S und G Jahrbuch 2014

DIE VÖLKER HABEN EIN RECHT AUF STIMME UND GEGENSTIMME timme egenstimme Nicht gläserne Bürger - gläserne Medien, Politiker, Finanzmogule brauchen wir! Weltgeschehen unter der Volkslupe S&G Klarheit durch intelligente Analytiker Wenig Gehörtes - vom Volk fürs Volk! frei und unentgeltlich Inspirierend S&G 95 db. Die „Westliche Wertegemeinschaft“ ist eine Gemeinschaft, in der Völker nach den Regeln des Kapitalismus von einer immer reicher werdenden Führungsschicht ausgebeutet werden. „Heute ist Demokratie Fassade der Plutokratie (Geldherrschaft)“, dies erkannte bereits 1922 der Gründer der Paneuropa-Union, R.N. Graf Coudenhove-Kalergi. Da Geldherrschaft sich nicht offen zeigt, kann den Völkern von ihren gewählten Volksvertretern und den der Geldherrschaft dienenden Medien Demokratie und Freiheit vorgetäuscht werden. Die „Westliche Wertegemeinschaft“ strebt unter der falschen Flagge Freiheit und Demokratie Weltherrschaft an. Sie stößt dabei jedoch auf Widerstand. Der Irak und Afghanistan sind Beispiele für weitgehend gescheiterte Versuche, ebenso wie der Ausbreitungsversuch der Orangene Revolution in der Ukraine vor einigen Jahren. Gegenwärtig versuchen sich Russen in den von ihnen bewohnten Gebieten der Ukraine gegen einen erneuten Versuch der Vereinnahmung durch die „Westliche Wertegemeinschaft“ zur Wehr zu setzen. Es ist ihr gutes Recht, selbst zu bestimmen, unter welchem Herrschaftssystem sie leben wollen. Mögen Russen standhaft bleiben und der verlogenen „Westlichen Wertegemeinschaft“ eine weitere Niederlage bereiten. Und mögen Ukrainer erkennen, dass Freiheit und Demokratie der „Westlichen Wertegemeinschaft“ eine Mogelpackung ist. Zu Freiheit und Demokratie führen weder Kommunismus noch Kapitalismus. Der neue Weg zur mündigen Gesellschaft bildet sich gerade jetzt – durch Aufklärungsarbeit. [4] Demokratie als Fassade der Geldherrscher Quellen: [1], [2],[3] Originalartikel; www.webinformation.at/material/Wegwarte_final.pdf | [4] Die neue Leserbriefzeitung LBZ, 218. Ausgabe/Jahrgang 2014 Fortsetzung Seite 2 tern, er bricht ein. Warum? Ganz einfach: Weil sein Fundament instabil ist: Der Sturz war vorprogrammiert. Denn es fehlte von Beginn an der Wille zur INTRO Ein Austritt aus der EU wäre rechtlich abgesichert: Es ist immer wieder erstaunlich, dass Bürger allen Ernstes behaupten, dass ein EU-Austritt nicht möglich sei. Das wird den Menschen offenbar über viele Kanäle „vermittelt“, entspricht aber nicht den Fakten! Der Austritt aus der EU ist im geltenden „EUVertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ (Lissabon-Vertrag) genau geregelt. [1] Artikel 50 des EU-Vertrages lautet wörtlich: 1. Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten. 2. Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat (Anmerkung: die Staats- und Regierungschefs) seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten des Austrittes aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments. 3. Die Verträge finden auf den betroffenen Staat, ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Abs. 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern. Die Absätze 4 und 5 des Austrittsartikels sind rein formaler Natur und unbedeutend. [2] Russische Biowaffe mit US-Patent?(von Eva Herman) Es ist soweit: Die Krise in den Medien nimmt deutlich Gestalt an. Ein riesiger, prachtvoller Glaspalast, der seit einem Jahrhundert auf einflussreichem Podest stand, beginnt jetzt zu splitAustritt aus der EU – überparteiliches Volksbegehren: Weil Österreichs Bürger nicht länger als Melkkuh für die „Rettung“ des Teuro und der Banken-Misswirtschaft herhalten wollen! Immer höhere Milliardenzahlungen für „Brüssel“ – das Fass ohne Boden – bedeuten eine kalte Enteignung der Bürgereinkommen. Stattdessen Wiedereintritt in die funktionierende und sparsame EFTA zur Regelung der Handelsbeziehungen. Weil echte Neutralität jegliche Mitwirkung an einem Militärpakt wie der EU-Armee (mit ihrem Naheverhältnis zur NATO) ausschließt – siehe Schweiz. Weil wir nicht Mitglieder der ATOMMACHT EU bleiben und für diese auch nicht weiter zahlen wollen (EURATOM-Vertrag!) Weil das oberste Prinzip der EU – der grenzenlose, völlig ungezügelte Freihandel – nur den Konzerninhabern dient, zum Schaden von Volkswirtschaften, Natur und Gesundheit! Folgen: Verfall der Löhne, Gehälter und Pensionen. Verlust der örtlichen Nahversorgung, Lebend-Tiertransporte über riesige Entfernungen, kein (Einfuhr-) Schutz vor genmanipulierten Substanzen. Weil mit dem Lissabon-Vertrag, der geltenden Arbeitsgrundlage der EU, die wichtigsten Prinzipien jeglicher Demokratie (z.B. die Gewaltenteilung) ausgeschaltet wurden. Nicht gewählte Kommissare bestimmen, das EU-„Parlament“ hat keine Gesetzgebungsbefugnis. So können Österreicher das Volksbegehren unterstützen: Fordern Sie unsere Unterstützungserklärung an und füllen Sie diese aus! [3] „Zu erkennen, dass man geirrt hat, ist ja nur das Eingeständnis, dass man heute schlauer ist als gestern.“ Johann Caspar Lavater Ausgabe 47/14 19. September 2014

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