S und G Jahrbuch 2015

DIE VÖLKER HABEN EIN RECHT AUF STIMME UND GEGENSTIMME timme egenstimme Nicht gläserne Bürger - gläserne Medien, Politiker, Finanzmogule brauchen wir! Weltgeschehen unter der Volkslupe S&G Klarheit durch intelligente Analytiker Wenig Gehörtes - vom Volk fürs Volk! frei und unentgeltlich Inspirierend S&G 101 te. Anstatt nach dem jüngsten Vorfall in einer Mainzer Kita (S&G Nr. 32/2015) die Frühsexualisierung in Kindergarten und Grundschule zu stoppen, werden von der Bundesregierung immer weitere Maßnahmen gegen das Grundgesetz, das Kindeswohl und den Menschenverstand durchgedrückt. Jüngstes Beispiel ist die Kindergartenbox „Entdecken, schauen, fühlen!“, die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Februar auf der Bildungsmesse didacta 2015 präsentiert wurde. Zwei prägnante Stoffpuppen sollen in Zukunft deutsche Kitas und Kindergärten bereichern: „Lutz“, ein Junge mit Hoden und Penis und „Linda“ mit der dazu passenden Vagina. Idealerweise soll der Puppe „Lutz“ vor den Kleinkindern in den Kindergärten mit Hilfe der Erzieher/-innen trickreich „die Hose runterrutschen“. Dann soll das Thema aufgegriffen und die beiden Sexualerziehungsmittel „Lutz“ und „Linda“ Quellen: [1] http://pravda-tv.com/2014/10/fruhsex | http://epochtimes.de/--a1251414.html [2] http://bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/publikationen,did=3836.html INTRO Manchmal fühlt man sich wie „im falschen Film“. Aus dem Radio kennen wir bereits etliche Varianten des sogenannten „Telefon-Schrecks“: Da ruft ein Moderator (meistens angestiftet von Bekannten des „Opfers“) z.B. als Pastor bei einem völlig ahnungslosen Brautpaar an und schildert ein „kleines“ Problem bezüglich der bevorstehenden Trauung. Aufgrund dringender archäologischer Ausgrabungen sei die Kirche nur noch über eine überschwemmte Baugrube zugänglich, der Zugang sei aber mit Gummistiefeln ohne weiteres möglich, die geladenen Gäste müssten lediglich informiert werden, dass jeder welche mitbringe... Die Angerufenen reagieren erwartungsgemäß ziemlich schockiert – bis dann schließlich die Story aufgelöst wird. Noch viel schockierter müssen wohl ein zehnjähriger Junge und seine Eltern gewesen sein: Trotz Grippe-Erkrankung wurde er durch Beamte des örtlichen Ordnungsamtes unangekündigt abgeführt und in die Schule zum Sexualkundeunterricht gebracht. Dieser „Film“ hatte jedoch kein „Happy End“ und wurde auch nicht im Radio übertragen. Er spielte sich tatsächlich so brutal in der Realität ab. Doch wer sind die „Regisseure“ dieser schrecklichen „Filme“, in denen immer mehr Menschen ganz real gequält werden? Diese S&G-Ausgabe deckt wieder etliche Urheber auf und gibt Einblick in ihre Hintergründe. Aber nur, wenn diese Informationen durch den verbindlichen Einsatz eines jeden S&G-Kuriers auch an die Öffentlichkeit gelangen, können wir diese „falschen Filme“ noch rechtzeitig stoppen und durch gute ersetzen, denn so schaffen wir den Freiraum, uns als „Regisseure“ einer neuen Welt zu betätigen, die von Achtung, Feingefühl, Respekt und Verantwortung füreinander geprägt ist und in der Kinder wieder Kinder sein dürfen. „Und bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt“ ah. In Nordrhein-Westfalen wurde ein neues Exempel statuiert: Staatlicher Zwang zur „Frühsexualisierung“ führte dazu, dass ein Zehnjähriger mit Gewalt aus seinem Elternhaus gezerrt und in die Schule verfrachtet wurde. Der Fall spielte sich am 22. Juni in Schwelm nahe Wuppertal ab. Die Stimmen immer mehr besorgter Eltern werden einfach überhört und diese als Ewiggestrige, prüde oder Rabeneltern bezeichnet, weil sie ihren Kindern nicht ihr „Recht auf Sexualität“ zugestehen wollen. Doch ist es nicht vielmehr so, dass das angebliche „Recht“ auf sexuelle Erfahrungen deshalb erzwungen und gefordert werden muss, weil es nicht kindgerecht ist, nicht in diese Phase ihrer Entwicklung passt? Denn nur dann, wenn jemand etwas gegen die Gesetze der Natur durchsetzen möchte, muss er ein entgegengesetztes „Recht“ konstruieren und einfordern. Und selbst die Eltern dürfen im Namen ihres Kindes nicht „nein“ sagen, sonst werden sie bestraft. Wo bleiben hier die bestehenden Grundrechte des Kindes? Sie werden übergangen und ignoriert, während dem Kind ein „Recht“, unter dem es leidet, aufgezwungen wird. [1] Fortsetzung Seite 2 „Ich fordere den Landtag und die Landesregierung auf, ihr Vorhaben, die Schulen auf diese schädliche Sexualpädagogik zu verpflichten, aufzugeben, sich kritisch mit den verfassungsfeindlichen Lernzielen dieser Sexualpädagogik auseinanderzusetzen und das Grundgesetz [...] und das [...] Schulgesetz zu achten.“ Prof. Dr. Manfred Spieker, Träger des Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst I. Klasse Wenn „Lutz“ und „Linda“ im Kindergarten die Hosen runterrutschen... Rechte des Kindes aus der Kinderrechtskonvention: Vorrangigkeit des Kindeswohls Der Grundsatz der Orientierung am Kindeswohl verlangt, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes im Vordergrund steht. (Artikel 3, Absatz 1) Berücksichtigung des Kindeswillens Kinder haben das Recht darauf, dass sie zu allen sie berührenden Angelegenheiten ihre Meinung äußern können und dass diese auch entsprechend berücksichtigt wird. (Artikel 12, Absatz 1) [2] Ausgabe 48/15 ~ Sonderausgabe Gender-Mainstreaming ~ 6. September 2015 Die Redaktion (ms.)

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