6 Ausgabe 2/14 S&G Hand-Express „Transatlantische Freihandelszone“ – die große Unterwerfung? lo. Das Projekt „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP), das einer transatlantischen Freihandelszone entspricht (Transatlantic Free Trade Area, Tafta), kommt einem Staatsstreich in Zeitlupe gleich, indem die Privilegien von Konzernen und Investoren unumkehrbar zugesichert und ausgeweitet werden sollen. Die hinter verschlossenen Türen geführten Gespräche haben zum Ziel, alle nationalen Regelungen abzuschaffen, die den Wert von Investitionen minimieren. So könnte z.B. Deutschland verklagt werden, wenn es einen Mindestlohn einführt und dadurch erwartete künftige Gewinne eines Unternehmens schmälert, sodass Entschädigungszahlungen fällig würden. Sowohl der Schutz vor chlor- und hormonbehandeltem Fleisch wie auch vor GM-Food* fiele damit weg. Denn: So wie es dann z.B. keine Schutzzölle mehr gäbe, so würde es auch keine Beschränkungen des Angebotes innerhalb der Freihandelszone mehr geben, d.h. alle Waren könnten überall angeboten werden – auch gentechnisch veränderte Lebensmittel. Nationale Gesetze, die riskante Finanzdienstleistungen einschränken würden, könnten mit Hilfe einer Klage aufgehoben werden. Die leitende Schiedsstelle wäre mit Juristen aus dem Privatsektor besetzt und unter Aufsicht der Weltbank und der UNO gestellt. Deren Pläne einer Einweltregierung und Auflösung der Nationalstaaten werden immer offensichtlicher. Deswegen dürfen wir uns dieses Trojanische Pferd „Transatlantische Freihandelszone“ nicht hereinholen! [4] „Niemand schafft größeres Unrecht als der, der es in Form des Rechts begeht.“ Platon Auflösung der Elternrechte durch den Staat sep. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied am 11. September 2013: „Mit ihr (der Schulpflicht) haben die Eltern hinzunehmen, dass der Staat als Bildungs- und Erziehungsträger im Umfang des schulischen Wirkungsfeldes an ihre Stelle tritt, womit ihre Möglichkeit, unmittelbar in eigener Person pädagogisch auf ihr Kind einzuwirken, auf den außerschulischen Bereich beschränkt wird.“ Mit diesem Entscheid wird auch das Grundrecht in Art. 6 Abs. 2 beschränkt, welches besagt, dass die Pflege und Erziehung der Kinder natürliches Recht der Eltern ist. Doch rundum greift das BVerwG in das elterliche Erziehungsrecht ein, das da lautet: „ [...] es ist Sache der Eltern, ihren Kindern diejenige Überzeugung in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln, die sie für richtig halten. Dem entspricht das Recht, sie von Glaubensüberzeugungen fernzuhalten, die den Eltern als falsch und schädlich erscheinen.“ In einer Zeit der immer früheren Einschulungen (in Berlin besteht z.B. die Schulpflicht ab fünf Jahren) und der steigenden Tendenz zu Ganztagsschulen stellt sich die dringende Frage: Wann bleibt den Eltern dann noch Zeit, ihren Kindern die eigenen Werte weiterzugeben? [3] Eine Hymne an das Leben fe. „Schon vor der Geburt können Babys fühlen, träumen und küssen.“ Forscher haben Föten beobachtet und festgestellt, dass ihre Sinneswahrnehmungen bereits ab der dritten Woche nach der Empfängnis ausgebildet werden. Der Tastsinn z.B. ist ab der achten Woche aktiv, die Föten kuscheln an der Plazenta und nehmen Berührungen von außen wahr, z.B. die Hand der Mutter oder des Vaters auf dem Bauch. Sie können Freude, Angst undWut empfinden, Zwillinge küssen und umarmen sich, manche rangeln miteinander. Doch auch das Hören spielt ab der 17. Woche eine bedeutende Rolle; das Kind nimmt den Herzschlag der Mutter wahr, später auch ihre Stimme, die sich ihm tief und unverwechselbar einprägt. Bereits im Mutterleib ereignen sich beinahe alle potentiellen Möglichkeiten eines lebensfähigen Menschen. [6] juh. Am 12. Oktober 2013 fand in Melbourne (Australien) zum fünften Mal ein „Marsch für die Babys“ statt. Die ca. 3.000 Teilnehmer der Kundgebung forderten, dass das 2008 verabschiedete Gesetz wieder außer Kraft tritt, das jeden Rechtsschutz für ungeborene Kinder aufhebt. Ca. 200 gewaltbereite Gegendemonstranten störten die Lebensschutz-Kundgebung und versuchten, diese mit verbaler und körperlicher Gewalt zu verhindern. Eine junge, mit Drillingen schwangere Frau war über die Aggression der Gegendemonstranten derart entsetzt, dass sie ihre geplante, kurz bevorstehende Abtreibung absagte! Wegen dieses erstaunlichen Ereignisses hat dieser Marsch somit sein Ziel, gerade im Angesicht aller grausigen Absichten, doch erreicht. Das Leben ist eben stärker als der Tod! [5] Schlusspunkt ● „Der Geist, der unverrückbar an ein fernes schönes Ziel glaubt, vermag die Lebenskraft sich zu erhalten, die ihn über den Alltag hinwegführt.“ Gustav Stresemann Kind hört mit – ungeboren auf Empfang „Marsch für die Babys“ rettet Drillinge „Ja zur Liebe heißt auch ja zum Leben.“ Erika Frankenfeld Quellen: [3] www.kultur-und-medien-online.blogspot.de/2013/11/schulunterricht-zu-hause-ev-das.html | www.katholisches.info/2013/11/11/bundesverwaltungsgericht-loest-elterliche-grund-und-menschenrechte-auf-der-staat-tritt-an-die-stelle-der-eltern/ | [4] Monatszeitung: Le Monde Diplomatique, Nov. 2013:„TAFTA – die große Unterwerfung von Lori Wallach“, S. 1, 16–17. | www.monde-diplomatique.de/pm /2013/11/08/a0003.text | [5] Infoblatt: mammainfo, Nr. 31, Nov./Dez. 2013: „´Marsch für die Babys’ rettet Drillingen das Leben“, S. 4–5 | [6] Magazin des Kölner Stadtanzeiger vom 7. Januar 2014 *gentechnisch veränderte Lebensmittel
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