S und G Jahrbuch 2014

22 Ausgabe 10/14 S&G Hand-Express mab. Trotz massiver Angstkampagne und Androhungen von Seiten der EU, des Schweizer Bundesrates und der großen Wirtschaftsverbände hat eine knappe Mehrheit des Schweizer Volkes am 9.2.2014 JA gesagt zur Initiative gegen die weitere Masseneinwanderung von EU-Bürgern. Die Reaktionen darauf waren im In- und Ausland zum Teil sehr heftig. So haben am Abstimmungssonntag in mehreren großen Schweizer Städten Gegner aus Wut über die Annahme der Initiative demonstriert und dabei in Zürich auch vereinzelte Sachschäden von mehreren tausend Franken angerichtet. In Deutschland sagte der Rechtspopulismus-Forscher Alexander Häusler, dass das Votum kurz vor der Europawahl ein „fatales Signal“ sei. Zitat: „Das Schweizer Votum droht eine Art von basisdemokratischem Persil-Schein für rassistische Kampagnen zu werden.“ Für Häusler haben demnach 50,3% der Abstimmenden eine rassistische Kampagne unterstützt! Ist die Schweiz deswegen ein Volk von Rassisten und Menschenhassern? Oder hat sie dem nicht zu verleugnenden Problem der maßlosen Zuwanderung einfach mal nüchtern in die Augen geschaut? Gegenüber der massiven Kritik über das Abstimmungsresultat gab es durchaus auch Lob an die Adresse des Schweizer Souveräns. So etwa vom EU-Abgeordneten Nigel Farage, der sagte: „Wunderbare Nachrichten für die nationale Souveränität und die Freiheitsliebenden in ganz Europa. Die weise und starke Schweiz ist aufgestanden gegen die Drangsalierungen und Bedrohungen der Brüsseler Bürokraten.“ Es sei toll, dass die Schweizer nun selbst entscheiden könnten, wie viele Leute sie einladen wollen, in ihr Land zu kommen. Farage ist überzeugt: „Wenn die Briten darüber abstimmen dürften, wäre das Ergebnis das gleiche – aber es wäre ein Erdrutschsieg.“ Wünschen wir den Völkern Europas, dass sie künftig auch über Dinge abstimmen dürfen, die in das alltägliche Leben derart einwirken wie Schlusspunkt ● „Bleiben wir also bei der Stange und lassen uns durch nichts von unserem Vorhaben abbringen! Was uns noch zu tun bleibt, ist mehr, als was wir bereits hinter uns haben; doch ein Großteil des Fortschritts beruht darauf, den Willen zum Fortschritt zu haben. Dessen aber bin ich mir gewiss, dass ich will, und zwar mit ganzer Seele.“ Seneca, römischer Philosoph rb. Januar 2013 in der Schweizer Stadt Zug: Zwei Schweizer werden in einer Kaffeebar von zwei jungen Männern mit Migrationshintergrund zunächst grundlos angepöbelt und unmittelbar danach tätlich angegriffen. Der eine wird durch einen Faustschlag ins Gesicht sofort bewusstlos geschlagen und danach (am Boden liegend) von den Schlägern mit Fußtritten gegen den Kopf traktiert. Der Kamerad geht mit einem Barhocker dazwischen und wendet damit weitere Verletzungen ab. So weit, so schlecht. Das noch Unfassbarere geschieht danach: Die Zuger Staatsanwältin verurteilt die Schläger zu je 9.000 CHF, die beiden Angegriffenen zu 8.050 bzw. 8.000 CHF Buße! Begründung: Beteiligung an Raufhandel und Sachbeschädigung. Nachträglich schien die Staatsanwaltschaft einzusehen, dass eine Strafe gegen das bewusstlos geschlagene Opfer unrechtmäßig war und bot diesem die Halbierung der Buße an. Die damit verbundene Auflage ein Äußerungsverbot über die Geschehnisse in der Öffentlichkeit. Diesem Verbot zum Trotz wandte sich der Mann selbst an die Medien und löste damit solche Empörung aus, dass ein Kantonsparlamentarier eine Stellungnahme von der Zuger Regierung zu dieser ungerechtfertigten Verurteilung verlangte. Unter anderem fragte er, warum der Tatbestand einer versuchten vorsätzlichen Tötung von der Staatsanwaltschaft nicht geprüft wurde und wer für den Spitalaufenthalt, Arbeitsausfall und die Folgekosten des Opfers aufkommen soll. Gut, dass diese haarsträubende Ungerechtigkeit ans Licht gekommen ist! Doch wo bleibt das angemessene Zugeständnis seitens der Justiz? Halbierung des Unrechts und Schweigepflicht darüber machen das Unrecht nur größer und geben Anlass zu weit schwerwiegenderen Vermutungen. [3] Opfer oder Täter – (K)ein Unterschied?! kgr. Der unermüdliche Kampf der Lebensrechtsorganisationen in den USA trägt seine Früchte. Seit Mai 2013 geriet das Abtreibungsrecht „Roe versus Wade“ von 1973 immer mehr unter Druck. Heute weichen dieses Recht nunmehr 40 Anti-Abtreibungsgesetze in 29 Bundesstaaten auf. Die Staaten erschweren z.B. die Abtreibungen durch zusätzliche Forderungen oder verkürzen die Abtreibungsfristen, um die werdenden Mütter zur Aufgabe ihres Vorhabens zur Kindstötung zu bewegen. Hier einige Beispiele (Stand Mai 2013):  In Louisiana müssen schwangere Frauen Ultraschallaufnahmen ihrer Kinder ansehen und werden über Schmerzempfindungen des Fötus aufgeklärt.  Die Regierung von North Dakota verbietet Abtreibungen nach der sechsten Woche.  Im Bundesstaat Delaware werden keine chirurgischen Abtreibungen mehr angeboten.  In Virginia müssen Abtreibungskliniken dieselben Standards wie öffentliche Krankenhäuser erfüllen. Das zwingt viele der mehr als 20 Abtreibungskliniken zur Schließung.  Der Bundesstaat Arkansas erschwert Abtreibungen nach der 12. Woche massiv. Bei hörbaren Herztönen im Zuge von obligatorischen Ultraschalluntersuchungen wird eine Abtreibung verweigert. Trotz einiger Rückschläge sind die Abtreibungsgegner in den USA auf dem Vormarsch und konnten insgesamt eine deutliche Verbesserung des Lebensschutzes ungeborener Kinder erreichen. Dranbleiben lohnt sich! [4] Erfolg für Lebensschützer: US-Bundesstaaten erschweren Abtreibungen Sind die Schweizer Rassisten? „Politik machen: den Leuten so viel Angst einjagen, dass ihnen jede Lösung recht ist.“ Wolfram Weidner, deutscher Journalist Quellen: [3] Schweizerzeit, Nr. 23: „Attackiert-verletzt-gebüsst“, S. 5,6 www.schluer.ch/aktuell/presseartikel/archiv-2013/attackiert---verletzt---gebuesst.html ǀ [4] Zeitschrift „Junge Freiheit“ Nr. 21/13 vom 17.5.2013, „Kampf gegen Kindstötung“, S. 12 ǀ [5] www.handelsblatt.com/politik/international/schweizer-votumpersilschein-fuer-rassistische-kampagnen/9457338.html ǀ www.derbund.ch/schweiz/standard/Abstimmungsresultat-treibt-Hunderte-auf-die-Strasse/story/29631380 ǀ z.B. die maßlose Einwanderung von ausländischen Arbeitskräften. [5]

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