verbrechen nennen würde! [4]

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