S und G Jahrbuch 2014

72 Quellen: [4] Zeugenbericht eines Vaters  [5] www.impfschaden.info/news55/565-gguillain-barre-syndrom-als-impfschaden-nach-hepatitis-b-impfung.html | https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/msgb/show.php?modul=msgb&id=5412&s0=&s1=&s2=&words=& \www.ksta.de/newsticker/sozialgericht-sprichtkind-entschaedigung-nach-impfschaden-zu,15189532,25894788,view,asTicker.html  [6] „Meller Kreisblatt“ vom 20.5.14, S. 3, „Milch macht’s – oder doch nicht?“ | www.noz.de/deutschland-welt/vermischtes/artikel/476198/ist-kunstliche-babynahrung-schadlich-fur-kinder  [7]www.friedlich-in-die-katastrophe.de | www.greenpeace.de/ themen/atomkraft/nachrichten/artikel/eu_macht_kleinen_rueckzieher_bei_strahlengrenzwerten/ | www.greenpeace.de/files/Tabelle-Grenzwerte-EU_08apr11_0.pdf | www.youtube.com/watch?feature=player%20embedded&v=i4Gn06Fc6tk Ausgabe 35/14 S&G Hand-Express „Lautes Schweigen deutet nicht zwangsläufig allein auf den Kenner hin, sondern manchmal auch auf den uninformierten Tölpel.“ Christa Schyboll, freie Journalistin (*1952) rp. Eine Strahlenschutzverordnung soll den Menschen vor schädlichen Strahlen schützen. Doch wie sieht es tatsächlich aus? Vor der Atomkatastrophe von Tschernobyl lag der erlaubte Strahlengrenzwert bei 0,3 Becquerel* pro kg Nahrung. Danach wurde er still und heimlich auf 500 Becquerel pro kg Nahrung erhöht. Seit dem Unglück von Fukushima liegt der erlaubte Grenzwert in Europa jetzt bei 1.350 Becquerel pro kg Nahrung. In Europa sind derzeit 132 Atomkraftwerke in Betrieb. Auch ohne einen weiteren Katastrophenfall erzeugen sie täglich strahlenden Atommüll, der die Strahlenbelastung weiter steigen lässt. Statt bei der Überschreitung gesundheitsbedenklicher Grenzwerte Alarm zu schlagen, werden von Strahlenschutzbeauftragten die Grenzwerte einfach an die in Lebensmitteln tatsächlich befindliche Strahlenbelastung angepasst. Um die schlimmsten Folgen der freigesetzten Radioaktivität zu verhindern, wäre ein völliger Atomausstieg nötig, sonst bewegen wir uns – laut dem Atomkraftexperten Dr. Holger Strohm – „friedlich in die Katastrophe“. [7] ed. Prof. Dr. Melnik, Hautarzt und Allergologe, empfiehlt allen Müttern dringend: „Stillen Sie Ihr Kind mindestens ein halbes Jahr, besser ein Jahr!“ Er konnte wissenschaftlich belegen, dass künstliche Babynahrung zu viel Eiweiß hat, was das Enzym „mTORC1“ überaktiv werden lässt. Dies führt zu mehr Fettzellen und weniger Anti-AllergieZellen. „Wir programmieren unsere Kinder damit zeitlebens auf Fettleibigkeit und Allergien. Und das schon seit 100 Jahren!“, beklagt er. Stillen hat also nur Vorteile: Es ist einfach und preisgünstig, fördert die Mutter-KindBeziehung, verhindert Langzeitschäden an den Kindern und widersteht aktiv der rücksichtslosen Gewinnsucht der Nahrungsmittel- und Pharmakonzerne! [6] sp. An unserem Wohnort gibt es eine kleine Vormittagsgrundschule. Zurzeit läuft nun eine Umfrage, ob die Eltern gerne möchten, dass die Grundschule in eine sogenannte „gebundene Ganztagsschule“ umgewandelt wird. Dies hätte zur Folge, dass alle Kinder an vier Tagen der Woche bis 16 Uhr in der Schule bleiben müssten – obwohl es in Deutschland keine Ganztagsschulpflicht gibt. Die so wichtige Zeit, die Kinder in ihren Familien verbringen, wird dabei aufs Minimum reduziert. Eltern, die ihre Kinder ohnehin bis nachmittags in Betreuungseinrichtungen untergebracht haben, begrüßen diesen Vorstoß. Was sie nicht erkennen, ist, dass hier letztlich einmal mehr durch die Hintertür der „Freiwilligkeit“ ein Zwang eingeführt wird. Denn Eltern, die dies nicht wünschen, müssten ihre Kinder dann selbst täglich in eine benachbarte Grundschule ohne Ganztagsbetrieb bringen. Staatliche Stellen dürfen nicht noch mehr Zeit bekommen, unsere Kinder nach ihren Maßstäben zu erziehen, von denen wir immer mehr erkennen, dass sie den Kindern überhaupt nicht gut tun*. Also haben wir umgehend das Gespräch mit der Schulleiterin und anderen Eltern gesucht und über die Gefahren des Ganztagsschulzwangs gesprochen. Wir waren erstaunt, wie schnell wir durch unser energisches, aber herzliches Auftreten die Lehrer und Eltern auf unsere Seite bringen konnten. Wir bleiben dran, bis das Thema „Ganztagsschule“ in unserem Ort ganz „vom Tisch“ ist. [4] Stoppt den Ausbau der Ganztagsschulen Fettleibigkeit und Allergien durch Babynahrung Schlusspunkt ● Es ist zwar tragisch, dass wir selbstverschuldet soviel Unrecht zugelassen haben, aber wir erleben: mutiges, entschlossenes und rechtzeitiges Gegensteuern zeigt Wirkung! Die Redaktion (sl.) Guillain-Barré-Syndrom als Impfschaden anerkannt thf./mo. Ein zweijähriger Junge wurde gegen Hepatitis A und B geimpft und leidet seitdem an Lähmungen in den Beinen und an einer Fußfehlstellung (Guillain-Barré-Syndrom*). Die zuständige Verwaltung in Münster lehnte zunächst die Anerkennung und Entschädigung eines Impfschadens ab. Sie wurde jedoch aufgrund einer Klage der Eltern am Sozialgericht Dortmund, welches einen Zusammenhang zwischen Impfung und Erkrankung sah, dazu verurteilt, dem Kläger Beschädigtenversorgung zu gewähren. Wer solch einen Impfschaden hat, kann nun ebenso Schadenersatz verlangen – eigentlich eine gute Nachricht. Warum muss aber – über die Hintertür der Versorgungsämter – trotzdem wieder der Steuerzahler für diesen Schaden aufkommen und nicht der eigentliche Verursacher, nämlich die Impfstoff herstellende Pharmaindustrie? [5] Heimliche Grenzwerterhöhung „Wer der Gerechtigkeit folgen will durch dick und dünn, muss lange Stiefel haben.“ Wilhelm Busch, dt. Schriftsteller, Maler u. Zeichner (1832–1908) *z.B. die Frühsexualisierung (S&G Nr. 23/14 oder Nr. 47/13) *Das Guillain-Barré-Syndrom ist eine Erkrankung der Nervenbahnen. Siehe auch S&G-Sonderausgabe Nr. 50/12 zum Thema Impfen. *Einheit, in der die Strahlung einer radioaktiven Substanz angegeben wird

RkJQdWJsaXNoZXIy MTY5NDM=