124 rg. Wenn Staatsverträge zwischen gleichberechtigten Staaten abgeschlossen werden, ist es durchaus üblich, ein Schiedsgericht vorzusehen für den Fall von Konflikten bei der Vertragsumsetzung. Beide Vertragsparteien entsenden gleich viele Mitglieder, und der Vorsitz wird einer neutralen Persönlichkeit übertragen. Zur Beurteilung der Verhältnismäßigkeit von Sanktionen, welche die EU gegenüber der Schweiz verhängen kann, verspricht Bundesrat Didier Burkhalter auch die Schaffung eines Schiedsgerichts. Das von Burkhalter angekündigte „Schiedsgericht“ ist jedoch nur einseitig von der Schweiz eingesetzt und hat somit für die EU keinerlei rechtliche Bedeutung. Soll das Schweizer Volk mit solchen leeren Versprechungen beruhigt werden, damit es denkt, dass ja alles gar nicht so schlimm sei? [8] Ausgabe 61/14 S&G Hand-Express Quellen: [4] http://eu-no.ch/news/kein-durchbruch_16 | [5] Buch: „Die politischen Kosten einer automatischen Übernahme von EU-Regeln“ von Richard Wengle | [6] http://eu-no.ch/news/binnenmarkt_15| [7] http://eu-no.ch/artikel/eu-schleichbeitritt_12 | [8] http://eu-no.ch/artikel/schiedsgericht_21 | [9] http://eu-no.ch/artikel/guillotine-klausel_15 Als ob diese obengenannten drei Punkte nicht schon genug des Schlechten wären, reichte die EU zwei weitere Forderungen an die Adresse der Schweiz nach: 1. In der Vergangenheit hatte die Schweiz anlässlich geografischer Erweiterungen der EU teilweise Kohäsionszahlungen (das sind Entwicklungshilfegelder) in Milliardenhöhe geleistet. Nun verlangt die EU alljährlich zu entrichtende Zahlungen in diesen Kohäsionsfond, als wäre die Schweiz gegenüber der EU tributpflichtig. 2. Die Schweiz müsse eine von Brüssel ernannte Überwachungsbehörde akzeptieren, die, in der Schweiz stationiert, zu beaufsichtigen habe, ob die Schweiz alle der EU gegenüber eingegangenen Verpflichtungen auch buchstabengetreu erfülle. Damit stünde die Schweiz unter der Aufsicht fremder Vögte. [4] Weitere Forderungen der EU an die Schweiz „Jedes Volk hat sein eigenes Wesen und seine eigene Gestalt, jedes Volk steht in seiner eigenen Art und darf keinem anderen untertan sein, jedes Volk hat seinen natürlichen Ort und einen Anspruch, da zu leben, und jedem Volk muss gewährt sein, sich seinen Gott nach seinen eigenen Gedanken zu wählen.“ Martin Buber, Zionist und jüdischer Philosoph (1878–1965) Folgen eines EU-Beitritts ma. Ein EU-Beitritt, wie auch das geplante Rahmenabkommen mit automatischer Rechtsübernahme, fördert die Importe von Früchten und Gemüse, die unter miserablen Umwelt- und Sozialbedingungen produziert werden. Im gleichen Zuge würden die Zölle und Kontingente abgeschafft. Dadurch würde das Bauernsterben in der Schweiz noch massiver zunehmen, weil die Bauern einfach mit den niedrigen Preisen der Nahrungsmittel aus dem Ausland nicht mehr konkurrieren könnten. Hinzu kommt, dass die Produkte von weit her in die Schweiz transportiert werden. Ein EU-Beitritt der Schweiz würde sich demnach äußerst nachteilig auf die Konsumenten, den Bauernstand und die Umwelt auswirken. [5] Mit zweitbester Kundin vorsichtiger umgehen Die EU exportierte 2013 Waren und Dienstleistungen im Wert von 170 Milliarden CHF in die Schweiz. Die Exporte der Schweiz in die EU beliefen sich 2013 auf 95 Milliarden CHF. Das heißt: Die EU erzielte 2013 gegenüber der Schweiz einen Exportüberschuss von nicht weniger als 75 Milliarden CHF – ein sehr bedeutender Betrag auch für die EU, zumal Schweizer Firmen, die Waren aus der EU beziehen, diese zu bezahlen auch in der Lage sind. Mit diesen Zahlen aus der realen Wirtschaft ist die Schweiz die zweitbeste Kundin der EU nach den USA und noch vor China und Japan. Dies könnte allenfalls gar eingefleischte Brüsseler Bürokraten veranlassen, mit Drohungen und Erpressungen an die Adresse ihrer sehr guten Kundin Schweiz etwas vorsichtiger umzugehen. [6] aso. Weil das Schweizervolk für eine EU-Mitgliedschaft kaum zu gewinnen ist, sucht der Bundesrat nach einem Schleichweg für dieses Ziel. Seine Strategie: Mit einem Rahmenvertrag, der die automatische Übernahme von europäischem Recht beinhaltet, führt er die Eidgenossenschaft Schritt für Schritt unter die Herrschaft Brüssels. Mit dieser schrittweisen Rechtsübernahme soll die schweizerische Selbstbestimmung derart ausgehebelt werden, dass das Stimmvolk schließlich einen EU-Beitritt als das kleinere Übel vorzieht. So zielbewusst dieser europolitische Kurs der Landesregierung gegen den ausdrücklichen Willen des Volkes ist, so offensichtlich widerspricht dieses Vorgehen der Bundesverfassung. Denn diese überträgt dem Bundesrat die Aufgabe, die Souveränität der Eidgenossenschaft zu bewahren. [7] Schiedsgericht hat für die EU keinerlei rechtliche Bedeutung Schlusspunkt ● „Wahrscheinlich gehört es zu den dauernden Aufgaben aller Bürgerinnen und Bürger unseres kleinen Landes, dass wir uns immer wieder der Einflussnahme durch große Staaten oder mächtige Institutionen entgegenstellen müssen. Und dass wir versuchen, unsere Souveränität wiederzuerlangen, wo wir diese aufgegeben haben. Beginnen Sie damit, indem Sie die Begriffspanscherei durchschauen. Das ist nicht schwierig, es braucht nur etwas gesunden Menschenverstand. Prüfen Sie internationale Bindungen jeweils mit einer ganz einfachen Frage: Können wir noch selbst bestimmen oder bestimmen andere über uns?“ Bundesrat Ueli Maurer an der SVP-Delegiertenversammlung vom 25.10.2014 Erpressung durch „Guillotine-Klausel“ ner direkten Demokratie nur einzelne der vereinbarten Verträge in Kraft setzen kann. Diese Klausel kommt somit einem Erpressungsinstrument gleich, da es die Drohung der Kündigung aller anderen sechs Verträge beinhaltet, falls die Schweiz einen der sieben Verträge (z.B. Personenfreizügigkeit) kündigen möchte. [9] ft. Die Guillotine*-Klausel kettet alle Verträge zwischen der Schweiz und der EU aneinander, die im ersten bilateralen Paket 2001 in Kraft getreten sind. Mit dieser von der EU durchgesetzten GuillotineKlausel wollte Brüssel verhindern, dass die Schweiz mit sei- *Guillotine = Fallbeil, Köpfmaschine Verfassungsauftrag ist, die Souveränität zu bewahren – Zum schleichenden EU-Beitritt der CH
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