uwo. Auf der neuen elektronischen Gesundheitskarte sollen Personen als Organspender registriert werden. Jeder Arzt, Arzthelfer, jedes Pflegepersonal, jede Krankenkasse und Behörde usw. kann anhand der Karte sehen, ob der Besitzer dieser Karte ein Organspender ist oder nicht. Es stellt sich nun die grundlegende Frage: „Wie endgültig wird die Registrierung sein?“ Kann der Versicherte eine einmal getroffene und registrierte Entscheidung rückgängig machen? Gilt sie auch dann noch, wenn er sie erst kurz vor einer kritischen Situation trifft? Oder was passiert, wenn er plötzlich Zweifel an der Organspende bekommt, diese aber vielleicht nicht mehr äußern kann? Kann im Notfall sein geänderter Wille überhaupt noch berücksichtigt werden, da er doch als eingetragener Organspender bekannt ist? Quelle: www.organspendeinfo.de/Information/ studien-und-gesetz/gesetz/ Schlusspunkt ● „Jeder, der sich zur Organspende bereit erklärt hat oder dessen Angehörige nach seinem Tode dem zustimmen; jeder, der in einem Land stirbt, in dem die sog. Widerspruchsregelung gilt, ohne dass er seinen Widerspruch dort hat registrieren lassen, muss wissen, dass nach seinem „Tode“ nur lebend-frische Organe entnommen und transplantiert werden können, nicht leblose Organe einer Leiche.“ Flüchtlinge werden bei lebendigem Leib ausgeschlachtet „Den Hirntod gibt es überhaupt nicht. Er ist eine Erfindung der Transplantationsmedizin.“ Prof. Franco Rest mb. Hunderte afrikanische Flüchtlinge, vor allem aus dem Sudan, Äthiopien und Eritrea sind einem CNN-Bericht zufolge Opfer von kriminellem Organhandel in der Sinai-Wüste geworden. Hamdi al Azzazi, Leiter der ägyptischen Menschenrechtsorganisation, bezeugt, dass skrupellos gewinnorientierte Ärzte mit mobilen Operationszelten und sterilen Kühlboxen anreisten. Dann wählten sie ihre Opfer aus, betäubten sie und entnähmen ihnen bei lebendigem Leib Nieren, Leber und andere Organe. Anschließend würden die schwerverletzten Flüchtlinge sich selbst überlassen und verendeten. Ägypten wird von der WHO als regionaler Knotenpunkt für den Organhandel bezeichnet. Laut Aussagen von Beduinen, die in diesem Geschäft oft als Drahtzieher fungieren, liegt der Mindestpreis für ein Organ bei 20.000 Dollar (14.800 Euro). Quelle: http://www.n-tv.de/politik/Horror-inSinai-Wueste-aufgedecktarticle4815466.html Quelle: Originalartikel, Werner Hanne in: „mehr wissen – besser leben“ vom 30. April 2012 Ausgabe 31/12 S&G Hand-Express kee. Jahrtausendelang galt folgende Definition: Ein Mensch ist dann tot, wenn sein Herz und seine Atmung irreversibel zum Stillstand gekommen sind und Geist und Seele den Körper endgültig verlassen haben. Folge: Der Körper erkaltet, Totenflecken zeigen sich, die Leichenstarre stellt sich ein, der Verwesungsprozess beginnt. Die Harvard Ad-hoc Kommission definierte 1968 nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen vorsätzlicher Tötung gegen Transplantationsmediziner den Tod eines Menschen neu: Ein Mensch ist dann tot, wenn sein Gehirn irreversibel zerstört ist. (In der Fachsprache nennt man den Zustand des Menschen „coma dépassé”, was „endgültiges Koma” heißt.) Es handelt sich um einen „lebenden Leichnam”, dessen Herz noch schlägt und den gesamten Kreislauf aufrecht erhält. Der Körper ist voll durchblutet, ist normal warm temperiert und es findet ein Stoffwechsel statt. Auch das funktionsunfähige Gehirn ist durchblutet, nicht erkaltet, nicht in einen Verwesungsprozess übergegangen. 2008 erweiterten Transplantationsmediziner in den USA den Organ-Spenderkreis um eine vom Hirntod unabhängige Patientengruppe. Hierbei handelt es sich um Patienten mit einem Herzstillstand, der jedoch durch eine medizinische Behandlung durchaus reversibel (= rückgängig) gemacht werden könnte. Dennoch wird ohne Reanimationsbemühungen mit der Organentnahme bei diesen Patienten schon zwei bis zehn Minuten nach der „Todesfeststellung“ begonnen, wobei der Körper künstlich beatmet wird, um die Organe möglichst frisch entnehmen zu können. Ab wann gelten wir wohl in naher Zukunft als „tot“, damit man uns ungestraft unsere Organe entnehmen kann? Allen voran ist hier Europlant sowie die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) zu nennen. Überdies lässt sich auch sehr einfach die allgegenwärtige Pharmaindustrie als treibende Kraft ausmachen, denn welcher Patient hat sonst einen zwangsläufigen Monatsverbrauch an Medikamenten in Höhe von bis zu mehreren Tausend Euro … Der Pharma-Umsatz betrug für derartige Medikamente im letzten Jahr beachtliche 1,6 Milliarden Euro. Hinzu gesellen sich noch Medikamente, die Transplantationspatienten wegen ihres ausgeschalteten Immunsystems [lebenslang, Anm. Red.] einnehmen müssen, um Pilze und Bakterien zu unterdrücken … Die Organe „halten“ imDurchschnitt sieben Jahre. Danach wird eine Re-Transplantation (= erneuerte Transplantation eines neuen Organs) notwendig. Der einmal Transplantierte braucht, falls er immer wieder zustimmen sollte, also beliebig oft ein neues Organ. Zudem kann die massive Medikamenteneinnahme andere Organe schädigen, die sodann ebenfalls austauschbedürftig werden. Quellen: Richard Fuchs, Eine Kurzgeschichte des „Hirntodes“, http://www.oeptc.at/fachbereich/ hirntod/Hirntod.html http://www.subventionsberater.de/ sterben/warei.htm http://news.doccheck.com/de/ article/202823-die-untoten-hirntoten/ Bei der erweiterten Zustimmungsregelung muss der Organspender zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine Zustimmung vor, können die Hinterbliebenen nach dem mutmaßlichen Willen des im Sterben Liegenden entscheiden. Diese Regelung gilt in Dänemark, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Litauen, Malta, den Niederlanden, Rumänien, der Schweiz und der Türkei. Bei der Widerspruchsregelung wird der Sterbende zum Organspender, wenn er einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Angehörigen haben in diesem Fall kein Widerspruchsrecht. Diese Regelung gilt bereits in Italien, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn. Die Widerspruchsregelung kann mit dem Einspruchsrecht der Angehörigen verknüpft sein, wie es in Belgien, Finnland, Norwegen und Russland der Fall ist. In Bulgarien gilt noch nicht einmal die Widerspruchsregelung. Es gilt dort stets die sogenannte „Notstandsregelung“. Entnommen werden kann, was jeweils dringend benötigt wird! Die Geschichte des Hirntodes Organspendeausweis: Für immer festgelegt? Wer profitiert von Organtransplantationen? Achtung Urlaub! Originalzitat aus: „Organspende „Ja“ oder „Nein“, eine Entscheidungshilfe, von Georg Meinecke Quelle: Originalartikel, http://krankenkassen.de/ ausland/organspende/ „So tot wie nötig, so lebendig wie möglich.“ Prof. Franco Rest 64
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