S und G Jahrbuch 2013

DIE VÖLKER HABEN EIN RECHT AUF STIMME UND GEGENSTIMME Stimme Gegenstimme Nicht gläserne Bürger - gläserne Medien, Politiker, Finanzmogule brauchen wir! Weltgeschehen unter der Volkslupe S&G Klarheit durch intelligente Analytiker Wenig Gehörtes - vom Volk fürs Volk! frei und unentgeltlich Inspirierend S&G 91 Ausgabe 45/13 27. JULI 2013 Das BAG schreibt auf seiner Homepage: Die Schweiz ist Mitglied der WHO. (…) Ihre Kompetenzen tangieren in keiner Weise die hoheitliche Autonomie der Schweiz. Dies stimmt mit der wirklichen Sachlage des revidierten EpG nicht überein: Die Schweiz verliert ihre hoheitliche Autonomie, gemäß Art. 6, §1b: Eine besondere Lage liegt vor, wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgestellt hat, dass eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite besteht und durch diese in der Schweiz eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit droht. Im Jahr 2009 hatte die WHO die höchste Pandemiestufe für die Schweinegrippe ausgerufen. Es bestand jedoch zu keinem Zeitpunkt eine ernsthafte Bedrohung – schweizweit starben 20 Personen (bei einer normalen Grippe jährlich bis zu 1.000 Personen). 13 Mio. Impfdosen wurden auf Anraten der WHO gekauft, davon 10,5 Mio. ungenutzt entsorgt (= 64,5 Mio!! Steuergelder verschleudert). Nein zum rev. EpG – Ja zur Selbstbestimmung. INTRO Zum Schutz der Schweiz vor Lüge und Zwang empfehlen wir ein Nein zum revidierten Epidemiengesetz am 22. September 2013. Das ist ein Nein zum Impfzwang! Obwohl das BAG (Bundesamt für Gesundheit) auf seiner Homepage schreibt: „Weder das geltende, noch das revidierte EpG sehen einen Impfzwang vor“, stimmt dies nicht mit der wirklichen Sachlage des Art. 6, §2d des revidierten EpG überein. Dort heißt es: Der Bundesrat kann (…) folgende Maßnahmen als obligatorisch anordnen: Impfungen bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen, bei besonders exponierten Personen und bei Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben. Dies betrifft in erster Linie Krankenschwestern (die dies keinesfalls befürworten) und kann später für jeden beliebigen Bürger gelten (jeder kann zu einer „gefährdeten Bevölkerungsgruppe“ zählen)! Wer also am 22. September 2013 für das Epidemiengesetz stimmt, stimmt gleichzeitig für den Impfzwang. Bettina Busch Machtabgabe an BAG und WHO mit dem revidierten Epidemiengesetz EpG! us. Vor gut zwanzig Jahren entfesselte jemand, der sich von einem in einem Schulzimmer angebrachten Kruzifix „provoziert“ fühlte, eine Prozesslawine. Die Klage, gerichtet gegen die Tessiner Schulgemeinde Cadro, ging über alle Instanzen, bis ans Bundesgericht. Kruzifix Nein Das bundesgerichtliche Urteil beschied schließlich: Das Kruzifix sei zu entfernen. In einem Staat, der Glaubensfreiheit zum Verfassungsprinzip erhoben und sich als Staat der Religionsneutralität verschrieben hat, dürfe nicht ein für alle offenes Schulzimmer von einer einzigen Glaubensrichtung für ihr religiöses Identifikationssymbol beansprucht werden. Um der Glaubensfreiheit willen müsse das Kruzifix verschwinden. Kopftuch Ja Für das Kopftuchgebot gibt es – im Gegensatz zum gekreuzigten Christus – keine religiöse, wohl aber viele ausgeprägte gesellschaftspolitische Begründungen. Das Kopftuch ist Resultat eines – wenn auch nachträglich religiös verbrämten – gesellschaftlichen, von Männern erlassenen Gebots, „weibliche Reize“ zu verhüllen. Es ist somit ein – wenn auch nachträglich religiös verbrämtes – Symbol geschlechtlicher Unterdrückung. Schulmädchen ohne Kopftuch sind für die, die dieses Unterdrückungsgebot erlassen haben, offenbar „Reizfiguren“. Trotz dieser Umstände erlässt das Bundesgericht jetzt ein verbindliches, mit religiösen Argumenten unterlegtes Urteil, wonach das Kopftuch im Schulzimmer zu tolerieren sei. Während das Kruzifix als „die Religionsneutralität verletzend“ zu entfernen sei, erklärt das Bundesgericht die Akzeptierung des Kopftuchs als Ausdruck religiöser Überzeugung auch in Unterrichtszimmern öffentlicher Schulen als verbindlich: Kruzifix NEIN – Kopftuch JA! „Hier war die Arznei, die Patienten starben und niemand fragte, wer genas, so haben wir mit höllischen Latwergen, in diesen Tälern, diesen Bergen, weit schlimmer als die Pest getobt, ich selbst habe das Gift an Tausende gegeben, sie welkten hin, ich muss erleben, dass man die frechen Mörder lobt.“ Johann Wolfgang von Goethe (1749–1832) Gegen das Kreuz – für das Kopftuch Schweizerisches Recht weicht internationalem Diktat Quelle: Originalartikel Auszug aus „BRISANT“ Freitagskommentar der „Schweizerzeit“, 12.7.2013 „Jedes Verbot verschlechtert den Charakter bei denen, die sich ihm nicht willentlich, sondern gezwungen unterwerfen.“ Friedrich Nietsche, Nachlass Quelle: Originaltext eines Flyers des Vereins Ärzteschutz, www.aerzteschutz.ch

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