S und G Jahrbuch 2014

DIE VÖLKER HABEN EIN RECHT AUF STIMME UND GEGENSTIMME timme egenstimme Nicht gläserne Bürger - gläserne Medien, Politiker, Finanzmogule brauchen wir! Weltgeschehen unter der Volkslupe S&G Klarheit durch intelligente Analytiker Wenig Gehörtes - vom Volk fürs Volk! frei und unentgeltlich Inspirierend S&G 85 Ausgabe 42/14 23. August 2014 INTRO Die derzeitigen Ereignisse in der Schweiz sind beispielhaft für eine Entwicklung, die allerorten zu beobachten ist: Volksrechte werden mit dem Ziel der schleichenden Einführung einer Diktatur schrittweise untergraben. So werden z.B. in der Schweiz verschiedene Volksinitiativen unter Berufung auf höheres Recht (z.B. auf das Völkerrecht) nicht oder nur mit Verzögerung umgesetzt. Demokratische Grundrechte werden dadurch immer mehr beschnitten. Doch es gibt überall noch Menschen und Gruppierungen, die sich mit den heute noch zur Verfügung stehenden Mitteln für Freiheit und Unabhängigkeit einsetzen. So z.B. auch die Schweizerische Volkspartei (SVP), die eine Volksinitiative angekündigt hat, die Landesrecht über fremdes Recht stellen soll. Im Parlament wie auch bei vielen Juristen kommt dieses Vorhaben – wie die meisten von der SVP angestossenen Volksinitiativen – jedoch nicht gut an. So konnte man z.B. in den Tageszeitungen lesen: „Juristen warnen vor Landesrecht-Initiative“, „SVP ist bereit, die Menschenrechte zu opfern“ oder „Abschied von den Menschenrechten“. Doch entgegen dem medialen Schlechtreden dieser Volksinitiative scheint die SVP den Nerv der Zeit und des Volkes getroffen zu haben. Denn angesichts des drohenden EU-Schleichbeitritts mit automatischer Übernahme des EU-Rechts ist diese Volksinitiative notwendig, damit die schweizerische Souveränität und Freiheit erhalten bleibt. Auch die Volksbewegungen zur Unabhängigkeit Kataloniens von Spanien und Veneziens von Italien lassen erahnen, dass der Wunsch nach nationaler Souveränität nicht nur die Herzen in der Schweiz bewegt. Die Redaktion (brm.) Internationales Recht: Ein Instrument zur Aushöhlung der Volksrechte? mbr. „Man nennt dieses fremde Recht internationales Recht. Am liebsten redet man von ,Völkerrecht‘, als hätten es alle Völker demokratisch eingesetzt. Schon der Name ist ein Schwindel. Wer aber hat dieses wohltönende ,Völker‘-Recht gesetzt? Seine Schöpfer haben viele Namen. Je nachdem spricht man von internationalen Experten, hochkarätigen Juristen, angesehenen Professoren, von Kongressen, internationalen Foren und Organisationen. Doch man weiß es in der Regel nicht so genau. Nur eines weiß man: Vom Volk selber ist dieses Völkerrecht sicher nicht gesetzt worden! […] Die heutige Tendenz, die Volksrechte leichtfertig durch übergeordnetes Recht – eben internationales oder sogenanntes ,Völkerrecht‘ – zu ersetzen, ist Unfug und gegen Volk und Leute gerichtet. Es schränkt unsere Freiheit ein und ist höchst unschweizerisch! Es beseitigt eine wichtige Säule, der wir die Stärke der Schweiz verdanken.“ Das sagt Alt-Bundesrat Christoph Blocher. Gelten diese Feststellungen nicht auch für jedes andere Land der Welt?[1] Quellen: [1] Auszug Ansprache von Alt-Bundesrat Christoph Blocher zum 1. August 2014 | www.eu-no.ch/news/hebed-de-schwiiz-sorg_12 | [2] Originalartikel: Schweizerzeit Nr.12, 27. Juni 2014, S.3 | www.thorsten-polleit.com/P_R_SZInterviewTP_27Jun2014.pdf | [3] Originalauszüge, Interview NZZ am Sonntag vom 13.7.2014 | www.eu-no.ch/downloads/bilaterale-sind-massiv-ueberschaetzt_8?SID=f8ca2cdb4ffb351533bff6f53d1f4bdbdd0551b7 Nach Einschätzung von AltBundesrat Christoph Blocher sind die bilateralen Verträge der Schweiz mit den EU-Ländern ineffizient, ersetzbar und teilweise schädlich für die Schweiz. Sie sind weit weniger wichtig, als die Wirtschaft behauptet, und die Schweiz kommt notfalls auch ohne sie zurecht. Zum Beispiel das Landverkehrsabkommen: Dieses Abkommen ist für die EU gestrickt. Ohne Vertrag ist der freie Landverkehr auf der Nord-Süd-Achse für die EU-Länder nicht gewährleistet. Darum wird die EU dieses Abkommen nicht fallenlassen. Für die Schweiz hingegen hätte der Verzicht auf dieses Abkommen große Vorteile und nur geringfügige Nachteile. Die Schweiz könnte den Verkehr von Grenze zu Grenze selbst regeln. Ja, sogar die buchstabengetreue Umsetzung der Alpeninitiative würde möglich. [...] Das Landverkehrsabkommen ist keineswegs überlebensnotwendig für die Schweiz – aber existenziell für die EU! [3] Verträge mit EU-Ländern werden massiv überschätzt „Wer in der Demokratie schläft, wacht in einer Diktatur auf.“ Autor unbekannt Weiterer Versuch, Volksentscheide auszuhebeln In einer Pressekonferenz vom 20. Juni 2014 versprach Bundesrätin Simonetta Sommaruga die „buchstabengetreue“ Umsetzung der am 9. Februar 2014 vom Schweizer Volk angenommenen Volksinitiative gegen Masseneinwanderung. Zwei Tage später wurde bekannt, dass im Bundeshaus eine „geheime“ Arbeitsgruppe mit der Aufgabe betraut ist, Mittel, Wege und Schleichwege zu finden, um Abstimmungsresultate wie das Ja zur Initiative gegen Masseneinwanderung ein für alle Mal zu verunmöglichen. Dieselbe Bundesrätin, die Volksentscheide buchstabengetreu umzusetzen verspricht, will also gleichzeitig dem Stimmbürger hinterrücks die Flügel stutzen. Ein solches Komplott gegen die Stimmbürger ist jeder Form von Demokratie unwürdig! [2] „Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.“ Art. 2, Abs. 1 der Schweizer Bundesverfassung

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