S und G Jahrbuch 2014

DIE VÖLKER HABEN EIN RECHT AUF STIMME UND GEGENSTIMME timme egenstimme Nicht gläserne Bürger - gläserne Medien, Politiker, Finanzmogule brauchen wir! Weltgeschehen unter der Volkslupe S&G Klarheit durch intelligente Analytiker Wenig Gehörtes - vom Volk fürs Volk! frei und unentgeltlich Inspirierend S&G 111 Ausgabe 55/14 1. November 2014 INTRO Die Schweiz sieht sich in ihrer direkten Demokratie mit widersprüchlichen Konstellationen konfrontiert. Einerseits darf das Volk über kleine Vorlagen abstimmen. Es geht dabei um 50–100 Millionen Franken Projekte. Da gibt es, oftmals zu Recht, einen großen Aufschrei, dass dies und jenes zu teuer sei. Andererseits aber da, wo es für den einzelnen Bürger noch viel schwerwiegendere Konsequenzen mit sich bringt, gibt es keine Debatte und es findet keine Volksabstimmung darüber statt. Weshalb darf z.B. das Schweizer Volk nicht darüber abstimmen, wenn die Schweizerische Nationalbank die Geldmenge um hunderte Milliarden Franken ausdehnt? Genauso wurde das Volk auch nicht gefragt, als die Nationalbank am 1. Mai 2000 damit begann, an jedemHandelstag eine Tonne vom angeblich „überschüssigen!“ Gold zu verkaufen. So gesehen grenzt es schon fast an ein Wunder, dass am 30. November 2014 das Schweizer Volk über die Volksinitiative „Rettet unser Schweizer Gold“ abstimmen darf! Diese Abstimmung ist für die Schweizer Bevölkerung von immenser Bedeutung, da es darum geht, dass die noch verbliebenen Goldreserven = Volksvermögen erhalten und geschützt werden vor den Zugriffen derer, denen die Schweiz immer noch ein zu reiches und darum auch unabhängiges Land ist. [1] Die Redaktion (brm.) Volksinitiative „Rettet unser Schweizer Gold“ am 30. November 2014 Das Gold ist heute fast noch der einzige wirklich werthaltige Aktivposten in der Nationalbankbilanz, aber es ist auf nur noch 1.040 Tonnen zusammengeschmolzen. Damit dieser Rest nicht auch noch verloren geht, wurde die Initiative „Rettet unser Schweizer Gold“ lanciert. Sie verlangt: – Schluss mit Goldverkäufen! – Alles im Ausland gelagerte Schweizer Nationalbankgold muss zurück in die Schweiz. – Die Schweizerische Nationalbank muss mindestens zwanzig Prozent ihrer Aktiven in Gold halten. [2] Quellen: [1] Rede von Lukas Reimann im Nationalrat vom 5.Mai 2014 www.youtube.com/watch?v=Z0tDj1FHA6I ǀ [2] Originaltext, http://gold-initiative.ch/um-was-gehts/ ǀ [3] www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Reden/2012/2012_09_18_ weidmann_begruessungsrede.html ǀ S&G-Ausgabe 46/13 Finanzkrise / Geldsystem ǀ [4] Auszug aus Originalartikel „Goldvertrauen“, Schweizerzeit vom 24.10.2014 „Das Nationalbankgold ist Volkseigentum. Geschaffen durch unsere Elterngenerationen – es ist nicht Spekulationsobjekt für Politiker und Banker. Es ist „unveräußerliches Tafelsilber“ – wie dies der Bundesrat noch 1997 erklärt hat.“ Lukas Reimann, Schweizer Nationalrat und Mitinitiant der Goldinitiative Heutiges Geld ist durch keinerlei Sachwerte mehr gedeckt scm./brm. In seiner Begrüßungsrede vom 18.9.2012 anlässlich des 18. Kolloquiums des Instituts für bankhistorische Forschung (IBF) erklärte Bundesbankpräsident Jens Weidmann: „Über die längsten Phasen der Menschheitsgeschichte dienten […] konkrete Gegenstände als Geld, wir sprechen daher von Warengeld. Insbesondere genossen und genießen edle und seltene Metalle – an erster Stelle Gold – […] hohes Vertrauen. Gold ist somit gewissermaßen der zeitlose Klassiker in seiner Funktion als Tausch-, Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel. […] Jenes Geld jedoch, welches wir in Form von Banknoten und Münzen bei uns tragen, hat mit Warengeld nichts mehr zu tun. Die Rückbindung an Goldbestände gibt es nicht mehr, seit im Jahr 1971 die Goldbindung des US-Dollars aufgehoben wurde. In Kurzform: Heutiges Geld ist durch keinerlei Sachwerte mehr gedeckt. Banknoten sind bedrucktes Papier […], Münzen sind geprägtes Metall.“ Auch für die Schweiz hat diese Erklärung von Bundesbankpräsident Weidmann volle Gültigkeit. Genau darum haben unter anderem die Initianten die Goldinitiative auch lanciert, damit dieses Missverhältnis korrigiert werden kann. [3] Der Vorteil von Gold gegenüber wertlosem Papiergeld Wenn das Papiergeld plötzlich seinen Wert verliert, wird es schwierig werden, mit wertlosem Geld etwas zu kaufen. Es gab Zeiten, wo Banknotenbündel zum Befeuern von Öfen verwendet wurden, weil es praktischer und einfacher war als der Ankauf von Kohle. In solch einem Fall kann der Besitz von Gold sprichwörtlich „Gold wert sein.“ Denn mit Gold kann man sich eher etwas zu essen kaufen als mit wertlosem Papiergeld. Allerdings jedoch nur mit Gold, das man tatsächlich physisch in den Tresoren selber besitzt. Denn sollte es international krachen, sind Verträge über die Einlagerung von Gold im Ausland auch nicht mehr das Papier wert, auf dem sie unterschrieben wurden. Aber genau dann, eben im Notfall, dessen Eintreffen wir alle nicht hoffen wollen, aber befürchten müssen, entscheidet ein Notvorrat über Sein oder Nichtsein einer Währung, einer Wirtschaft und einer Nation. [4] „Um es ganz offen zu sagen: Die Schweizerische Nationalbank beabsichtigt in keinster Weise, ihre Goldreserven zu verkaufen. [ … ] Für Tausende von Jahren stand Gold für Wohlstand und Status, für Vertrauen und Verlässlichkeit. Die Loyalität der Nationalbank gegenüber Gold stärkt ohne Zweifel ihren Ruf und ihre Glaubwürdigkeit.“ Jean Zwahlen, damals Direktoriumsmitglied der Nationalbank am 19.6.1995 ~ Zur CH-Goldinitiative ~

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